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Nr. 214

Dienstag, den 13. September 1932

Jahrgang 105

Ueberraschende Auflösung des Reichstags

Offener Konflikt zwischen Reichslagspräsidenten und Reichsregierung Der Reichstag mit 513 gegen 42 Stimmen

für Aufhebung der Notverordnung Reichstagsneuwahlen im November

---- Berlin, IS. Sept. Der Reichstag ist gestern nach­mittag überraschend aufgelöst worden. Die Regierung be­fürchtete, der Reichstag werde die Aufhebung der Notverord­nung beschließen und kam deshalb einem solchen Beschluß durch Ueberreichen der Auslösungsorder an den Reichstags- Präsidenten zuvor.

Die Neichstagssitzung begann mit der Annahme eines kommunistisch-sozialdemokratischen Antrages, die Abstim­mung über die Aushebung der Notverord­nungen sofort auf die Tagesordnung zu setzen. Reichstags- Präsident Gvering erklärte darauf, daß die Tagesordnung geändert sei und eröffnete sofort die gemeinsame nament­liche Abstimmung über Notverordnung und Mißtrauens- antrag. Reichskanzler v. Papen erhob sich und meldete sich durch Handaufheben zum Wort. Der Retchstagspräsident übersah das geflissentlich, und als der Reichskanzler die Wort­meldung mündlich am Präsidententisch vorbrachte, erklärte Präsident Göring, während der Abstimmung könne er das Wort nicht erteilen. Run legte der Reichskanzler die Auf- lösuugsorder aus den Präsidententisch. Präsident Göring schob sie weg mit der Bemerkung, während der Abstimmung könne er sich mit anderen Dingen nicht beschäftige». Die Mitglieder der Reichsregierung verließen hierauf den Saal.

Als Ergebnis der Abstimmung stellte der Präsident fest, daß der Antrag auf Aufhebung der Notverordnung und zu­gleich berMißtrauensantrag gegen baSReichs- kabinett mit SIS gegen 42 Stimmen bei ö Enthaltungen angenommen sei. Gegen die Anträge stimmten nur 42 Abgeordnete, nämlich 36 Deutschnationale und die 7 Mit­glieder der Deutschen Volkspartei. Der Stimme enthalten haben sich die Abgeordneten des Christlich-sozialen Volks­dienstes sywie der Abgeordnete der Bolksrechtspartei. Ueber- haupt nicht an der Abstimmung teilgenommen haben die 4 Mitglieder der Staatspartei, die 2 Abgeordneten der Deut­schen Bauernpartei und die 2 Wirtschaftsparteiler.

Nach der Abstimmung erklärte der Retchstagspräsident unter großer Spannung des Hauses, daß er nach der Ver­fassung nicht verpflichtet gewesen sei, dem Reichskanzler während der Abstimmung das Wort zu erteilen oder die Abstimmung durch Verlesung der ihm inzwischen über­reichten Auflösungsorder zu unterbrechen. Jetzt aber sei diese Auflösungsorder hinfällig geworben, denn sie sei gegengezeichnet von dem Kanzler einer Negierung, der der Reichstag mit überwältigender Mehrheit bas Miß­trauen ausgesprochen habe, die also nach der Ver­fassung nicht mehr im Amte sei. Unter dem stür­mischen Beifall der Mehrheit erklärte Präsident Göring weiter, daß er die Verfassung und die Rechte der Volks­vertretung wahren und den Reichspräsidenten unter Hin­weis auf die durch die Abstimmung geschaffene Lage um Zurücknahme der Auflösung bitten werde.

Ueberwachungsausschuß und Auswärtiger Ausschuß des Reichstages einberusen

Ueber den Inhalt der Besprechungen der Fraktionssührer, die am Montagabend unter Vorsitz des Reichstagspräsiden­ten Goering im Reichstag stattfanden, verlautet, baß für Dienstagvormittag der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung und für Dienstagnachmittag der Aus­wärtige Ausschuß des Reichstages einberusen sind.

