4. der hohe Erlaß des K. Ministeriums des Innern vorn 14. November 1891 betr. die Bestätigung des Oberamtsbaumeisters Link und der hohe Erlaß der K. Kreisregierung vom 7. Dezember 1891 betr. die Genehmigung des Dienstvertrags. Die Amtsver- sammlnng ist mit der Auflage, daß Oberamtsbaumeister Link ein Tagbnch über seine auswärtigen Verrichtungen unter Angabe der Zeit der Abwesenheit vom Amtssitz wie über seine Arbeiter: gegen Taggeld am Wohnort zu führen hat, einverstanden.
14.
Nach der Uebersicht über den Kassen bestand 1892 betragen
Einnah m e n:
des Amtspflege pro 9. Februar
pro 1891/92 . . 218 121 c^6. 80 L
pro 1892/93 . . 91 „ 80 „
-218 213 60 L
pro 1891/92 pro 1892/93
Neman et .
K a s s e n b e st a n d UeLerschuß
Ausgaben:
210 845 19 L
--- 210 845 ,^6.19^
7 368 ^6. 41 L 7 368 „ 52 „
8 15.
Die Versammlung beschließt: Die Verwahrung der Schuld-Dokumente der Oberamtspflege dem Amtspfleger zu übertragen und von Aufstellung eines besonderen Kapitalbriefverwahrers Umgang zu nehmen.
5 16 .
Die Versammlung beschließt ferner: Die zu Fertigung der Kosten-Verzeichnisse der Ortsbehörden für Arbeiter-Versicherung notwendigen Formulare auf Kosten der Amtspflege anzuschaffen.
8 17.
Bezüglich der Vorschriften der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe bei Handels- Gewerben wird beschlossen: Einschränkende Bestimmungen durch Statut nicht zu erlassen.
8 18 .
Es werden publiziert:
die Ämtspflegerechnung Pro 1890/91
und die bei der Abhör erteilten Nezesse,
die Bezirkskrankcnpflegerechnungs-Rczesse Pro 1890.