Das Zahlungsabkommen von Lausanne

Dreizehn Jahre nach Versailles, zwei Jahre nach dem Haag haben die Gläubiger die Reparationslast von uns ge­nommen. Die Hypothek des Aoung-Planes in Höhe von 35H Milliarden jGegermvartswert) ist annulliert. Der Lei­densweg der Reparationen ist abgeschlossen. Lausanne war die letzte Station. Wir brauchen jetzt nicht mehr auf die nächste Revision" zu warten, denn zahlen werden wir küns- ltg nur noch unter der Voraussetzung, daß unser Kredit sich wesentlich gefestigt hat. Ueber bas finanzielle Ergebnis der Konferenz stellt dieFrankfurter Zeitung" folgende Betrach­tung an: Die deutsche Regierung gibt 3 Milliarden Schuld­verschreibungen aus, die frühestens drei Jahre nach der Ratifizierung begeben werden können und nach weiteren zwölf Jahren vernichtet werden, falls bis dahin die Pla­zierung zu SO Prozent (oder zu einem von der Bank für in­ternationalen Zahlungsausgleich mit Zweidrittelmehrheit festzusetzenden niedrigeren Kurs) nicht möglich gewesen ist. Was bedeuten diese 3 Milliarden? Setzt man den für die Gläubiger günstigsten, ganz ungewöhnlichen Fall, daß die gesamten 8 Milliarden Mt einem Schlage nach Ablauf der drei Jahre Schonfrist plaziert werden können, so wäre der Gegenwartswert der S Milliarde« unter Annahme eines Diskonts von 8 Prozent rund 2,6 Milliarden, mit andere« Worte«, 2,6 Milliarden müßten wir heute auf den Tisch des Hauses legen, sie mit 8 Prozent verzinsen lassen, um die 3 Milliarden nach 3 Jahren einlösen zu können. Ein anderer Grenzfall: Nehmen wir an, die 3 Milliarden Schuldverschrei­bungen könnten mit einem Schlage erst am letzten Tag der Berfallfrist von 18 Jahren begeben werden, dann Hätten sie, wieder vorbiskontiert mit 8 Prozent, «inen Gegewwarts- wert von nur 1,4 Milliarden. Setzt man einen mittleren Fall, baß die 3 Milliarden nach Ablauf Ser Schonfrist in zwölf Jahren mit einem gleichen Betrag von je 280 Mil­lionen untergebracht werden können, dann berechnet sich der Gegen-wartsivert auf 1L Milliarden. Zahllose ander« Va­rianten kann man sich ausmalen. Möglicherweise wird die BIZ. die Bonds überhaupt nicht oder nur zu einem Teil­beträge versilbern können. Kurzum, jene 3 Milliarden sind eine elastische Zahl, über deren wahre Bedeutung erst die künftige Entwickelung unserer Wirtschaft und unseres Kredits entscheiden wird.

Andere alle Verpflichtungen sind nicht in dieser Weise von uns genommen worden. Das gilt sowohl für den Dienst -er Dawes- und Aoung-Anleihe wie für die Zah­lung aus dem belgischen Markabkommen wie für verschie­dene Zahlungen an die Vereinigten Staaten, deren gesinnte Höhe jährlich 261P Millionen Rm. beträgt. Die Zinsen für private Kredite belaufen sich daneben auf 1400 Millio­

TU. Bremen, 11. Juli. In einer Wahlrede in Bremen kam Geheimrat Hugenberg auf die Lausanner Entschei­dung zu sprechen. Das Ergebnis von Lausanne, so erklärte er, entspricht nicht den Forderungen, die von der DNVP. für die endgültige Beseitigung Ser Tribute erhoben sind. Durch unbeirrtes Festhalten an den unverzichtbaren politischen Bedürfnissen der Nattion hätte die notwendige Bresche in das Versailler System geschlagen werden können. Trotz der bisherigen ungeheuren Leistungen Deutschlands und trotz der furchtbaren deutschen Wirtschaftsnot und Ar­beitslosigkeit ist in Lausanne entgegen unseren Erwartun­gen ein neues Versprechen der Zahlung einer neuen deut­schen Milliardenschulb gegeben worden.

Es ist nicht Starrheit und Eigensinn, wenn wir sagen: Wir dürfen uns die Freiheit von den Tributen nicht dadurch erkaufen, daß wir versprechen, zu den schon gezahlten 70 Milliarden in Zukunft noch weitere drei Milliarden hiuzu-

nen Rm. im Jahr, so daß,' wenn man die Jahresleistung aus dem Lausanne^ Vertrag mit 160 Millionen annimmt, von Deutschland jährlich immer noch eine Zinslast von 1,84 Milliarden Rm. aufgebracht werden muß.

Der Pferdefuß: die Ratifizierungsklausel.

