es fehlt bet n. die Geld, en, zuhause »vertrauen. >2. Sept.

?5); Weizen 7,70-28L0); nveränöert.

-Pt.

Sommer- ugerste 174 >aser. märk.

21.7524;

ktoriaerbsen

dnußkuchen

8.209,50; -nburg 11,20 feln, weiße gelbst. 1,40'

Erscheinungsweise: täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage

Anzeigenpreis:

») im Anzeigenteil: dteZeile20Soldpfennige d) im Ueklameteil: äie AetleSSSoläpfennige

Auf Sammelanzeigen kommen 50"/« Zuschlag

Für Platzvorschriften kann keine Sewähr übernommen werden

<Z«richtrs1anä für beide rette ist calw

Amis- unä Anzeigeblatt für äen Oberamlsbezirk (aliv

Nr. 215

Mittwoch, den 14. September 1932

Bezugspreis:

3n äerStaätSöSoläpfennig« wöchentlich mit Drägerlohn Post-Bezugspreis 35 Solci- pfennige ohne Bestellgeld

Schluß der Anzeigen­annahme 8 Uhr vormittags

In Zöllen höherer Sewalt besteht kein Anspruch aus Lieferung <l«r Zeitung oder aus Nüch^ahiung des Bezugspreises

Fernsprecher Nr.S

verantwortl. Schriftleitung: Friedrich Hans Scheele Druck und Verlag der A. Oslschlöger'schen Buchdruckeret

Jahrgang 105

:n Wochen- el: Decken- Spina, 15. aten 812, at 8, Aepfel gen 14 bis cen 2325, ohl 1030, ttiche 5 bis r 1.30 NM.

v.c.

18. ». 1S3L stüble

litersgenossen

Freitag. Ihr abends sin Ra« zum ble" zwecks >er dieAbhal- r-Feier. chrere 40er.

lteigerimg.

fentlich meist- >ar versteigert .IV UHr >:1Bandsäge; irinDecken« e Fässer je ca. nd-, ferner um tammheim: ferner 1 Spie- 8ett, l Sofa, e: ferner um mmozheim: liost, I Band- Blumenstän» ,le.

enkunst

iathaus.

ollz.-Steüe.

e, kleinere

uner-

nung

de Person auf

u vermiete« l, Zwinger»

mch gegm oder Ei«. Bescheid «will

bewährten

nann

Meyle . D., Ealw, Telefon 291

ffel- und rarwaffer

,d Haarboden Ik. 1.35 bei

Lalue

de

,g. Nie wird mden, wie so

wenn er am

Die Auflösung des Reichstags ist rechtsgültig

Der Reichspräsident weist den Vorwurf des Verfassungsbruches gegen den Reichskanzler

zurück Verfassungsmäßige Neuwahlen

Berlin, 14. Scpt. Der Neichstagsausschuß zur Wah­rung der Rechte der Volksvertretung ist gestern unter Vor­sitz seines Präsidenten Löbe zusammengetreten. Die Reichs­regierung ließ durch Ministerialrat Gottheim er dem Ausschuß erklären, daß sie nur mit ihm zusammenzuarbeiten bereit sei. wenn der Neichstagspräsident in aller Form den Reichstag sür aufgelöst an­erkenne. Die Sitzung wurde hierauf vertagt mit dem Beschluß. Kanzler und Neichsinncnministcr vor den Aus­schuß rufen zu lassen. Reichskanzler v. Papeu und Neichs- innenministcr v. Gayl haben dieses Verlangen jedoch ab­gelehnt. Der Ausschuß faßte daraufhin nach seinem Wiedcr- zusammentritt folgende Entschließung:

Der Ausschuß hat gemäß Artikel 33 der Neichsversassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Neichsministers des Innern zu seiner heutigen Sitzung ver­langt. Der Herr Reichskanzler und der Herr Rcichsministcr des Innern haben ihr Erscheinen von Bedingun­gen abhängig gemacht. Das ist nach dem klaren Wortlaut des Art. 33 der Neichsversassung nicht zulässig. Die Ncichsregierung hat diese Rechts­auffassung auch anerkannt durch ihr Verhalten im Juni vor dem damaligen Ilcberivachungsausschutz. Der Ausschuß stellt fest, daß sich der Herr Reichskanzler und der Herr Neichsininister des Innern durch ihre Handlungs­weise eines offenen Bruches der Neichsver- fassung schuldig gemacht haben. Er erwartet, daß der Herr Reichspräsident als der berufene Hüter der Verfassung den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichs- Minister des Innern zur Erfüllung ihrer verfas­sungsmäßigen Pflichten unverzüglich an­hält." Die Annahme der Entschließung erfolgte gegen die Stimmen der Deutschnationalen. Den letzten Satz lehn­ten unter allgemeiner Heiterkeit auch die Kommunisten ab.

