Abgabe zur Arbeitslosenhilfe
Rach der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung -er Arbeitslosenhilfe usw. vom 14. Juni 1932 und nach der Verordnung des Reichsfinanz- und Reichsarbeitsministers vom 18. Juni 1932 müssen alle Lohn- und Gehaltsempfänger ab 1. Juli 1932 eine Abgabe zur Arbeitslosenhilfe zugunsten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Die Abgabe geht ausschließlich zu Lasten des Arbeitnehmers. Befreit von ihr sind nur das Arbeitsentgelt -er Lehrlinge, die vorübergehenden Dienstleistungen im Sinne des 8 168 RVO. und die geringfügig Beschäftigten im Sinne des 8 76a AVABG. Demnach sind auch solche Personen, die von der Arbeitslosenversicherung befreit sind sz.-B. das ländliche Gesinde und sonstige, in land- und forstwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer), zur Abgabe herangezogen worden. Für Personen, die gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit versichert sind sund zwar einerlei, ob Pflicht- oder freiwillig versichert), ist die Abgabe als Zuschlag zu den Beiträgen der Kranken- bzw. Arbeitslosenversicherung und mit diesen zu entrichten. Die Krankenkasse ist also bezüglich der genannten Personen die Einzugs stelle für die Abgabe. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Abgabe am Lohn- bzw. Gehalt des Arbeitnehmers abzuztehen uud sie an die Krankenkasse abzuführen. Lohu- und Gehaltsempfänger, die gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit freiwillig versichert sind, haben die Abgabe mit den Kranken- bzw. Arbcitslosenvcrstcherungsbeiträgen an die Krankenkasse selbst einzuzahlen,- sie muffen an Stelle des Arbeitgebers die erforderlichen Meldungen an die Krankenkaffe selbst erstatten. Die Abgabe wird erhoben von dem Arbeitsentgelt der Lohn- und Gehaltsempfänger, das für die Zeit vom 1. Juli 1982 bis 31. März 1933 gewährt wird. Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Notverordnung gehören außer Gehalt und Löhnen auch Gewinnanteile, Sach- oder andere Bezüge, die statt des Gehaltes oder Lohnes oder neben ihm gewährt werden. Die Sachbezüge werden nach der Festsetzung des Versicherungsamts gewertet.- Für die Uebergangszeit gilt folgendes: Soweit die Lohnzahlungswoche mit der Kalenderwoche (Montag bis Samstag) zusammenfällt, kann für die Erhebung der Abgabe der 1. und 2. Juli außer Betracht gelaffen werben. Beginnt und endet aber die Lohnzahlungswoche etwa Mitte der Kalenderwoche, so ist die Abgabe vom 1. Juli 1932 an zu berechnen. Alle Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder, die von öffentlichen Kaffen ausbezahlt werden, ferner alle aus privaten Quellen herrührende Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder werden von den Fiuanzämtern zur Abgabe heraugezogen, auch wenn die Bezieher gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit versichert sind. Maßgebend ist das Bruttoarbeitseutgelt. Für die Berechnung der Abgabe sind also weder die Steuern noch die Sozialbciträge abzuziehen. Der Abgabesatz ist gestaffelt: In der 1. Stassel
— sofern das Arbeitsentgelt im Monat nicht den Betrag von 125 ^ übersteigt — wird die Abgabe einheitlich mit 1Z v. H. berechnet. In der 2. Staffel — sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Betrag von 125 aber nicht den Betrag von 300 übersteigt — wird Sie Abgabe ebenfalls einheitlich, und zwar mit 2,5 v. H. berechnet. In der 3. Staffel — sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Betrag von 3M aber nicht den Betrag von 700 übersteigt — ist der Hundertsatz nicht mehr einheitlich: hier wird vielmehr für die ersten 390 die Abgabe mit 2,5 v. H. und für die weiteren Beträge mit 5,75 v. H. erhoben. In der 4. Staffel
— sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Betrag von 790 '-6, aber nicht den Betrag von 3000 übersteigt — ist