Landesregierungen «ollen den Gtaatsgerichtshof anrufen

Reichstagspräsident Göring erläuterte am Montag abend vor Pressevertretern noch einmal feinen Standpunkt hin­sichtlich der Auflösungsorder des Reichspräsidenten. Göring teilte weiter mit, baß verschiedene Länderregierungen der Reichstag sei hierzu nicht legitimiert die Absicht hät­ten, beim Staatsgerichtshof unverzüglich eine Entscheidung N°chtsgültigkeit der Auflösungsorder herbeizufüh- w i ^ Entscheidung des Staatsgerichtshofes werde er den Reichstag nicht einberufen. Etwaige Schritte der Rcichs- regierung im Sinne einer Wahlreform würden auf den stärksten Widerstand der'Mehrheit des Volkes stoßen.

Die Verfassungsmiihigkeit des Vorgehens der Reichsregierung

Reichsinnenminister v. Gayl gab am Montaga'benb vor den Vertretern der deutschen Presse die Auffassung der Reichs, regierung über die Vorgänge im Reichstag bekannt. Zur Verfassungsmähigkcit der Wortmeldung des Kanzlers im Reichstag stellte der Minister fest, baß die Abstimmung noch nicht begonnen hatte, sondern von dem Präsidenten ange- kttndigt worden war. Daraufhin kam erst aus dem Hause der Antrag auf namentliche Abstimmung, der von dem Präsiden­ten ausgenommen wurde. Anträge zur namentlichen Abstim­mung wären aber unzulässig gewesen, wenn die Abstimmung bereits begonnen gehabt hätte. Infolgedessen war unter allen Umstande» der Neichstagspräsident verpflichtet, dem Kanzler

das Wort zu erteilen. Aber selbst wenn bereits die Abstim­mung in bestimmten Grenzen begonnen hätte, hatte noch die Reichsregierung das Recht, gehört zu werden, wenn sie es verlangte.

Zu der Ankündigung des Reichstagspräsidenten Goering, die Länder zum Einspruch beim Staatsgerichtshof zu veran­lassen, erklärte v. Gayl, daß der Staatsgerichtshof für Dis- ierenzen zwischen Reichstag und Reichsregierung nicht zu­ständig sei, sondern nur sür Auseinandersetzungen zwischen Reich und Ländern. Ob die Länder berechtigt seien, zu klagen, sei mehr als zweifelhaft. Die Gründe für die Auflösung des Reichstages, also auch Präventivgründe, lägen nach der Ver­fassung ausschließlich in dem eigenen Ermessen des Reichs­präsidenten.

Neuwahlen im November

Reichsinnenminister Freiherr v. Gayl teilte zur Frage des Wahltermins mit, daß die Reichsregierung durchaus die Absicht habe, die verfassungsmäßigen Vorschrtf. ten einzuhalten, und daß, wenn eine Wahl ausge­schrieben werde, sie auch unter dem gegenwärtigen Wahl­gesetz erfolgen würde. Selbstverständlich könne eine Wahl nur erfolgen, wenn Ruhe und Ordnung gewährleistet seien. Auf die Frage, ob die Reichsregierung zur Gewährleistung von Ruhe und Ordnung besondere Maßnahmen zu ergreifen gedenke, erklärte der Minister, daß die Reichsregierung hier­zu gegenwärtig keinen Anlaß sehe.

Volksbegehren auf Aushebung des sozialpolitischen Teils der Notverordnung

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat beim Reichsinnenminister die Zulassung eines Volksbegehrens zur Aufhebung des Sozial­politischen Teils der Verordnung des Reichs­präsidenten vom 4. September beantragt.

