b.
Der vom Amtspfleger im Auftrag des Amtsversammlungsausschusses abgeschlossene Vertrag mit dem Christian Höhn von hier über die Anlegung eines Wasserablaufkanals zwischen seinem Güterstück und dem zum Bezirkskrankenhaus gehörigen Grundstück und das in dieser Beziehung zwischen der Amtskorporation und Christian Höhn nun geltende Rechts- verhaltniß wird von der Amtsversammlung gurgeheißen und unterzeichnet.
Z 9.
Die Amtsversammlung erklärt sich mit dem Antrag des Ausschusses, die Postwerthzeichen der Amtskorporation bis auf Weiteres auch beim Verkehr der Amtskorporations- und Gemeindebehörden unter sich in Staatsdienstsachen zu verwenden, vollkommen einverstanden.
Z 10.
Es kommt auf Anregung des Stadtschultheißen von Wildbad die Frage zur Sprache, ob es nicht der Billigkeit entsprechend wäre, wenn die seither den Landjägern für ihre Dienstleistungen bei den Militärmusterungsgeschäften gewährte Entschädigung aus der Amtspflege etwas höher gestellt werden sollte und es stellt derselbe den Antrag,
dem Stationskommandanten pro l Tag 4 dem Landjäger . . . . pro 1 Tag 3
aus der Amtspflege auszusetzen.
Schultheiß Beutter stellt den Antrag, nur 3 o/L und 2 zu verwilligen und zugleich Ln einer Eingabe der Amtsversammlung an das K. Ministerium des Innern das Gesuch um verbesserte Entschädigung der Landjäger für Dienstleistungen bei den Militärmusterungen zu stellen.
Bei der stattgehabten Abstimmung spricht sich die Mehrheit der Versammlung für den Antrag des Stadtschultheißen Bätzner in Wildbad, beziehungsweise für den Antrag des Schultheißen Beutter wegen Absendung eines Gesuchs aus und es erfolgt demgemäß der
Beschluß:
1) den Landjägern für ihre außerordentlichen Dienstleistungen außerhalb ihres Dienst- orls bei den Musterungsgeschäften für je 1 Tag und zwar
dem Stationskommandanten 4 einem Landjäger . . . 3
aus der Amtspflege zu gewähren.
2) in einer Eingabe an das K. Ministerium des Innern um verbesserte Entschädigung der Landjäger für ihre Dienstleistungen bei den Musterungsgeschäften zu bitten und den Ausschuß mit Abfassung und Absendung der Eingabe zu beauftragen.
8 11 .
Die bisher bestehenden Amtsvergleichungstaxen werden beibehalten.
§ 12 .
Der Amtspfleger trägt den
Amtspflege-Etat pro L88lj82
der Versammlung des Einzelnen vor. Zu demselben wird auf Antrag des Ausschusses nach vorheriger Berathung folgendes weiter
beschlossen.