8 - 7 .

Der Amtspfleger verliest ein Verzeichniß über diejenigen Stellen und Bediensteten, welchen je 1 Exemplar des neuen Entfernungs-Verzeichnisses unentgeltich zugestellt werden soll. Es wird

beschlossen:

die vom Amtspfleger entworfene Liste zu genehmigen und die etwa übrig bleibenden Exemplare bei der Amtspflege aufbewahren zu lassen.

Z. 8.

Die Amtsversammlung tritt dem Z. 4 der Amtsversammlungs-Ausschußbeschlüsse vom 27. Juni 1874 bei, wornach die geschehene Eröffnung des Erlasses des K. Kreisqerichtshofs in Tübingen vom 9. März 1874, betreffend das Gesuch der Amtsversammlung um Abord­nung von Gerichts-Commissionen in die Oberamtsstadt zur Aburtheilung von Straffällen mit der Bitte bescheinigt wird, es möchte von der Abordnung solcher Commissionen so oft als möglich Gebrauch gemacht werden.

8. 9.

Der Beschluß des Ausschusses vom 27. Juni 1874 Z. 5, wornach das K. Oberamt ermächtigt werden solle, für eintretende Fälle den Stellvertreter des Oberamtswundarztes zu bestimmen, wird von der Amtsversammlung genehmigt.

z. io.

Es wird über den vom Ausschuß am 27. Juni 1874 bezüglich der Besetzung der Oberamtswundarztstelle gefaßten Beschluß berathen. Hiebei werden von Stadtschultheiß Weßinger die Gründe geltend gemacht, welche die Erhöhung des Gehalts des Oberamtswund­arztes wünschenswerth machen. Nach längerer Debatte wird sofort

beschlossen:

1) den Gehalt der Stelle des Oberamtswundarztes auf jährlich200 fl. fest­zusetzen.

2) Die Gemeinden Neuenbürg, Birkenfeld, Grüfenhausen, Arnbach, Ober- und Unterniebelsbach, Schwann, Waldrennach, Engelsbrand, Salmbach, Langenbrand, Grimbach aufzufordern, Beitrüge auszusetzen, damit durch diese die Stelle mit einem Einkommen von ca. 600 fl. ausgeschrieben werden kann und sodann die Stelle auszuschreiben.

3) die Beiträge der Gemeinden sotten an die Amtspflege bezahlt werden, und der aufznstellende Arzt seinen ganzen Gehalt von der Amtskörperschaft und den Gemeinden aus der Amtspflege empfangen.

8- ii.

Die vom Amtspflegcr berechnete Pferdsration des Oberamtsarztes pro l874,75 wird im Betrag von320 fl. genehmigt.

8 - 12 .

Auf Ansuchen der Gemeinden Beinberg und Kapfenhardt um Beitrüge zu den Kosten von StraßemCorrektionen wird

beschlossen: