Haager Verwirrungen

Die Krise der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Haager Sprüche im Deutschen Schicksal Ein vollkommener Fehlschlag des Völkerbundes

Von Paul Oskar Setbl

Dem Gedanken der Internationalen Schiedsgerichtsbar­keit ist durch das neue Haager Urteil in der Memelfrage ein neuer harter Schlag versetzt worden, so daß man min­destens von einer Krise dieser Form der Beilegung zwischen­staatlicher Meinungsverschiedenheiten sprechen mutz. Das Internationale Schiedsgericht, das auf Grund des Artikels 14 des Versailler Vertrags am 13. Dezember 1929 im Genfer Völkerbund alsStändiger Internationaler Gerichtshof" be­rufen worden ist, verliert durch seinen Memelspruch auch das geringste Anrecht auf Wertung als unabhängiges oder auch nur bewußt nach Unabhängigkeit und Sachlichkeit strebendes Gericht. Es erweist sich erneut als Instrument der Rechts­beugung. Der Völkerbund erreicht in diesem angeblichen Ge­richtshof den Gipfel an verächtlicher Heuchelei. Man bewies erneut, baß von dieser Einrichtung nur die Kastanien aus dem Feuer geholt werden sollen, an dem sich die feinen Herren von Genf nicht die Finger verbrennen möchten.

Für die schmutzigsten Aufgaben ist eben der Haager Ge­richtshof da. Er hat den unausgesprochenen Auftrag, die Knebelungsmaßnahmen gegen Deutschland heuchlerisch mit dem Mantel des Rechts zu überdecken. Diese Schlußfolge­rung gestattet nicht nur seine bisherige Gesamtgeschichte, sondern gerade auch die Entscheidung über die Anklagen des Memellandes gegen Litauen. Dieser Operetten-Raub- staat mit seiner zurückgebliebenen Kultur und seiner primi­tiven Staatsethik wird durch das Haager Urteil in seinem gewalttätigen Bruch sogar der bescheidenen Memelrechte im Memelstatut, bas man als bas Versailler Diktat für das Memelgebiet bezeichnen könnte, ausdrücklich bestärkt, weil die stets gefürchtete Gefahr der Wiedererweckung des Deutschbewußtseins in Deutschland und den ihm schamlos unter Rechtsverletzungen schwerster Art, selbst der schmalen deutschen Rechte im Versailler Gewaltvertrag, entrissenen deutschen Länder nun endlich ermutigende Wirklichkeit zu werden beginnt.

Der Ständige Internationale Gerichtshof im Haag weiß, was er sich schuldig ist. Er weiß es mit solcher Sicherheit und trägt seinen deutschfeindlichen Lebenszweck mit der­artiger offener Unverfrorenheit Rechnung, daß die Beteili­gung eines deutschen Völkerrechtlers, des bekannten Pazi­fisten Dr. Schücking, der trotz seiner oft umstrittenen Aus­landsfreundlichkeit in dieser Frage selbstverständlich das Recht des Memellandes zu verteidigen suchte und ohne Ein­schränkung anerkannte, wie ein Hohn wirkt und bestimmt nicht im Interesse Deutschlands liegt. Die Mitwirkung eines Deutschen an den Entscheidungen dieser Haager Körperschaft bient nur dazu, ihren eigentlichen Zweck als Antideutsch- lanü-Gericht des französischen Völkerbundes zu bemänteln,' genau so wie die Mitgliedschaft Deutschlands beim Völker­bund Genf nur den Anschein verleihen soll, als ob dort eine wahre, den Völkerfrieden erstrebende Völkergemeinschaft die Lösung sachlicher Aufgaben erstrebe. Ebenso wie der Genfer Völkerbund von heute, ist auch das Genfer Schiedsgericht

im Haag nur ein Mittel zur Durchführung des Versailler Gewaltvertrages, also zur Nieöerhaltung Deutschlands.

