-). Z 14 Z. 8 soll es stattGenehmigung des Dienstvertrags" heißen:Abschluß des Dienstvertrags und Feststellung der Dienstinstruktion."

Sollten weitere Aenderungeu des Statuts von der K. Kreisregierung verlangt werden, so wird dem Amtsversammlungsausschuß zu deren Vornahme hiemit ausdrückliche Ermächtig ung erteilt.

Endlich erklärt die Amtsversammtung ausdrücklich, daß die in dem Beschluß vorn 28. November 1889 an die Einführung des Korporationsstraßen-Jnstituts geknüpfte Bedingung der vorgängigen Uebernahme der Straße von Hofen nach Herrenalb in Staatsadministration mit der von dem .6. Ministerium des Innern gegebenen Zusicherung dieser Uebernahme auf t. Februar 1891 als erfüllt anzusehen sei.

Z 15.

Mit dem Oberamtswegmeister Link wird ein Tienstvertrag abgeschlossen und unter­zeichnet.

Z 16.

Die vorr dem Vorsitzenden entworfene Dienstinstruktion für den Oberamtswegmeister erhält die Zustimmung der Amtsversammlung.

s 17.

Die Belohnung des Amtspflegers als Rechner der Krankenpflege-Versicherung, welche seither 400 betrug, wird vom 1. Mai 1889 an auf 600 ^ jährlich erhöht.

Die neue Festsetzung der Gebühren der Ortsvorsteher für Besorgung der Krankenpflege- Versicherung wird bis zur nächsten Amtsversammtung vertagt.

Z 18.

Es werden folgende Wahlen vorgenommen:

1. Der Amtsversammlungs-Ausschuß pro 1890/91 (durch geheime Abstimmung):

Stadtschnltheiß Bentter in Herrenalb,

Bätzner in Wildbad,

Schultheiß Wagner in Birkenfeld,

Glauner in Gräfenhausen,

Hüberlen in Calmbach.

Stellvertreter:

Stadtschultheiß Stirn in Neuenbürg,

Schultheiß Bertsch in Igelsloch,

Knüller in Neusatz.

2. Die Oberamtswahlkommission für eine etwaige Abgcordnetenwahl nach 825 Abs. 2 der Ministerialverfügnng vom 6. November 1882:

n) Mitglieder der Amtsversammlung:

Stadtschultheiß Bätzner in Wildbad,

Schultheiß Wagner in Birkenfeld,

Stellvertreter:

Schultheiß Glauner in Gräfenhausen,

Stadtschnltheiß Stirn in Neuenbürg.