Ein ähnlicher Vorgang spielte sich im Auswärtigen Ausschuß ab. Auch hier wurde das Verlangen des Aus­schusses auf Erscheinen von Negiernngsmitgliedern abge- lehnt, worauf der Ausschuß diese Absage in einer Ent­schließung als Verfassungsbrnch bezeichnet«:.'

Ein reger Briefwechsel

Neichstagspräsident Göring hatte gestern im Sinne der Entschließung des Reichstagsausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung an den Reichspräsidenten einen Brief gerichtet und darin den Reichskanzler und den Reichsinnenminister des offenen Bruches der Verfassung be­schuldigt. Er verlangt von dem Reichspräsidenten als dem berufenen Hüter der Verfassung die Anweisung, daß der Reichskanzler und der Reichsinnenministcr unverzüglich vor dem Ausschuß erscheinen.

Der Reichspräsident hat darauf an den Reichs- iagspräsidenten ein Schreiben gerichtet, in dem er die Be­schuldigung gegen den Reichskanzler und den Reichsinnen­minister mit Nachdruck znrückweist und Anerkennung seiner, des Reichspräsidenten Order, über die Auflösung des Reichstages und Anerkennung der damit geschaffenen Rechtslage verlangt. In diesem Falle würde dem Erschei­nen des Reichskanzlers und des Reichsiniienministers vor dem Ausschuß nichts mehr im Wege stehen.

Kerner hat der Reichskanzler an den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Dr. Fri ck, folgendes Schrei­ben gerichtet: Der Neichstagspräsident hat mit Schreiben vom 12. bs. Mts., gegen das ich gestern ans verfassungsrecht­lichen Gründen Einspruch erhoben habe, unter anderem mit­geteilt. der Reichstag habe beschlossen, der NcichSregiernng das Vertrauen zu entziehen. Der Reichstag steht demnach

auf dem Standpunkt, daß dieser Beschluß rechtswirksam ist. Mit dieser Auffassung unvereinbar ist die Einladung zur zweiten Sitzung des Zweiten Ausschusses am 13. September. Solange der Reichstag an der Auffassung festhält, daß sein Beschluß vom 12. ds. Mts. rechtswirksam ist, sehe ich keine Möglichkeit, die Reichsregiernng durch ein Mitglied des Kabinetts in dem Zweiten Ausschuß vertreten zu lassen.

Göring gibt die Rechtsgiiltigkeit der Reichstagsanslösnng z«

Neichstagspräsident Göring hat an den Reichskanzler von Papen am Ticnstagnachmittag zwei Schreiben ge­richtet. DaS erste lautet: Ten Vorwurf des Verfafsungs- bruchcs, den Sie mir in Ihrem gestrigen Briefe gemacht haben, muß ich aufs schärfste zurückweisen. Ich stelle aus­drücklich fest, daß ich bereits die Abstimmung eröffnet hatte, als Sic sich zum Worte meldeten. Ich bin der Auffassung, daß während einer Abstimmung, die eine unteilbare Hand­lung bedeutet, überhaupt keine Worterteilung gegeben wer­den darf. Dies beweist die bisherige Praxis aller Parla­mente. Ich war also gezwungen, zunächst die Abstimmungs- Handlung abrollen zu lassen. Die Auslösung des "Äeichs- tagcs war daher nach meiner Auffassung erst nach der Ab­stimmung wirksam. Ich bitte Sie daher, den Vorwurf des B e r f a ff u n g s b ru ch e s z u r ü ck z u n e h m e n, da die Voraussetzungen für eine solch schwere Ehrenkränkung nicht gegeben sind.

Das zweite Schreiben lautet: Nachdem ich mich über­zeugt habe, daß auch Minister, denen der Reichstag das Ver­trauen entzogen hat, zur Gegenzeichnung eines Auflösungs­dekrets berechtigt sind, habe ich meine Auffassung bereits gestern abend dahin korrigiert, daß der Reichstag formal- juristisch zu Recht aufgelöst ist und daher weitere Sitzungen oder Handlungen mit Ausnahme der der vor­gesehenen Ausschüsse nicht stattfinöen werden.