Eine besondere Tücke des Völkerbundes liegt in der Wahl des Haag als Wirkungsort für den Genfer Internationalen Gerichtshof. Dieses Verfahren beabsichtigt lediglich die Ver­wechslung mit dem weit älteren Haager Schiedsgerichtshof, der sich vor dem Kriege durch eine Anzahl Schiedssprüche einige Achtung erwarb. An seinen fünfzehn Schiedssprüchen auf der Grundlage der Haager Konvention von 1899 zur Beilegung internationaler Streitigkeiten war Deutschland in zwei Hauptfüllen beteiligt, einmal zusammen mit Groß­britannien und Italien gegenüber Venezuela über das Vor­zugsrecht der blockierenden Mächte im Jahre 1904 und das andere Mal 1909 bei der Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Frankreich über die Deserteure von Casa­blanca,- er unterwarf sich beide Male widerspruchslos den Haager Entscheidungen, ohne ihre Nechtsgültigkeit anzu­zweifeln oder die Sachlichkeit und Unparteilichkeit des Inter­nationalen Gerichtshofes in Zweifel zu ziehen.

Von den Entscheidungen des Gen^r Internationalen Gerichtshofes im Haag in der Nachkriegszeit gilt das nicht einmal dort, wo er den deutschen Forderungen anscheinend gerecht wurde. Im Mai 1928 klagten mir in dem Chorzow- Streit gegen Polen, weil dessen Vorgehen gegen die ober­schlesischen und bayerischen Stickstoffwerke im Widerspruch zur Genfer Konvention stehe. Erst im September 1928 er­folgte ein Haager Spruch aus Ersatzleistung des durch die widerrechtliche Aneignung der Chorzower Stickstoffwerke entstandenen Schadens an Deutschland. Ein Spruch zu­gunsten Deutschlands. Gewiß! Aber die Auslandsbelange lagen dabei zum Teil auf der gleichen Linie wie die deut­schen. In seinem wahren Lichte zeigte sich das Internatio­nale Schiedsgericht bei der Auslegung des DaweLplans, als es gegen den deutschen Antrag entschied, daß die Liqui­dationsgewinne durch völkerrechtswidrige Wegnahme und Veräußerung deutschen privaten Auslandsbesitzes nicht auf die Dawesleistungen angcrechnet werden müßten. Haag und Genf ermöglichten dadurch erst den englischen 300-Millionen- Mark-Raub an Deutschland. Schwacher Trost, daß im gleichen Jahre 1928 eine Klage gegen die wahnwitzigen Uebergriffe Polens in den oberschlesischen Minderheits­schulen besser auslief und 1931 die amerikanischen Schaden­ersatzansprüche wegen angeblicher deutscher Kriegssabotage abgewiesen wurden. In der Kernfrage der Zollunion fiel am 5. September 1931 sofort wieder der berüchtigte Spruch mit acht gegen sieben Stimmen, der im schärfsten Gegensatz zu dem völlig klar liegenden Recht, die österreichisch-deutsche Zollunion als unzulässig erklärte. Dazu paßt genau das neue Unrecht der Memelentscheidung, die formal zwar nicht Deutschland betrifft, aber von jedem Deutschen als Schlag ins Gesicht empfunden worden ist. Auch im Haag geht wie zu Lausanne und Genf immer noch Macht vor Recht. Schaffen wir uns Macht, dann wird nicht nur den Memellänbern endlich ihr Recht werben.

Der Stand der Hebecirdeilen an derNiobe" im Kieler Hafen

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Unser Bild zeigt den Bergungsdampser an der Stelle im Kieler Hasen, an die der Rumps derNiobe' in 14tägiger Arbeit unter Wasser vom Fehmarn-Belt geschleppt wurde.

TU. Kiel, 19. August. Die Hebearbeiten an demNiobe"- Wrack werden weiter durch die Bodenverhältnisse der Heiken- dorfer Bucht stark behindert. Am Donnerstagmorgen ragte nur noch der Vorderteil des Klüverbaums aus dem Wasser. Die Hebeleichter wurden voll Wasser gepumpt. Als sie dar­nach wieder lenzten, kamen nach und nach das ganze Voröer- geschirr, die vordere Steuerbordreling, das weiße Vorder­kastell mit den Bullaugen und ein Teil der hellgrauen Bord­wand des Vorschiffes dicht unter dem Bug des Hebefahr­zeugesKraft" zum Vorschein. Leute der Bergungsgesellschaft kletterten sofort in das Vorgeschirr hinein. Als jedoch der SchlepperTtimson" anzog und auch die Hebeleichter ihre Ankermaschine gehen ließen, um sich näher an Land in die Heikendorfer Bucht hineinzuziehen, kam dieNiobe" schon nach kurzer Schleppstrecke wieder im Boöenschlick fest, der hier eine Stärke von über 1 Meter hat. Beim Versinken der Leichter sank das Wrack sofort tief in den Schlick ein, so daß bald nur noch Reling und Klüverbaum aus dem Wasser hervorragten, Ta es große Arbeit macht, das Wrack jedes­mal wieder aus dem Schlick herauszuholen, und da der ver­