der «bgabrsatz wiederum einheitlich, und zwar 5,75 v. tz. In der S. Staffel — sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Betrag von 3000 ^ übersteigt — wir- ebenfalls ein einheitlicher Abgabefatz, und zwar SF v. H. berechnet. Mit Rücksicht auf die Gehaltskürzungsvorschriften ist für die Beamten und Behördenangestellten «ine besondere Staffel etngeführt worben,- hier wird die Abgabe ohne Staffelung nach der Höhe des Arbeitsentgelts mit einem einheitlichen Satz von 1F Prozent erhoben. Da die Krankenkasse die Beiträge nach Kalendertagen berechnet, ist eine Umrechnung des obengenannten MonatsarveitSentgelts nach Kalendertagen ober nach Wochen nötig. Es ergibt sich dabei an Stelle der Berdienstgrenze von 125 im Monat eine solche von 4,11 im Kalendertag --- 4,79 im Arbeitstag und von 28,76 in der Woche. Diese Grundlagen gelten für die Versicherten in den größeren Betrieben smit mindestens 10 Verstcherungspflichtigen), welche die Beiträge nach dem wirklichen Arbeitsverdienst entrichten. Soweit jedoch die Beiträge nach Lohnstufen berechnet werben lbet den Versicherten in den kleineren Betrieben), ist für die Berechnung der Abgabe nicht der wirkliche Arbeitsverdienst, sondern der Grundlohn maßgebend. Infolgedessen ist die Abgabe aus dem Grundlohn in den Lohnstufcn 1 bis 6 mit 1,5 Prozent und von der Lohnstufe 7 ab <4M 3?^! Grundlohn) mit 2,5 Prozent zu bezahlen. Eine Tabelle für die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wurde gestern im Anzeigenteil veröffentlicht. Bei Abgabepflichtigen, die gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit freiwillig versichert sind, ist die Abgabe vom wirklichen Arbeitsverdienst zu berechnen. Für Angestellte, die wegen Ueberschreitung der Verdienstgrenze nicht kranken-, aber arbcitslosenvcrsicherungspflichtig und infolgedessen abgabepflichtig sind lmtt über 300 Monatsgehalt), und für Beamte und Behördenangestellte mit über 300 Monatsgehalt sind für die Berechnung der Abgabe je besondere Stufen festgesetzt worden. Lohn- und Gehaltsempfänger, die weder gegen Krankheit noch gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, werden nicht durch die Krankenkasse, sondern durch das Finanzamt zur Abgabe herangezogen.
Aus Bädern und Kurorten
Brief aus Bad Liebenzell
Das Wochenende bewahrheitete einmal wieder das Sprichwort: Auf Rege» folgt Sonnenschein! Goß es am Samstag früh noch in Strömen, so konnte schon am Nachmittag das Konzert der Kurkapelle ungestört in den Kuranlagen stattfinden. Auch beim Besuch der etwa 150 Tübinger Medizinstudenten, welche unter Führung von Professor Müller eine Studienfahrt durch die würt- tembergischen Schwarzwaldbäder machten, zeigten sich das Bad und besonders die prächtigen Kuranlagen im freundlichen «Licht des Abendhimmels. Beim Sonderkonzerl der Kurkapelle verbrachten die Gäste nach den Besichtigungen eine gemütliche Stunde auf der Kursaalterasse, bis sie um 7 Uhr abends von dem Postwagen entführt wurden. Professor Müller, der berühmte Tübinger Internist, hat bei dieser Fahrt aus der Not eine Tugend gemacht: Statt wie in früheren Jahren große Auslandsreisen zu unternehmen, führt er seine Hörer in die Heimatbäüer, deren Vorzüge und Schönheiten auch in Aerztekreisen noch lange nicht genügend bekannt sind.
Für das große Sonntagsprogramm konnte Bad Liebenzell nur schönes Wetter brauche» und tatsächlich: alle schwarzen Wolken zogen über das Tal hinweg und schließlich strahlte der Himmel noch im schönsten Blau. Das kam schon dem Militärkouzcrt am Nachmittag zugute. Die Tatsache, daß die ausführcnde Kapelle, das Trompeterkorps der 5. Nachrichten-Abteilung Cannstatt das erste Mal in Uniform zu uns kommen durfte, verfehlte ihre Wirkung nicht. Einen solchen Andrang sah man bei einem Militär
konzert noch nie. Nahezu 2000 Personen waren dankbar« Zuhörer. Musikdirektor Langer durfte für die ausgezeichneten Leistungen seiner Kapelle begeisterten Beifall entgegennehmen.
Mit dem Eintritt der Dunkelheit begann die Beleuch. tung der Kuranlagen. Wie Perlketten zogen sich die roten Papierlaternen den Wegen entlang und tauchten den Garten in ein magisches Licht. Im See spiegelten sich die kleinen Flämmchen der Wachslichter: Kursaal und Musikmuschel waren von den Strahlen elektrischer Kerzen ein- gefaßt. In diesem Zaubergarten bewegten sich die Besucher, deren Zahl gegenüber dem Nachmittag noch angewachsen war,- genossen die Stimmung -er lauen Sommernacht und erfreuten sich an den Märschen und Serenaden des Trom- peterkorps. Als das Zeichen zum Zapfen st reich ertönte, bewegte sich ein von Schülern gebildeter Zug mit Lampions und Fackeln zum großen Nasen und umrahmte die dort spielende Kapelle. Atemlos lauschte die Menge den den meisten so vertrauten Klängen -es Zapfenstreiches bis bas erhebende Gefühl aller Besucher i« dem gemeinsam gesungenen Deutschlandlied zum Ausdruck kann Musikdirektor Langer und sein Korps hatten einen großen Erfolg.