Eine amtliche Erklärung zur Reichstagsauflösung

Von Regierungsseite wird erklärt, daß die Negie­rung nicht von vornherein die Absicht gehabt habe, den Reichstag anfzulösen, um zu verhindern, daß es zu einer Aussprache über die Regierungserklärung im Reichstage komme. Die Auflösungsverorbnung des Reichspräsidenten sei erst in der halbstündigen Pause der Sitzung eingeholt worden. Wäre der Antrag Torgler und Genossen vom Reichstag abgelehnt worden, so hätte die Regierung von der Anflösungsverordnung kein-en Gebrauch gemacht. Nur die Annahme des Antrags Torgler und Genossen habe die Regierung gezwungen, von der Auflösungsverordnung Gebrauch zu machen.

Zu dem Plan auf Aenberung der Verfassung die der Reichskanzler in seiner Rede angekündigt hat, wird erklärt, daß dieser Plan, den der Kanzler nur ganz allgemein erörtert habe, als Abschluß der großen Verwaltungsresom gedacht sei, die die Reichsegierung innerhalb der nächsten zwölf Monate zu vollbringen beabsichtige. Daraus ginge hervor, daß die Verfassungsänderungen nicht für die nächste Reichstagswahl geplant seien. Auch die Behauptung, daß die Regierung das geltende Wahlrecht für die nächste Neuwahl ändern wolle, sei unzutreffend. Auch bezüglich der nicht verfassnngsändernöen Gesetzentwürfe zur Acndcrung des Wahlrechts, die noch vom Reichsinnen­minister Wirth her vorhanden seien, wird erklärt, daß es unwahrscheinlich sei, daß die Regierung von diesen Plänen Gebrauch machen werde. Im übrigen sei keine Ausschaltung der verfassungsmäßigen Instanzen, nämlich NeichSrat «nd Reichstag beabsichtigt.

Neue Richtlinien Hitlers

für denSozialen Freiheitskampf"

TU. Berlin, 14. Sept. In Berlin fand am Dienstag in Anwesenheit Hitlers eine nationalsozialistische Führertagung statt, lieber den Verlauf der Sitzung gibt die national­sozialistische Korrespondenz einen Bericht aus, in dem es heißt: Adolf Hitler gab die Richtlinien für die neue Phase des Kampfes bekannt, in den die nationalsozialistische Be­legung mit dem gestrigen Tag eingetreten sei und den sie mit dem Volk und für das Volk gegen eine reaktionäre Clique" durchzuführen entschlossen ist. Die Auffassung und das einmütige Ergebnis der Führer- Tagung wird u. a. wie folgt zusammengefaßt: Heute ver­buchten gewisse Kreise über die die Entwicklung in Deutsch­land längst hinweggegangen sei, noch einmal in letzter Minute die nationale Erhebung des deutschen Volkes auf- .zuhalten. und den Sieg der deutschen Freiheitsbewegung zu

verhindern. Diesen sozialen Frciheitskampf, der mit der nationalen Freiheit untrennbar verbunden sei, habe die NSDAP, ausgenommen und sich an die Spitze des Vol­kes gestellt. Die NSDAP, werde allen Gegnern so ent- gegcntreten, wie sie es nach ihren eigenen Gesetzen ver­dienten und erwarten müßten. Mögen deren Gegner auf­stellen was immer sie wollen: Jede Unterdrückung des le­galen Kampfes der nationalsozialistischen Bewegung werde zur Waffe, die sich gegen die Unterdrücker selbst richte.

Koalilionsbildung in Preußen?

TU. Berlin, 14. Sept. Nach der Auslösung des Reichs­tags machte sich am Dienstag im preußischen parlamen­tarischen Kreisen eine stärkere politische Tätigkeit bemerkbar. Die Nationalsozialisten halten sich durch ihre führenden Persönlichkeiten und den Lanütagspräsidenten Kerrl in stän­diger Verbindung mit Hitler und der Reichstagsfraktion.

Tages-Spiegel

Reichspräsident v. Hindenburg hat den gegen den Reichs­kanzler erhobenen Vorwurf des Verfassnngsbruchs mit Entschiedenheit znrückgewiesen.

»

Die Rechtsgültigkeit der Auslösung des Reichstages ist nun­mehr vom Reichstagspräsidenten Göring zugegeben worden.