bleibende Hub stets nur ein kurzes Weiterschleppen gestattet, bis dieNiobe" von neuem festkommt, so ist noch mit etwa 2 Tagen bis zur endgültigen Hebung zu rechnen. Dann erst wird man in die Jnnenräume des Schiffes gelangen können, um die Toten zu bergen.

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Stillstand bei den Bergungsarbeiten a» dexNiobe" Kiel, 19. August. Nachdem die Bergungsarbeiten am Wrack derNiobe" in den letzten Tagen gute Fortschritte gemacht hatten, sind sie seit gestern abend zu einem ge­wissen Stillstand gekommen, da die schwierigen Grundver­hältnisse in der Heikendorfer Bucht die Anlanübringung der Niobe" außerordentlich erschweren. Wie der Leiter der Bergungsgesellschaft, Kapitän Fuhrmann, der seinerzeit auch die Bergung des in der Loire-Mündung gesunkenen französischen PassagierdampfersSt. Philibert" geleitet hat erklärte, wären bei festem Boden die Hebungsarbeiten längst beendet.

Für die Bergung der Leichen haben sich 25 Mann der Stammdivision der Ostsee freiwillig gemeldet.

Kleine politische Nachrichten

TU. Göttingen, ig. August. Der frühere Chef der Ncichs- marinclcitung, Admiral Zenker, der seit einigen Jahren in Osterode am Harz im Ruhestand lebt, ist am Donnerstag in einer hieggen Klinik gestorben.

August. Der Herr Reichspräsident Hai an die Witwe des Admirals Zenker nachfolgendes Beileidstele­gramm gerichtet:Ä-chmerzlich berührt durch die Nachricht

unerwarteten kleben Ihres Herrn Gemahls

Ipreche ich Ihnen meine herzlichste Anteilnahme aus Ich werde dem um die Reichsmarine in Krieg und Frieden hoch­verdienten Admiral stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Die Saarwirtschast gegen die neuen Stenern

Saarbrücken, 19. Aug. Die Saarbrücker Handelskammer hat Einspruch dagegen erhoben, daß die Negierungskom- missiou ihre Steuernotverordnung, die der Saar-Wirtschaft in dieser Zeit schwerster Krise neue Belastungen in Hohe von 150 Millionen Franken bringt, in Kraft gesetzt hat. Dadurch setzte sich die Regierungskommission in stärksten Widerspruch zu dem erklärten Willen der Saarbevölkerung. Die zahlreichen und wohlbegründeten Ersparnisvorschläge des Lanöesrats und Ser Organisationen der Wirtschaft sind von der Negierungskommission gänzlich ignoriert worden. Auch der Vorschlag, die französische Grubenverwaltung, die jahrelang erhebliche Gewinne aus dem Bergbau gezogen hat, zur Entlastung der übrigen Wirtschaftskreise stärker zu den Ausgaben des Saargebiets heranzuziehen, sei auch dies­mal unberücksichtigt geblieben. Besonders schmerzlich müsse es von der Wirtschaft des Saargebiets empfunden werden, baß nicht wenigstens gleichzeitig die so oft geforderten Maßnahmen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft in die Wege geleitet worden seien.