Der Artikel 10 des Abkommens von Lausanne Mt Deutschland spricht lediglich davon, daß das Abkommenra­tifiziert werden soll" und daß es, sobald es von Belgien, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und Ja­pan ratifiziert worden ist, zwischen denjenigen Regierungen, die zu diesem Zeitpunkt ihre Ratifizierungsurkunden nie- Sergelegt oder ihre Ratifizierung in Paris angezeigt haben, in Kraft tritt. Es gibt aber noch eine andere Klausel über die Bedeutung der Ratifizierung. Sie steht in dem Artikel 1 des AbschnittesUebergangsmaßnahmen betreffend Deutschland" und lautet folgendermaßen:

Die Wirksamkeit der Fünf-Mächte-Erklärung vom 16. Juni, die die Suspendierung der politischen Zahlungen bis zum Ende der Konferenz vorsah, wird bezüglich der von Deutschland auf Grund des Haager Abkommens, des Lon­doner Protokolls und des Berliner Protokolls sHoover-An- nuität) zu leistenden Zahlungen verlängert. Diese Verlän­gerung endet, wenn Las in Lausanne mit Deuffchland ge­schloffene Abkommen in Kraft tritt oder wenn irgendeine der Regierungen der folgenden Länder: Deutschland, Bel­gien, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan den beteiligten Mächten anzeigt, daß st« beschlossen hat, nicht zu ratifizieren.

Von Amerika ist in diesen Bestiminungen mit keinem Wort die Rebe. Aber es geht aus ihnen hervor, daß, wenn eine von den Hauptgläubigermächten mit Rücfficht auf die Schuldewverhandlungen Mt Amerika oder aus anderen Gründen die Ratifizierung versagt, juristisch die Hypothek des Haager Abkommens Meder auflebt. Macdvnald hat von Papen zugesichert, daß in diesem Fall eine neue Konfe­renz stattfinben müsse. Die juristisch« Basis dieser neuen Konferenz wäre dann leider wi'eder das Haager Ab­kommen, bezüglich dessen Rechtsgültigkeit die deutsche Re­gierung in dem Abkommen von Lausanne ausdrücklich an­erkannt hat, daß sienicht zur Erörterung stehe". Diese Ra­tifizierungsklausel wirb allgemein als der eigentliche Pferde­fuß des Lausanner Abkommens gedeutet. Bis zur Ratifi­zierung hat es jedes der Hauptgläubigerländer in der Hand, Deutschland neue Schwierigkeiten zu bereiten. Daß Frank­reich hiervon Gebrauch machen wird, wenn die angestrebte Krtegsschuldenregelung mit Amerika nicht wunschgemäß er­folgen sollte, steht außer Zweifel.

zufügcn, sondern es ist dabei die Notwendigkeit maßgebend, mit Ehrlichkeit in eine weitere große Ver­handlung hineinzutreten. Sie betrifft die aus den Tri­buten und dem Kriege entstandenen unerfüllbaren Privatverpflichtungen. Die ganze Welt ist auf diese Verhandlung gefaßt. Man wird uns im Auslände erst dann wieder als ehrlichen Kaufmann betrachten als der wir früher stets gegolten haben, wenn wir unsere Karten völlig auföecken und unsere internationale Zah­lungsunfähigkeit bekennen. :

Die jedem Gläubiger als Kaufmann geläufige Tech­nik des internationalen Geschäfts muß unsere Gläubiger- länber selbst veranlassen, darüber nachzubenken, wie sie die höchst unerwünschte Deklaration unserer internationalen Zahlungsunfähigkeit vermeiden können. Mit Stillhalteab­kommen ist es nicht getan. Es geht nur auf demselben Wege, wie es so häufig zwischen zwei Privaten gemacht zu werden pflegt, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners droht und der Gläubiger kann oder will die Aktiva des Schuld­ners nicht übernehmen: Es wird eine niedrige sage mit

höchstens 2 Prozent verzinsliche Amortisationsschuld ver­abredet. Wenn diese mit zwei bis drei Prozent jährlich ge­tilgt wird, so kommt es nur noch darauf an, wie die Jahres­rate mir sagen 5 Prozent während der Ttlgungszcit transferiert" werden kann. Es handelt sich nur um zwei wahrscheinlich nebeneinander zu Leschreitende Wege:

1. Ein entsprechendes handelspolitisches Entgegenkommen der Gläubigerländer, bas die Uebernahme entspre­chender Warenmengen gewährleistet, ohne die Welt­märkte in Unordnung zu bringen.

2. Die Wiederherstellung eines deutschen Kolonialreiches, über das dann wohl die Grundlage für einen internationalen Zahlungsausgleich geschaffen werden könnte. Im Wege eines solchen Vorgehens könnte Ser untragbare Druck der Fälligkeit ungeheurer internatio- naler Zahlungen von der ganzen Welt genommen werben.

