Vertrag

zwischen

drin Amlsversailimlnirgs-Ausschuß in Neurnburg

Namens der dortigen Amtskörperschaft und

dem app. Arzt Paul Siiskind in TiidiiMN

betreffend:

bis pvov. Wobevncrhrne dev Göevamtswundcrvztstelle füv den GbevcrrnLsbezivk Weuendnvg und einer Diflriktscrvztstello in Hkeuenbürg für 11 Gemeinden des Äbevcinrts.

1.

Der Amtsversammlungs-Ausschuß in Neuenbürg überträgt vorbehaltlich der Zustim­mung der Amtsversammlung die provisorische Versetzung der Oberamtswundarztstelle für den Bezirk Neuenbürg dem app. Arzt Paul Süskind in Tübingen und bestellt denselben mit dem­selben Vorbehalt gleichzeitig zum Distriktsarzt für die Gemeinden Arnbach, Birkenfeld, Engels­brand, Grunbach, Langenbrand, Oberniebelsbach, Ottenhausen, Salmbach, Schwann, Unter­niebelsbach und Waldrennach mit dem Sitz in Neuenbürg.

2 .

Der app. Arzt Süskind erhält aus der Amtspflege-Kasse Neuenbürg für die Versetzung der Oberamtswundarztstelle einen Jahrcsgehalt von 400 c4L und in seiner Eigenschaft als Distriktsarzt für die 11 oben genannten Gemeinden ein jährliches Wartgeld von 750 in Vierteljahrsraten ausbezahlt.

3.

Gegen den mit der Oberamtswundarztstelle verbundenen Gehalt hat der app. Arzt Süskind die Verpflichtung, die Landjäger sowie die gerichtlichen und polizeilichen Gefangenen in chirurgischen Fällen unentgeltlich zu behandeln.

8 4.

Gegen das ausgesetzte Wartgeld als Distriktsarzt verspricht der app. Arzt Süskind jeden Kranken in allen Distriklsorten, einschließlich der dazu gehörigen Parzellen, auf Anrufen zu besuchen und in Behandlung zu nehmen; außerdem übernimmt er für die oben angegebenen Distriktsorte folgende Verpflichtungen:

1) bei innerlichen Krankheiten die unentgeltliche Behandlung aller derjenigen Kranken, für welche die definitive Unterstützungspflicht einem Armenverbande obliegt, wobei auch die Berechnung von Reisekosten ausgeschloffen ist;