unter der Bedingung zu verwilligen, daß die Korrektion mindestens nach dem vorliegenden Plane und längstens bis 1. Oktober 1874 ausgeführt wird.

8 - 20 .

Aus den im Etat vorgesehenen Mitteln für Volkslese-Bibliotheken wird als Beitrag verwilligt:

Der

Gemeinde Neuenbürg , .

.... 15 fl.

Kapfenhardt . .

.... 5 fl.

Calmbach 1

i ) 5s

Höfen /

. . . . 1^ st.

Z- 21.

Der Jahresbericht über die Anstalt für Schwachsinnige in Mariaberg wird mitgetheilt und sodann dieser Anstalt pr, 187475 ebenfalls wie 1873,74 ein Beitrag von 10 st. verwilligt.

Z. 22.

Schon seit längerer Zeit sind die Geschäfte der Oberfeuerschau und die der Wegvisi­tation trotz der an den Oberamtsbaumeister wiederholt ergangenen Monitorien nicht in den instruktionsmäßigen Zeiten besorgt worden und es hat sich das Oberamt immer mehr davon überzeugt, daß der Oberamtsbaumeister, da ihm auch die bauliche Berathung der Bezirksan­gehörigen in Privatbauten beinahe ausschließlich zukommt, mit Geschäften so überladen ist, daß er seine amtlichen Geschäfte nie ohne fortwährendes Drängen zu rechter Zeit besorgen wird und kann. Hierauf aufmerksam gemacht, hat Amtsbaumeister Mayr schon im Herbst v. I. freiwillig den Antrag gestellt, einen Theil seiner Amtsgeschäfte abzugeben und neuestens auf­gefordert, diesen Antrag näher zu formuliren, hat er sich bereit erklärt, die sümmtlichen Ober- feuerschaugeschäfte abzugeben, mit dem Bemerken, daß er die Ermessung des hiefür zu machen­den Abzugs an seinem Gehalte der Amtsversammlung überlassen haben wolle.

Von verschiedenen Ortsvorstehern der Versammlung wird anerkannt, daß sowohl in Behandlung der amtlichen Geschäfte des Amtsbaumeisters, als in der Berathung der Gemein­den und Privaten Seitens d.sselben sich solche Unzuträglichkeiten eingestellt haben, daß eine Aendernng unter allen Umständen herbeigeführt werden müsse und es erhebt sich deshalb die Frage, ob mit der beantragten Abnahme der Oberfeuerschaugeschäfte der beabsichtigte Zweck auch wirklich erreicht werde, oder ob cs nicht zweckmäßiger wäre, einen zweiten Amtsbaumeister anzustellen, welcher auch zugleich die Befähigung als Wasserbautcchniker hätte.

Nach längerer Berathung über diesen Punkt, bei welcher immer mehr sich heraus­stellte, daß eine gänzliche Aenderung der bisherigen Verhältnisse, insbesondere in der Behand­lung der amtlichen Geschäfte des Amtsbaumeisters, dringend geboten sei, erhielt die Anschau­ung die Oberhand, daß einmal ein Versuch gemacht werden solle, ohne Aufstellung eines zweiten Amtsbaumeisters durch Uebertragung der Oberfeuerschau-Geschäste im ganzen Bezirk an einen andern Sachverständigen, dem dermaligen Amtsbaumeister Mayr seine Stelle so zu erleichtern, daß er seine sümmtlichen Geschäfte rechtzeitig besorgen könne, für den Fall aber daß letztere Erwartung nicht eintreffen würde, sich jede anderweitige Regelung der bezüglichen Dienstvertragsverhältnisse vorzubehalten.