2) Dekret der K. Kreisregierung vom 12. Dezember 1880 Nr. 8372 betr. die Superrevision der Amtspflegrechnung pro 1878^79;

3) Dekret der K. Kreisregierung vom 21. Dezember 1680 Nr. 8662, wodurch der Beschluß der Amtsversammlung vom 18. November 1880 über die Wahl und Besoldung eines neuen Oberamtsthierarztes genehmigt wurde; ebenso ein Dekret vom 10. Dezember 1880 Nr. 8192 betr. den für die Kinder des s Thierarzts Landel verwilligten Erziehungsbeitrag.

8- 5.

Der Amtspfleger trägt die Amtsvergleichungs-Berichte des Einzelnen vor und werden sofort die berechneten Amtsvergleichungskosten pro 188(^81 im Betrag von

1081 81 L

genehmigt.

Die einzelnen Aufrechnungen der Kosten für Geisteskranke und Schwachsinnige werden der Versammlung mitgetheilt und sofort diese Kosten in dem vom Amtspfleger berechneten Betrag von

1203 40 L

auf die Amtspflege übernommen.

Von der Gemeinde Loffenau sind auch die Kosten für die vorläufige Unterbringung des Geisteskranken Friedrich Grimm im Bezirks-Irrenlokal mit 98 68 ^ zum theilweisen

Ersatz durch die Amtskorporation angemeldet worden. Diese Anrechnung wird jedoch nach Z 13 der Amtsversammlungsbeschlüsse vom 30. Juni 1874 beanstandet. Nach längerer Be- rathung des Gegenstandes wird jedoch

beschlossen:

von nun an aus der Amtspflege den betreffenden Gemeinden auch ein Drittheil desjenigen Aufwands zu ersetzen, welcher ihnen nachgewiesenermaßen durch die vor­läufige Unterbringung solcher Geisteskranken im hiesigen Bezirks-Jrrenlokal, bezw. im städtischen Jrrenlokal in Wildbad erwachsen sind, welche zur Aufnahme in eine öffentliche Irrenanstalt bestimmt und rechtzeitig dazu angemeldet worden sind.

Es werden demgemäß von den oben erwähnten 98 58 ^ ein Drittel mit

32 90 L zur Ausbezahlung aus der Amtspflege genehmigt.

8 - 6 .

Die Distriktsarztsstelle für die Gemeinde Enzklösterle mit Nonnenmiß ist auf den Wunsch der Gemeindebehörde Enzklösterle dem bisherigen Inhaber, Stadt- und Distriktsarzt Kvoller in Altensteig auf den I. Mai gekündigt worden.

An seine Stelle wird heute der Stadt- und Spitalarzt Vr. Hausmann jr. in Wildbad mit den bisherigen Anstellungsbedingungen einstimmig zum Distriktsarzt für die Gemeinde Enzklösterle mit Nonnenmiß gewählt und der mit demselben abgeschlossene Dienst- Vertrag sofort von der Amtsversammlung unterzeichnet.

8 7 .

Dem Antrag des Ausschusses gemäß wird von der Versammlung

beschlossen:

die Pserderation des Obcramtsarztes auf die nächsten 3 Etatsjahre 188^84 wieder wie früher auf den jährlichen Betrag von 600 festzusetzen.