Abgabe zur Arbeitslosenhilfe

Rach der Verordnung des Reichspräsidenten über Maß­nahmen zur Erhaltung -er Arbeitslosenhilfe usw. vom 14. Juni 1932 und nach der Verordnung des Reichsfinanz- und Reichsarbeitsministers vom 18. Juni 1932 müssen alle Lohn- und Gehaltsempfänger ab 1. Juli 1932 eine Abgabe zur Arbeitslosenhilfe zugunsten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen­versicherung bezahlen. Die Abgabe geht ausschließlich zu Lasten des Arbeitnehmers. Befreit von ihr sind nur das Arbeitsentgelt -er Lehrlinge, die vorübergehenden Dienst­leistungen im Sinne des 8 168 RVO. und die geringfügig Beschäftigten im Sinne des 8 76a AVABG. Demnach sind auch solche Personen, die von der Arbeitslosenversicherung befreit sind sz.-B. das ländliche Gesinde und sonstige, in land- und forstwirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen stehende Arbeitnehmer), zur Abgabe herangezogen worden. Für Personen, die gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit versichert sind sund zwar einerlei, ob Pflicht- oder freiwillig ver­sichert), ist die Abgabe als Zuschlag zu den Beiträgen der Kranken- bzw. Arbeitslosen­versicherung und mit diesen zu entrichten. Die Krankenkasse ist also bezüglich der ge­nannten Personen die Einzugs stelle für die Abgabe. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Abgabe am Lohn- bzw. Gehalt des Arbeitnehmers abzuztehen uud sie an die Krankenkasse abzuführen. Lohu- und Gehalts­empfänger, die gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit frei­willig versichert sind, haben die Abgabe mit den Kranken- bzw. Arbcitslosenvcrstcherungsbeiträgen an die Kranken­kasse selbst einzuzahlen,- sie muffen an Stelle des Arbeit­gebers die erforderlichen Meldungen an die Krankenkaffe selbst erstatten. Die Abgabe wird erhoben von dem Arbeits­entgelt der Lohn- und Gehaltsempfänger, das für die Zeit vom 1. Juli 1982 bis 31. März 1933 gewährt wird. Zum Arbeitsentgelt im Sinne der Notverord­nung gehören außer Gehalt und Löhnen auch Gewinnanteile, Sach- oder andere Bezüge, die statt des Gehaltes oder Lohnes oder neben ihm gewährt werden. Die Sachbezüge werden nach der Festsetzung des Versicherungsamts gewertet.- Für die Uebergangszeit gilt folgendes: Soweit die Lohnzahlungs­woche mit der Kalenderwoche (Montag bis Samstag) zu­sammenfällt, kann für die Erhebung der Abgabe der 1. und 2. Juli außer Betracht gelaffen werben. Beginnt und endet aber die Lohnzahlungswoche etwa Mitte der Kalenderwoche, so ist die Abgabe vom 1. Juli 1932 an zu berechnen. Alle Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder, die von öffentlichen Kaffen ausbezahlt werden, ferner alle aus privaten Quellen herrührende Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder werden von den Fiuanzämtern zur Abgabe heraugezogen, auch wenn die Bezieher gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit versichert sind. Maßgebend ist das Bruttoarbeitseutgelt. Für die Berechnung der Ab­gabe sind also weder die Steuern noch die Sozialbciträge abzuziehen. Der Abgabesatz ist gestaffelt: In der 1. Stassel

sofern das Arbeitsentgelt im Monat nicht den Betrag von 125 ^ übersteigt wird die Abgabe einheitlich mit 1Z v. H. berechnet. In der 2. Staffel sofern das Arbeits­entgelt im Monat den Betrag von 125 aber nicht den Betrag von 300 übersteigt wird Sie Abgabe ebenfalls einheitlich, und zwar mit 2,5 v. H. berechnet. In der 3. Staf­fel sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Betrag von 3M aber nicht den Betrag von 700 übersteigt ist der Hundertsatz nicht mehr einheitlich: hier wird vielmehr für die ersten 390 die Abgabe mit 2,5 v. H. und für die weiteren Beträge mit 5,75 v. H. erhoben. In der 4. Staffel

sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Betrag von 790 '-6, aber nicht den Betrag von 3000 übersteigt ist

