8.

Auf die Zuschrift des K. Forstamts Neuenbürg vom 28. Dezember 1891, worin der Amtskorporation die Uebernahme des sogen. Hörnlesbergwegs in ihre Unterhaltung an gesonnen wird, wird

beschlossen:

1. auf das gestellte Ausiuuen nicht einzugehen;

2. dagegen das Gesuch an die K. F-orstverwaltung zu stellen, es mögen mit den be­treffenden Gemeinden neue Vertrüge event. unter Erhöhung der bisherigen Unter Haltungsbeiträge abgeschlossen werden.

Vorstehenden Auszug beglaubigt:

Gesehen:

Oberamtmann Hosmann.

Aintsversammlungs-Aktuar

Wagner.