Im Uebcrwachungsausschuß ebenso wie im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages ries die Ablehnung der Reichs- rcgierung, Vertreter in diesen Ausschüssen erscheinen zn lassen, erregten Widerspruch hervor.

»

Adolf Hitler hat gestern in einer Berliner Führerbesprechung die Richtlinien für den Kampf gegen die Regierung v. Po­pen sestgelegt.

*

Die Berliner Kriminalpolizei nahm eine Durchsuchung der Arbcitsränme der kommunistischen Fraktion im Reichstags- gebäube vor, da der Tatverdacht eines Sprcngstosfattentats vorlag.

Es heißt, daß die preußischen Koalitionsbesprechungen zwi­schen Zentrum und Nationalsozialisten beschleunigt werden sollen. Zu dem Gexücht, die Negierung erstrebe, den preußischen Landtag aufzulösen, noch ehe ein preußischer Ministerpräsident gewählt werden könne, wird aus sonst gut unterrichteter Stelle eine Erklärung noch nicht abgegeben.

Bestürzung in Genf

über das voraussichtliche Fernbleiben Deutschlands von det Abrüstungskonferenz

TU. Genf, 14. Sept. Die offiziellen Berliner Verlaut­barungen, nach Lenen -er vollständig ablehnende Inhalt der französischen Antwortnote auf die deutsche Gleichberech­tigungsforderung die Teilnahme eines deutschen Regierungs- Vertreters an der zum 21. September einberufenen Büro, sitznng der Abrüstungskonferenz unmöglich mache, hat in hiesigen maßgebenden Kreisen große Unruhe und Bestürzung ausgelöst. Man hatte immer noch angenommen, daß die Reichsregiernng nicht diesen Grad von Entschlossenheit in der Durchsetzung der deutschen Ziele zeigen werde und sich auf Grund der diplomatischen Besprechungen noch in irgend einer Form zn einer weiteren Mitarbeit an der Abrüstungs­konferenz bereit finden würde. Es wird hier jetzt nicht mehr geleugnet, daß das Fernbleiben Deutschlands für die ge­samte Abrüstungskonferenz eine neue und ganz außerordentlich er.nste Lage schaffe.

Auffallend ist, daß immer mehr Sympathien für Sen deutschen grundsätzlichen Standpunkt in neutralen Kreisen laut werden. Es wird die Auffassung vertreten, daß die Noten Deutschlands und Frankreichs noch immer die Mög­lichkeit einer Einigung offen ließen, obwohl hier­für vorläufig noch wenig Anzeichen vorliegen. Allgemein er­wartet man, daß nunmehr die englische Regierung in breitem Umfange eine diplomatische Vermittlungs- tätigkeit entfalten wird, um die durch das Fernbleiben Deutschlands schwer gefährdete Abrüstungskonferenz unter allen Umständen noch zu retten. Gewisse Absichten zeichnen sich gegenwärtig in der Richtung ab, daß das Büro der Ab­rüstungskonferenz am 21. September von dem deutschen Fernbleiben lediglich amtlich Kenntnis nimmt und hierbei die Hoffnung ausbrückt, daß durch Vermittlung dritter Mächte eine baldige Klärung der deutschen Gleich­berechtigungsforderung erfolgt. Auf diese Weise will man bis zum Wicderznsammentritt der Abrüstungskonferenz im Januar das Tor für eine vermittelnde Tätigkeit der eng­lischen Negierung offen lassen.

Japanische Flollendemonstralion vor Nanking

TU. Berlin, 14. Sept. Japanische Marincsoldaten, die von japanischen Kriegsschiffen aus gelandet wurden, haben nach einer Meldung aus Nanking auf dem Kai gegenüber von Nanking Maschinengewehre aufgestellt, die auf den Sitz der chinesischen Zentralregierung gerichtet sind. In der Um­gebung von Nanking sind kleinere japanische Kriegsschiffe zusammengezogen. Die chinesischen Behörden haben sofort Schritte unternommen, um die japanischen Kriegsschiffe znm Rückzug zu veranlassen. Man glaubt, daß die japanische Regierung mit dieser Demonstration einen Druck aus die chinesische Regierung ausüben will, damit diese von allen Maßnahmen gegenüber Japan aus Anlaß der bevorstehen­den Anerkennung des unabhängigen Mandschureistaates durch Japan absieht.