Regierungserklärung Papens im Rundfunk

Reichskanzler von Papen sprach am Montagabend im Rundfunk über das Programm der Reichsregierung. Er führte unter anderem aus: Ich spreche heute durch den Rund­funk zum deutschen Volk, weil der soeben aufgelöste Reichs­tag es nicht einmal für notwendig befunden hat, eine Er­klärung der Reichsregierung über das von mir verfolgte Programm entgegcnzunehmen. Der Reichskanzler gab eine Schilderung der heutigen Vorgänge im Reichstag und be­tonte, Laß nach Artikel 33 der Verfassung der Präsident ver­pflichtet war, ihm als Vertreter der Regierung das Wort zu erteilen. Mit dem Augenblick der Uebergabe des Auflösungs­dekrets, fuhr der Kanzler fort, war nach den Bestimmungen der Verfassung der Reichstag aufgelöst. Die Abstimmun­gen, die der Neichstagspräsident danach hat stattfinden lassen, sind verfassungswidrig und damit rechtsungültig. Aus diesem Vorgang wird das deutsche Volk ersehen, daß es der Reichsregierung durch verfassungswidriges Verhalten des Reichstagspräsidenten unmöglich gemacht worden-ist, vor dem Volk einen Rechenschaftsbericht über die vergangenen drei Monate zu geben und ihr Programm für die Zukunft mit­zuteilen.

In dem folgenden Rechenschaftsbericht betonte der Kanz­ler zunächst, daß es unmöglich sei» in drei Monaten abge­schlossene Leistungen vorzuweisen, die sich zum Segen der Nation auswirken könnten. Die Reichsregierung sei aber

Frankreichs Antwort unbefriedigend

Berlin, 13. Sept. Die Antwort der französischen Regie­rung auf die deutsche Denkschrift in der Gleichberechttgungs- frage ist durchaus unbefriedigend. In der Antwortnote wird u. a. gegen eine Wiederaufrüstung Deutschlands Ein­spruch erhoben und die Entscheidung dem Völker­bund zugcschoben. Damit ist der Versuch direkter Ver­handlungen mit Frankreich in der Rüstungsfrage gescheitert.

Das Reichskabinett hat wegen der innerpolttischen Vor­gänge am Montag zu der französischen Antwort keine Stel­lung nehmen können. Es wird sich in den allernächsten Tagen hierzu Gelegenheit finden. In Kreisen der Reichs- regicrung erklärt man immerhin, eine erste Durchsicht der französischen Note lasse schon jetzt erkennen, daß die fran­zösische Negierung die deutsche Gleichberechtignngsforberung praktisch nicht anerkenne und daß der Versuch einer direkten deutsch-französischen Aussprache als gescheitert zu betrachten sei. Die Reichsregierung wird sich ihre weiteren Entschlüsse Vorbehalten müssen. Es gilt als sicher, daß die deutsche Negierung zunächst einmal der sür den 21. Septem­ber angesetzten Sitzung des Büros der Abrüstungskonferenz sernbleibe« wird.

fest entschlossen, den Weg ihrer bisherigen Handlungen wei» ter zu beschreiten, den Weg einer neuen unab­hängigen Staatsführung. Endlich sei in Lausanne unter das unselige Kapitel der Reparationen ein Strich ge­zogen werden. Das System der Reparationen und der Aoung-Plan als seine feste Verkörperung sei tot und werde niemals mehr lebendig werden. Die vereinbarte Restzahlung von höchstens drei Milliarden stehe unter den Bedingungen, die die Möglichkeit ausschlössen, daß sich daraus Gefahren für die Wirtschaft und die Finanzen Deutschlands ergeben könnten. Der Kanzler betonte, daß er schon in Lausanne den Anspruch Deutschlands vor der ganzen Welt angcmeldet habe, als Volk mit gleichen Rechten und Pflich­ten in der Welt behandelt zu werden. Die Beseitigung dieser Diskriminationen dürfte nicht wieder von der Tages- ordnung der internationalen Politik verschwinden. Die Her­stellung der vollen Souveränität des Reiches, seiner Freiheit und Gleichberechtigung sei das grundsätzliche Ziel der Außenpolitik, sei eine Sache der Ehre und Selbst­achtung Deutschlands. Jede Negierung, die die großen Le­bensfragen der Nation vorwärts zu treiben suche, stehe auf einer sehr viel breiteren Basis, als irgend eine Partei iie bieten könne, auf der Unterstützung des gesamten Volkes