Geld-, Volks- und Landwirtschaft
Börse
SCB. Stuttgart, 6. Juli. Das Geschäft war auch heute etwas lebhaft und es gab Kurserhöhungen sowohl am Aktienmarkt als auch am Nentenmarkt, wo Gvldpfandbriefe um 0F höher lagen.
LC. Berliner Produktenbörse vom 6. Juli
Weizen märk. 234—236: Roggen mark. 187—189: Futter- und Jnüustrtegerste 162—172,- Hafer märk. 157—161,- Weizenmehl 30,25—34: Noggenmehl 70 Proz. prompt 25,60—27,40,- Weizcnkleie 10,25—10,60,- Roggenkleie 10—10F0; Biktoria- erbsen 17—23: kleine Speiseerbsen 21—22,- Futtererbscn 15 bis 19: Peluschken 16—18,- Ackerbohnen 15—17,- Wicken 16 bis 18; Lupinen blaue 10:50—11,50,- dto. gelbe 15—16,50,- Leinkuchen 10,80—10,60,- Erdnußkuchen 10,60: Erdnußkuchenmehl 11,- Trockenschnitzel 8,70,- Extrahiertes Soyabohnenschrot 46 Prozent ab Hamburg 10,20,- dto. ab Stettin 11,10 — 11,20. — Allgemeine Tendenz: Uneinheitlich.
Weilderstadter Marktbericht
Anfuhr: 128 Stück Milchschweine. Preis: 22—35 NM. für das Paar. Handel flau.
Viehprejse
Ehingen a. D.: Farren 100—250: Kalbeln 260—320,- Jungvieh 70—175 RM. — Reutlingen: Ochsen 450—512; Kühe 80 bis 150,- Rinder 70-150 RM. — Waldsee: Ochsen 230—360,- Farren 80—200: Kalbeln 250-^i00: Jungvieh 80—180 NM.
Schweinepreise
Backnang: Milchschweiue 14—18 NM. — Buchau a. F.: Milchschweine 16—20 RM. — Bühlcrtann: Milchschweiue 12 bis 20 RM. — Ehingen a. D.: Ferkel 13—18,- Mutterschweine 80-110 RM. — Horb: Milchschweine 12 L 0-21 RM. — Ober- stenfeld: Milchfchweine 12—18 NM. — Reutlingen: Milchschweine 18—22,- Litnfer 40—58 RM. — Walbsee: Milchschweine 14—19 RM.
Ergebnis -er Schweinezählung in Württemberg
An Haushaltungen, die Schweine besitzen, wurde» am 1. Juni 1932 ermittelt: 139 458 gegenüber 148 383 am 1. Mär» ds. Js. Der SchweinebcstanS beträgt 519112 Stück. Er hat einen abermaligen Rückgang erfahren, und zwar um 7,1 Prozent. An diesem Rückgang nehmen die eigentlichen Zuchttiere nicht teil, sondern zeigen vielmehr eine beträchtliche Zunahme. In den Preisen für Schlachtschweine ist in den letzten drei Monaten eine Aufwärtsbewegung nicht eingetreten und sie bleiben gegen den Stand in den Vorjahren noch immer ganz bedeutend zurück.
Mmtl. Sekanntmachung«»
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in denWürll. Staatswaldungen
ist von Sonntag, den 10. Juli an ohne Erlaubnisschein gestattet und zwar jeweils von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends.
Dagegen ist verboten: Das Uebernachten im Freien, in Zelten und Hütten, sowie das Feueranmachen und Abkochen.
Ferner wird im Interesse der Kulturen darauf hingewiesen, daß das Uebersteigen und Beschädigen der Zäune, das Offenstehenlassen der Zauntore und Nieder- ireten der jungen Pflanzen nach den bestehenden Gesetzen bestraft wird. Das Forstpersonal ist angewiesen, Zuwider- l-andrlnde zur Anzeige zu bringen.
Namens der Forstilmler Calmbach, EnzkWerle, Herrenalb-Vst. Herrevalb-Wesl, Nenendkrg. Wildbad. Hirsau, Laugeubraud und Liebeuzell.
Reuenbürg, den 6. Juli 1932
Forstamt: U hl.
8l»l>erNlloäiekllk-N»i»:ßioo in neuer FusStattuoe, versenkbar mit ttolrstanä u. VerlSngerunLStiack
kWMMVMLrio
ab 11. lull kvilc. 243.— (lüsteuprsis) Unverbincllicks Lssictitixunx erbeten! dläkmuscklnen
FktienxesellscNakt
Statt Karten.
Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Samstag, den 9. Juli 1932, im Gaslhof zum „Rötzle" in Hirsau stattfindenden
Hochzeitsfeier
sreundlichst einzuladen
Wilhelm Karle Emilie Walker
Stuttgart
Höfingen
Kirchgang 1 Uhr in Hirsau
Hirsau
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Wer nicht nach Menge wühlt, sondern auf Güte hüll, trinkt 1S2Ser Rotwein
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