Aienst-Wertrag

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Die Anstellung des Oberamtswegmeisters erfolgt auf gegenseitige V 4 jährliche Kündigung. Wegen Dienstvergehen oder Unbrauchbarkeit kann derselbe von der K. Kreisregierung sofort entlassen werden.

2 .

Dem Oberamtswegmeister liegt die allgemeine technische Geschäfts- und Aufsichtsführung der gesamten Straßenbauverwaltung der Amtskörtzcrschast ob.

Auch über die nicht in die Verwaltung der Amtskorpvration übernommenen Nachbar­schaftsstraßen, svwie über die Ortsetterstraßen hat er Aufsicht zu führen.

Das Nähere wird in der Dienstinstruktion bestimmt, welche von dem Oberamtsweg­meister unweigerlich zu befolgen ist.

Der Abänderung der Dienstinstruktion hat sich der Oberamtswegmeister jederzeit zu unterwerfen.

Z 3.

Die Belohnung des Oberamtswegmeisters wird wie folgt festgesetzt:

a) fester Gehalt jährlich . . ..

welcher in monatlichen Raten anszubezahlen ist; d) für auswärtige Verrichtungen, Diäten für einen ganzen Tag (über

8 Stunden).

für einen halben Tag von 2 bis 8 Stunden.

für jedes notwendige auswärtige Uebernachten.

c) für Schreibmaterialien.

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8 4 .

Gegen die in H 3 festgesetzte Belohnung hat der Oberamtswegmeister nicht nur die in Z 2 bezcichneten Geschäfte zu besorgen, sondern auch die Aufnahmen, Ausarbeitung von Plänen uud Kvstenüberschlügen, sowie die Bauleitung bei solchen Neubauten und Korrektionen von