Deutschland wolle die Abrüstung. Es würde auch die weitestgehenden Abrüstungsvorschläge annehmen, wenn sie gleichmäßig für alle Staaten Geltung hätten. Es sei aber unerträglich, daß das deutsche Volk weiter als Volk zweiter Klaffe behandelt werde und schutzlos dastche. Niemand habe mit größeren Hoffnungen auf die Abrüstungskonferenz ge­sehen als Deutschland, deren Ergebnis grausam enttäuscht habe. Deutschland könne an den weiteren Ar- beiten der Abrüstungskonferenz nicht teil­nehmen, bevor nicht die Frage der Gleich­berechtigung im deutschen Sinne geklärt sei. Die französische Antwortnote werbe zur Zeit noch geprüft. Ihr Inhalt scheine nicht geeignet, die Lösung dieses ernsten Problems zu fördern.

Zu Fragen der Innenpolitik übergehend betonte der Kanzler, daß das große Ziel der Reichsregierung, das sie nach ihrer festen Ueberzeugung auch erreichen werde, die entscheidende Verminderung der Arbeitslosigkeit sei. Durch bas Wirtschaftsprogramm würden in den nächsten Monaten 5L Milliarden für öffentliche Aufträge brreitstchcn. Hinzu kämen Reichsmittel für die vorstädtische Kleinsiedlung und den Bau von Eigenheimen. Die bäuerliche Sied­lung sehe die Regierung als eine der bedeutsamsten natio­nalpolitischen Fragen an, doch seien hier zunächst schwierige Aufräumungsarbeiten zu leisten. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sei beste Sozialpolitik. Selbstver­ständlich bekenne sich die Negierung zu ihrer Pflicht gegen­über den schutzbedürftigen Arbeitnehmern. Hier finde die Freiheit der Wirtschaft ihre Grenze im Gebot sozialer Gerechtigkeit. Die Regierung wolle nach der Richtschnur des Reichspräsidenten handeln, daß die Lebenshaltung -er Ar­beiterschaft gesichert und der soziale Gedanke gewahrt bleiben müsse. Sie lasse sich von niemand an sozialer Gesinnung Übertreffen. Die Regierung rufe das Volk zu ihrer letzten Anstrengung auf in dem Bewußtsein, daß damit die furcht­baren Krisenjahre auf immer hinter uns versänken.

Der Kanzler betonte dann weiter, daß auch der Um­bau unseres staatlichen Lebens eine Hauptaufgabe der Regierung sei. Die Reichsregierung erblicke ihre histo­rische Mission in der Beseitigung von Konstruktionsfehlern der Weimarer Verfassung. Die Regierung glaube, daß die formale Demokratie abgewirtschaftet habe und nicht mehr zu neuem Leben erweckt werden könne. Aus dem heutigen Zustand unseres Staatslebens könne allein die Herstellung einer wahrhaft unparteiischen Staatsführung hcrausführen, die sich auf die Autorität des Reichspräsidenten stütze. Wenn heute eine Regierung das Programm auf ihre Fahne schreibe, das eine große Partei im wesentlichen gefordert habe, und wofür sie Millionen in Bewegung gesetzt hätte, dann erfahre sie bitterste Opposition, weil, ja weil sie zufällig nicht aus den Reihen jener Partei hervorgegangen sei. Der Verwilde­rung des politischen Kampfes mit persönlichen und kollek­tiven Verunglimpfungen müsse ein Ende gesetzt werden. Der Reichskanzler schloß: Die Sicherheit für das politische und wirtschaftliche Leben bestehe in der unerschütterlichen Ent­schlossenheit der Regierung, die im Aufträge des Reichs­präsidenten gefaßten Pläne bis zum Erfolg durchznführcn. Ich hatte die Absicht, von der Tribüne des Reichstags die er­wählten Vertreter aufzufordern, dem Lande dadurch zu dienen, daß sie der Reichsregierung die Durchführung ihres Programms ermöglichten. Die Volksvertretung hat mich daran gehindert. Sie hat es nicht gewollt. Deshalb rufe ich dem Lande in dieser Stund« zu: Mit Hindenburg unö für Deutschland!