Reichskommiflar für Preisüberwachung prüft Kleinhandels» spanne für Fleisch

TU. Berlin, 29. Aug. Der Reichskommissar für Preis­überwachung und das preußische Finanzministerium teilen mit:Dem Reichskommisfar für Preisüberwachung sind zahlreiche Klagen darüber zugegangen, daß im Kleinhandel mit Fleisch in den letzten Wochen zwar nicht überall, aber doch vielfach Preiserhöhungen vorgenommen worden seien, die in keinem Verhältnis zu dem durch die Einführung der Schlachtsteuer und das Anziehen der Viehpreise entstandenen Mehrkosten stehen. Mit Rücksicht hierauf wird der Reichs­kommissar für Preisüberwachung eine genaue Nachprüfung der Kleinhandelsspanne für Fleisch vornehmen. Auf diese Weise wird die Gewähr dafür geschaffen werben, daß in keinem Falle die durch die Einführung der Schlachtsteuer und die Erhöhung der Viehpreise unvermeidbare Erhöhung der Kleinverkaufspreise für Fleisch von einzelnen Gewerbe­treibenden dazu ausgenutzt wird, auch die VerSienstspanne zum Nachteil der Verbraucher zu erhöhen. Der Reichskom­missar für Preisüberwachung hat die Aufgabe, in Zeiten, in denen sowohl große Teile der Landwirtschaft wie der Verbraucher in bitterster Not leben, eine unberechtigt« Stei­gerung der Zwischengewinne mit allen Mitteln zu verhin­dern. Es ergeht daher an alle beteiligten Gewerbetreibenden die Warnung, von Ueberpreisen Abstand zu nehmen, da sonst das preußische Finanzministerium sich gezwungen sehen würbe, nach bayerischem Muster die Abwälzung der Steuer zu regulieren."

Befriedigung desTemps" über die Ratifizierung des Lausanner Protokolls

TU. Paris, 19. Aug. DerTemps" gibt in einem längeren Leitartikel seiner besonderen Befriedigung über die Ratifizierung des Lausanner Protokolls durch bas öster­reichische Parlament Ausdruck. Die Abstimmung trägt wesentlich zur Klärung der juristischen Lage Oesterreichs be­züglich des wirtschaftlichen oder politischen Anschlusses an Deutschland bei. Das Manöver, das der ehemalige Reichs­außenminister Curtius verursacht hätte, eine deutsch-öster­reichische Zollvereinigung zu schaffen, könne sich in Zukunft nicht wiederholen, da das Lausanner Protokoll nicht nur dasjenige von Genf aus dem Jahre 1922 noch einmal deut­lich klar stelle und bestätige, sondern die Dauer des Status quo wieder kläre und damit allen alldeutschen Bestrebun­gen die Wirkung nehme.

Vor einer Einigung in Ottawa

TU. Ottawa, 19. Aug. In Konferenzkreisen wirb damit gerechnet, daß die Abkommen zwischen England und sämt­lichen Dominien mit Ausnahme Kanadas im Laufe des heutigen Tages zum Abschluß gebracht werden. Zur Ueber- windung der Schwierigkeiten, die zwischen England und Kanada wegen der Ausschaltung des russischen Holzes be­stehen, hat Lord Hailsham eine Formel entworfen. Kanada hat anscheinend verlangt, daß England seinen Handelsver­trag mit Rußland sofort aufgibt und einen neuen Vertrag abschließen soll, in dem die Forderungen Kanadas berück­sichtigt werden. Kanada verlangt ein festes Einsuhrkontiu- gent für Holz und hat England nahegelegt, Rußland in anderer Hinsicht, wie z. B. hinsichtlich der Ausfuhrkreöit- garantie entgegen zu kommen. Da die Vorschläge noch der Zustimmung des englischen Kabinetts bedürfen und wohl auch gewisse Rückfragen bei russischen Stellen no wendcg machen, wird die Entscheidung kaum vor Freüag fallen.

Bolivien beansprucht die Oberhoheit TU. London, 19. August. In einer amtlichen Verlaut­barung macht die bolivianische Gesandschaft in London den Anspruch Boliviens auf die Oberhoheit über das ganze Gran-Chaco,Gebiet mit einer Begrenzung im Osten durch den Fluß Paraguay und im Süden durch den Fluß P"- comayo geltend. Der Anspruch sei völkerrechtlich begründet, da er auf die ursprünglich von der spanischen Krone m den Zeiten der Kolonisierung gewährten Vorrechte zuruckgche. Deshalb weigere sich Paraguay, die bolivianchen Forde­rungen einem Schiedsgericht zu unterbreiten.

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