Aienst-Wertrag
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Die Anstellung des Oberamtswegmeisters erfolgt auf gegenseitige V 4 jährliche Kündigung. Wegen Dienstvergehen oder Unbrauchbarkeit kann derselbe von der K. Kreisregierung sofort entlassen werden.
2 .
Dem Oberamtswegmeister liegt die allgemeine technische Geschäfts- und Aufsichtsführung der gesamten Straßenbauverwaltung der Amtskörtzcrschast ob.
Auch über die nicht in die Verwaltung der Amtskorpvration übernommenen Nachbarschaftsstraßen, svwie über die Ortsetterstraßen hat er Aufsicht zu führen.
Das Nähere wird in der Dienstinstruktion bestimmt, welche von dem Oberamtswegmeister unweigerlich zu befolgen ist.
Der Abänderung der Dienstinstruktion hat sich der Oberamtswegmeister jederzeit zu unterwerfen.
Z 3.
Die Belohnung des Oberamtswegmeisters wird wie folgt festgesetzt:
a) fester Gehalt jährlich . . ..
welcher in monatlichen Raten anszubezahlen ist; d) für auswärtige Verrichtungen, Diäten für einen ganzen Tag (über
8 Stunden).
für einen halben Tag von 2 bis 8 Stunden.
für jedes notwendige auswärtige Uebernachten.
c) für Schreibmaterialien.
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Gegen die in H 3 festgesetzte Belohnung hat der Oberamtswegmeister nicht nur die in Z 2 bezcichneten Geschäfte zu besorgen, sondern auch die Aufnahmen, Ausarbeitung von Plänen uud Kvstenüberschlügen, sowie die Bauleitung bei solchen Neubauten und Korrektionen von