einzelnen Bestimmungen des Vertragsentwurfs) zur Kenntnis der Versammlung gebracht. Stadtschultheiß Baetzner in Wildbad stellt hierauf den Antrag, es möchte der mit Or. Haußmann jun. in Wildbad für Enzklösterle abgeschlossene Dienstvertrag auch auf die in gleicher Lage wie Enzklösterle befindlichen Parzellen von Wildbad ausgedehnt werden.
Von der Versammlung wird
beschlossen:
von dem sofortigen Vollzug des vom Amtsvcrsammlungsauschuß mit Or. Haußmann in Wildbad vorläufig abgeschlossenen Dienstvertrags für Enzklösterle vorerst abzustehen, und dagegen den Ausschuß zu ermächtigen, mit Vr. Haußmann jun. in Wildbad wegen Ausdehnung des Vertrags auf die Parzellen von Wildbad in Unterhandlung zu treten und mit demselben einen neuen Dienstvertrag unter den in dem vorgelegten Vertragsentwurf sestgestellten Bedingungen abzuschließen.
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Der vom Ausschuß am 10. November 1685 gefaßte Beschluß, die Gemeinde Loffenau, dem Antrag der dortigen Gemeindekollegien entsprechend, dem Distrikt des Distriktsarztes in Herrenalb unter den Bedingungen des Vertrags vom 30. April, 2. Mai und 1. Juni d. I. zuzuteilen und demgemäß das Wartgeld des Distriktsarztes in Herrenalb um 200 zu erhöhen, wovon die Gemeinde Loffenau 100 ^ an die Amtspflege zu ersetzen hätte, wird der Versammlung mitgeteilt.
In Folge eines gegenteiligen Antrags des Stadtschultheißen Bub in Neuenbürg wird über die Frage der Annahme des Antrags des Ausschusses namentlich abgestimmt, wobei mit 14 gegen 9 Stimmen beschlossen wird, dem Beschlüsse des Ausschusses vom 10. November 1885 zuzustimmen. Bei der Abstimmung waren abwesend:
Gemeinderat Bitz er in Neuenbürg,
Schultheiß Oechsle von Loffenau (als beteiligt),
Gemeinderat Dietrich in Calmbach (ausgetreten).
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Der Vorsitzende teilt das Dekret der König!. Kreisregierung vom 7. Juli 1885, Nr. 3488 betreffend eine Aenderung der Statuten der Oberamtssparkasse der Versammlung mit, wonach der Beschluß der letzten Amtsversammlung, dem Ausschuß die Festsetzung des Zinsfußes für die Spareinlagen zu übertragen, beanstandet wird. Auf den Antrag des Stadlschultheißen von Wildbad wird von der Versammlung in Anbetracht, daß es nur als zweckmäßig angenommen werden kann, und mit keinerlei Gefahr für die Sparkasse verbunden ist, wenn die Festsetzung des Zinsfußes für die Einlagen dein Ausschuß übertragen wird, einstimmig
beschlossen:
den Beschluß der Amtsversammlung vom 2. Mai 1885 H 13 letzt. Abs. aufrecht zu erhalten und König!. Kreisregierung um Genehmigung desselben zu bitten.
8 9.
Auf den Antrag des Oberamtssparkasiiers und Kontrolleurs wird von der Versammlung einstimmig
beschlossen:
den Schlußsatz des H 10 der Statuten der Oberamtssparkasse folgendermaßen abzuändern:
„Ausnahmsweise können mit Zustimmung des Oberamlmanns und des Kontrolleurs vom Kassier Darlehen gemacht werden, bei welchen die Güter nur '/itel