Mißbilligung für v. Papen

Bet einem nationalsozialistischen Massenaufmarsch tm Berliner Lustgarten erklärte der Reichstagsabg. Dr. Goeb­bels: Die Regierung Papen hat es nicht gewagt, in Lau­sanne zu erklären, daß wir nicht mehr bezahlen, weil wir nicht mehr bezahlen können und es auch nicht wollen. Wir haben genug bezahlt, und wir wollen, daß Deutschland vor allem von dem Makel der Kriegsschuld freigesprochen wirb. Wenn die Welt dieser Forderung Widerstand leistet, so wer­den wir den Versailler Vertrag für null und nichtig erklä­ren. Man hat in Lausanne nur über Geldfragen verhandelt. Vor diesen Fragen aber steht für uns die Ehre des Volkes.

In einer Wahlversammlung der Bayer. Bolkspartet in Pirmasens äußerte der bayr. Ministerpräsident Dr. Held, die Tätigkeit des Herrn von Papen in Lausanne habe nach seiner Ansicht in wirtschaftlicher wie politischer Hinsicht einen vollen Mißerfolg gebracht. Mit einem solchen Ergeb­nis hätte man Dr. Brüning überhaupt nicht wieder nach Deutschland hereingelassen. Der frühere Reichsfinanzmini­ster Dr. Dietrich stellte in einer Wahlversammlung in Karlsruhe fest, daß die Regierung von Papen weit hin­ter die Linie zurückgeworfen worden sei, die die Regierung Brüning-Dietrich seit Jahr und Tag durchgehalten habe.

Die Frage der Diskontsenkung

Wiederherstellung der vollen ReichsbanksonveränitSt Mit der nach dem Vertrag von Lausanne erfolgten Los­lösung von den bestehenden internationalen Bindungen der Reichsbank ist auch der Weg für eine Diskontsenkung nach eigenem Ermessen frei geworden. Bisher war bekannt­lich nach der Bestimmung des Bankgesetzes bei einer Noten­deckung von weniger als 40 Prozent ein Mindestdiskontsatz von 3 Prozent vorgeschrieben. Diese Bestimmung durfte bis­her nur mit Zustimmung der BIZ. oder nach Entscheid eines Schiedsgerichts abgeändert werden.

Wie der DHD. nun hört, ist man der Frage einer Dts- kontsenkung bei der Reichsbank zunächst noch nicht näherge­treten, da vor der Ratifikation und Rechtsgültigkett deS Lausanner Vertrages die maßgebenden Bindungen noch un- verändert fortbestehen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß in der Frage der Diskontsenkung schon vor Inkrafttreten der Lausanner Bestimmungen eine gewisse Bewegungsfrei­heit zu erlangen ist.

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Hugenberg über Lausanne und die Regelung der Privalschulden

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Einen Augenblick stand das junge Weib regungslos und sah mit starren Blicken nach der Portiere, hinter der ihr Gatte verschwunden war. Dann kam es wie ein entsetzliches Ban­gen über sie. Die unheimlich flackernden Augen in dem Ant- litz Hugo Weltys bedeuteten nichts Gutes er war in einem Zustand« der Unzurechnungsfähigkeit, der das Schlimmste be­fürchten ließ. Seine letzten, in voller Wut hervorgestoßenen Worte, daß sie den Weg, um allem Jammer zu entrinnen, mit ihm gehen sollte, konnte nur als Todesdrohung gedeutet werden. Sie mußte sich in Sicherheit bringen, bevor der zum Aeußersten Getriebene zurückkehrte.

Eilig huschte sie ins Nebenzimmer und schloß die Tür hinter sich ab. Da schrillte d>'e Dorsaalklingel und gleich darauf hörte sie eine Männerstimme, die Herrn Hugo Welty zu sprechen verlangte. Zu gleicher Zeit klang aus dem Zimmer, das sie soeben verlassen hatte, ein unterdrückter Fluch, dem gleich darauf ein Rütteln an der soeben verschlos­senen Türe folgte.

Der Diener in dem Vorsaal schien dem Manne, der zu Besuch gekommen war, eine abweisende Antwort gegeben zu haben, denn wieder hörte die junge Frau die energische Männerstimme sagen:

Sie reden die Unwahrheit! Herr Hugo Welty ist zu Hause, wie wir bestimmt wissen! Im Namen des Gesetzes fordere ich Sie auf, mich zum Herrn zu führen, andernfalls wir gezwungen sind, Haussuchung vorzunehmen!"

Jetzt vernahm die an allen Gliedern zittmmde junge Frau schwere Tritte es mußten mehrere Männer sein, die Einlaß begehrten. Sie betraten das nebenanliegende Zimmer, wo Hugo Welty noch immer heftig an ber Zwischen­tür rüttelte.