der «bgabrsatz wiederum einheitlich, und zwar 5,75 v. tz. In der S. Staffel sofern das Arbeitsentgelt im Monat den Betrag von 3000 ^ übersteigt wir- ebenfalls ein ein­heitlicher Abgabefatz, und zwar SF v. H. berechnet. Mit Rücksicht auf die Gehaltskürzungsvorschriften ist für die Beamten und Behördenangestellten «ine besondere Staffel etngeführt worben,- hier wird die Abgabe ohne Staffelung nach der Höhe des Arbeitsentgelts mit einem einheitlichen Satz von 1F Prozent erhoben. Da die Krankenkasse die Beiträge nach Kalendertagen berechnet, ist eine Umrechnung des obengenannten MonatsarveitSentgelts nach Kalender­tagen ober nach Wochen nötig. Es ergibt sich dabei an Stelle der Berdienstgrenze von 125 im Monat eine solche von 4,11 im Kalendertag --- 4,79 im Arbeitstag und von 28,76 in der Woche. Diese Grundlagen gelten für die Versicherten in den größeren Betrieben smit mindestens 10 Verstcherungspflichtigen), welche die Beiträge nach dem wirklichen Arbeitsverdienst entrichten. Soweit jedoch die Beiträge nach Lohnstufen berechnet werben lbet den Ver­sicherten in den kleineren Betrieben), ist für die Berechnung der Abgabe nicht der wirkliche Arbeitsverdienst, sondern der Grundlohn maßgebend. Infolgedessen ist die Abgabe aus dem Grundlohn in den Lohnstufcn 1 bis 6 mit 1,5 Prozent und von der Lohnstufe 7 ab <4M 3?^! Grundlohn) mit 2,5 Pro­zent zu bezahlen. Eine Tabelle für die Abgabe zur Arbeits­losenhilfe wurde gestern im Anzeigenteil veröffentlicht. Bei Abgabepflichtigen, die gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit freiwillig versichert sind, ist die Abgabe vom wirklichen Arbeitsverdienst zu berechnen. Für Angestellte, die wegen Ueberschreitung der Verdienstgrenze nicht kranken-, aber arbcitslosenvcrsicherungspflichtig und infolgedessen abgabe­pflichtig sind lmtt über 300 Monatsgehalt), und für Beamte und Behördenangestellte mit über 300 Monats­gehalt sind für die Berechnung der Abgabe je besondere Stufen festgesetzt worden. Lohn- und Gehaltsempfänger, die weder gegen Krankheit noch gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, werden nicht durch die Krankenkasse, sondern durch das Finanzamt zur Abgabe herangezogen.

Aus Bädern und Kurorten

Brief aus Bad Liebenzell

Das Wochenende bewahrheitete einmal wieder das Sprichwort: Auf Rege» folgt Sonnenschein! Goß es am Samstag früh noch in Strömen, so konnte schon am Nach­mittag das Konzert der Kurkapelle ungestört in den Kur­anlagen stattfinden. Auch beim Besuch der etwa 150 Tü­binger Medizinstudenten, welche unter Führung von Pro­fessor Müller eine Studienfahrt durch die würt- tembergischen Schwarzwaldbäder machten, zeig­ten sich das Bad und besonders die prächtigen Kuranlagen im freundlichen «Licht des Abendhimmels. Beim Sonder­konzerl der Kurkapelle verbrachten die Gäste nach den Be­sichtigungen eine gemütliche Stunde auf der Kursaalterasse, bis sie um 7 Uhr abends von dem Postwagen entführt wurden. Professor Müller, der berühmte Tübinger Inter­nist, hat bei dieser Fahrt aus der Not eine Tugend gemacht: Statt wie in früheren Jahren große Auslandsreisen zu unternehmen, führt er seine Hörer in die Heimatbäüer, deren Vorzüge und Schönheiten auch in Aerztekreisen noch lange nicht genügend bekannt sind.

Für das große Sonntagsprogramm konnte Bad Lieben­zell nur schönes Wetter brauche» und tatsächlich: alle schwar­zen Wolken zogen über das Tal hinweg und schließlich strahlte der Himmel noch im schönsten Blau. Das kam schon dem Militärkouzcrt am Nachmittag zugute. Die Tat­sache, daß die ausführcnde Kapelle, das Trompeterkorps der 5. Nachrichten-Abteilung Cannstatt das erste Mal in Uniform zu uns kommen durfte, verfehlte ihre Wirkung nicht. Einen solchen Andrang sah man bei einem Militär­

konzert noch nie. Nahezu 2000 Personen waren dankbar« Zuhörer. Musikdirektor Langer durfte für die ausgezeich­neten Leistungen seiner Kapelle begeisterten Beifall ent­gegennehmen.

Mit dem Eintritt der Dunkelheit begann die Beleuch. tung der Kuranlagen. Wie Perlketten zogen sich die roten Papierlaternen den Wegen entlang und tauchten den Garten in ein magisches Licht. Im See spiegelten sich die kleinen Flämmchen der Wachslichter: Kursaal und Musik­muschel waren von den Strahlen elektrischer Kerzen ein- gefaßt. In diesem Zaubergarten bewegten sich die Besucher, deren Zahl gegenüber dem Nachmittag noch angewachsen war,- genossen die Stimmung -er lauen Sommernacht und erfreuten sich an den Märschen und Serenaden des Trom- peterkorps. Als das Zeichen zum Zapfen st reich ertönte, bewegte sich ein von Schülern gebildeter Zug mit Lam­pions und Fackeln zum großen Nasen und umrahmte die dort spielende Kapelle. Atemlos lauschte die Menge den den meisten so vertrauten Klängen -es Zapfenstreiches bis bas erhebende Gefühl aller Besucher i« dem gemeinsam gesungenen Deutschlandlied zum Ausdruck kann Musik­direktor Langer und sein Korps hatten einen großen Erfolg.

