Der entworfene neue A m t S v e r s a m m l u n g s - T u r n u s wird vom Amtspfleger der Versammlung vorgetragen und von derselben mit der Bestimmung genehmigt, daß er bis auf Weiteres seine Giltigkeit erhalten soll. Derselbe soll in einer Anzahl von 50 Exempl. gedruckt und in die Gemeinden vertheilt werden.

Z IS.

Nach dem Gesetz über die Natural-Lei st ungen für die bewaffnete Macht im Frieden, vom 13. Febr. 1875 sind die Besitzer von Gespannen und Fourage- Beständen zur Gestellung des Bedarfs an Vorspann und zur Verabreichung der Fourage an die auf dem Marsche rc. befindlichen Truppentheile verpflichtet, soferne der Bedarf im Wege des Vertrags gegen ortsübliche Preise durch die Militär-Intendantur nicht rechtzeitig hat sichergestellt werden können.

Im Interesse der Geschäftsvereinfachung beabsichtigen die Intendanturen der 26. und 27. Divisionen dieses Verfahren auch auf die Lieferung der Fonrage und Vorspann für die auf dem Marsch in das und auf dem Manövre befindlichen Truppentheile auszudehnen und haben dieselben das Oberamt ersucht, einen Beschluß der Amtsversammlung herbeizuführen, welcher die Amtspflege bis auf Weiteres ermächtigt, vorkommenden Falls über die Gestellung von Vorspann und die Lieferung von Fourage für die auf dem Marsch befindlichen K. Trup­pen Namens der Amts-Corporation mit der Militär-Intendantur einen Vertrag abzuschließen.

Von der Amtsversammlung wird

beschlossen:

1) die Amtspflege bis auf Weiteres zu ermächtigen, vorkommenden Falls Verträge in der gewünschten Meise abzuschließen;

2) als Vergütungssätze für den ganzen Bezirk

a) für Fourage die Calwcr Schrannenpreise, wie solche im Staatsanzeiger amtlich veröffentlicht werden,

b) für Vorspann auf Grund der Bekanntmachung der K. Ministerien des Innern und Kriegswesens vom 12. Februar 1880 als Vergütung

für ein mit einem Pferd bespanntes Fuhrwerk mit Führer 8 c^6.

für jedes weitere Pferd 4'!, o-L

für ein mit zwei Pferden bespanntes Fuhrwerk mit Führer 12^ festzusetzen.

8 19.

Von Maisenbach, Jgelsloch und Schwarzenberg wohnten die Ortsvorsteher und von Waldrennach der Stellvertreter des Ortsoorstehers mit berathender Stimme bei.