Di« vorige Männerstimme klang jetzt aus diesem Raum -- scharf und befehlend. ^

Wagen Sie keine Gegenwehr, Herr Welty, und legen Sie den Revolver ab! Sie verschlimmern nnr Ihre Lage, wenn Sie ..."

Wer sind Sie? Was wollen Sie? Wie können Eie es wagen, hier einzudringen?" hörte man Hugo Welty schreien.

Kriminalinspektor Redwitzl Auf Verfügung der Staatsanwaltschaft habe ich den Auftrag, Sie in Haft zu nehmen!"

Mich in Haft zu nehmen? Sind Sie verrückt? Wa- rum?"

Es ist die Sache des Untersuchungsrichters, Ihnen da­rauf Antwort zu geben! Die Waffe weg! Im Namen des Gesetzes verhafte ich Sie!"

Ein markerschütterndes Schreien, ein Poltern von um­gestürzten Möbeln wurde hörbar, dann der heftig hervor­gestoßene Befehl des Kriminalbeamten:Faßt ihn hallet ihn!" Hugo Welty schien di« Flucht durch die jenseits ge- legenen Räume ergriffen zu haben, denn der Lärm ent­fernte sich. Dann tönte es wie das dumpfe Krachen eines Schusses, und gleich darauf hörte man wieder die scharfe Stimme des Kriminalbeamten, der dem Diener befahl, sofort nach einem Arzt zu eilen.

Mit bebenden Händen schloß Helene die Zwischentür wieder auf und trat in das Wohnzimmer. Dort befand sie sich einem hochgewachsenen Herrn -in Zivil und einem Schutz­mann gegenüber.

Mit einer gemessenen Verbeugung trat ihr der erste« entgegen und sagte:

Kriminalkommissar Reduytzl Ich habe wohl die Ehre, Mt Frau Hugo Welty zu sprechen?"

Auf ein bejahendes Zeichen der keines Wortes Mäch­tigen fuhr er fort: ^

Im Aufträge der Staatsanwaltschaft beabsichtigte « Y, Haftbefehl gegen Ihren Herrn Gemahl zu voRziehenl H«, Welty beging infolgedessen eine« Selbstmordversuch! ^

Kein Schreckenslaut, kein Klagelaut kam von de« Lwp« der jungen Frau. Mit weit aufgerissenen Angen starrte fi, den Sprecher an und stammelte tonlos:

Selbstmord? Der Schuß von vorhin? Und ch btt Verletzung eine schwere?" _ ^ ^

Befremdet ruhte der Blick des Beamten auf dem schö- en,leichenblasseu Gesichte der Fragenden. Die nahm ja ie Nachricht von dem schrecklichen Ereignis recht kühl aufi lchselzuckend entgegnet« er:

Wir müssen das Urteil des Arztes abwarten, gnädige 'rau! Herr Welty hat sich einen Schuß in die rechte Schläfe eigebrachtl"

Helene schauerte zusammen. Etwas wie ein Vorwurf egte sich in ihr. Sie hatte dem Unglücklichen zu der Ver- weiflungstat, vielleicht in den Tod getriebenl Aber nein! »an war gekommen, um ihn zu verhaften das war cherlich der Grund, der ihn die Mordwaffe gegen sich räch­en ließt

Sie kamen, um meinen Mann zu verhaften, Herr Kom- nssarl" stieß sie hastig hervor.Darf ich wissen, welchen Zergehens er sich schuldig gemacht hat?"

Nach der Aussage seines gestern verhafteten Mitschul, igen, eines Franzosen mit Namen Carlot, hat Herr Welty inen Angehörigen des Deutschen Reiches Hinterlistigerwey« n die Gewalt der französischen Werber für die algeriiche Fremdenlegion gebracht. Das Strafgesetz ahndet ein der­artiges Vergehen mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren!

Kriminalkommissar Redwitz wendete sich^undgab em in dienstlicher Haltung verharrenden Schutzmann ewige Seiekile Ein so gefühlloses Frauenzimmer war ihm denn och noch nicht vorgekommen l Anstatt, wie es jede andere hätte, sofort zu dem schwerverletzten Gatten zu eilen, !wßte sie erst ihre Neugierde befriedigen, mußte erst wissen, oarum und weshalb der Mann verhaftet werden sollte. O, >iese Weiberl An Herzenskummer starb die schone Frau Velty ganz gewiß nicht, wenn sie erfuhr, daß . - -

Es klingelte draußen. Das war jedenfalls der vom Rener herbeigeholte Arzt. Sich wieder zu »lickenden jungen Frau wendend, sagte der Kommissar ln stwas ironischem Tonfall: ,

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hung dabei sein wollen, dürftt «h,

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