Geld-, Volks- und Landwirtschaft

Börse

SCB. Stuttgart, 6. Juli. Das Geschäft war auch heute etwas lebhaft und es gab Kurserhöhungen sowohl am Aktien­markt als auch am Nentenmarkt, wo Gvldpfandbriefe um 0F höher lagen.

LC. Berliner Produktenbörse vom 6. Juli

Weizen märk. 234236: Roggen mark. 187189: Futter- und Jnüustrtegerste 162172,- Hafer märk. 157161,- Weizen­mehl 30,2534: Noggenmehl 70 Proz. prompt 25,6027,40,- Weizcnkleie 10,2510,60,- Roggenkleie 1010F0; Biktoria- erbsen 1723: kleine Speiseerbsen 2122,- Futtererbscn 15 bis 19: Peluschken 1618,- Ackerbohnen 1517,- Wicken 16 bis 18; Lupinen blaue 10:5011,50,- dto. gelbe 1516,50,- Lein­kuchen 10,8010,60,- Erdnußkuchen 10,60: Erdnußkuchenmehl 11,- Trockenschnitzel 8,70,- Extrahiertes Soyabohnenschrot 46 Prozent ab Hamburg 10,20,- dto. ab Stettin 11,10 11,20. Allgemeine Tendenz: Uneinheitlich.

Weilderstadter Marktbericht

Anfuhr: 128 Stück Milchschweine. Preis: 2235 NM. für das Paar. Handel flau.

Viehprejse

Ehingen a. D.: Farren 100250: Kalbeln 260320,- Jung­vieh 70175 RM. Reutlingen: Ochsen 450512; Kühe 80 bis 150,- Rinder 70-150 RM. Waldsee: Ochsen 230360,- Farren 80200: Kalbeln 250-^i00: Jungvieh 80180 NM.

Schweinepreise

Backnang: Milchschweiue 1418 NM. Buchau a. F.: Milchschweine 1620 RM. Bühlcrtann: Milchschweiue 12 bis 20 RM. Ehingen a. D.: Ferkel 1318,- Mutterschweine 80-110 RM. Horb: Milchschweine 12 L 0-21 RM. Ober- stenfeld: Milchfchweine 1218 NM. Reutlingen: Milch­schweine 1822,- Litnfer 4058 RM. Walbsee: Milch­schweine 1419 RM.

Ergebnis -er Schweinezählung in Württemberg

An Haushaltungen, die Schweine besitzen, wurde» am 1. Juni 1932 ermittelt: 139 458 gegenüber 148 383 am 1. Mär» ds. Js. Der SchweinebcstanS beträgt 519112 Stück. Er hat einen abermaligen Rückgang erfahren, und zwar um 7,1 Prozent. An diesem Rückgang nehmen die eigentlichen Zucht­tiere nicht teil, sondern zeigen vielmehr eine beträchtliche Zunahme. In den Preisen für Schlachtschweine ist in den letzten drei Monaten eine Aufwärtsbewegung nicht einge­treten und sie bleiben gegen den Stand in den Vorjahren noch immer ganz bedeutend zurück.

Mmtl. Sekanntmachung«»

'll

in denWürll. Staatswaldungen

ist von Sonntag, den 10. Juli an ohne Erlaubnisschein gestattet und zwar jeweils von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends.

Dagegen ist verboten: Das Uebernachten im Freien, in Zelten und Hütten, sowie das Feueranmachen und Abkochen.

Ferner wird im Interesse der Kulturen darauf hin­gewiesen, daß das Uebersteigen und Beschädigen der Zäune, das Offenstehenlassen der Zauntore und Nieder- ireten der jungen Pflanzen nach den bestehenden Gesetzen bestraft wird. Das Forstpersonal ist angewiesen, Zuwider- l-andrlnde zur Anzeige zu bringen.

Namens der Forstilmler Calmbach, EnzkWerle, Herrenalb-Vst. Herrevalb-Wesl, Nenendkrg. Wildbad. Hirsau, Laugeubraud und Liebeuzell.

Reuenbürg, den 6. Juli 1932

Forstamt: U hl.

8l»l>erNlloäiekllk-N»i»:ßioo in neuer FusStattuoe, ver­senkbar mit ttolrstanä u. VerlSngerunLStiack

kWMMVMLrio

ab 11. lull kvilc. 243. (lüsteuprsis) Unverbincllicks Lssictitixunx erbeten! dläkmuscklnen

FktienxesellscNakt

Statt Karten.

Wir beehren uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am Samstag, den 9. Juli 1932, im Gaslhof zumRötzle" in Hirsau statt­findenden

Hochzeitsfeier

sreundlichst einzuladen

Wilhelm Karle Emilie Walker

Stuttgart

Höfingen

Kirchgang 1 Uhr in Hirsau

Hirsau

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Der Stahlhelm

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