Entlassung von derselben in Aussicht. Damit nun ermöglicht werde, auf die ohnedies schwer zu besetzende Stelle einen tüchtigen Mann zu berufen, und da die bisherige Belohnung des Krankenwärters an sich als eine unzureichende angesehen werden muß, so w^rd

beschlossen:

einen jährlichen fixen Gehalt dem Krankenhauswärter vom 1. Januar 1874 an von

100 fl .

auszusetzen.

8- 16.

Die amtlichen Bekanntmachungen im Cnzthäler nehmen in Folge neuerer Gesetze rc. einen solchen Umfang an, daß dies sür den Besitzer des Blattes mit großem Aufwand ver­knüpft ist

Es wird daher für billig angesehen, dem Besitzer des Enzthälers ein jährliches Aversum zu geben und wird sofort

beschlossen:

dem Buchdruckereibesitzer Meeh hier für die amtlichen Bekanntmachungen im Enzthäler ein jährliches Aversum von50 fl. erstmals 1873^74 zu verwilligen.

8- 17.

Die Bestimmung der Verfügung des K. Ministeriums vom 17. Januar 1874 und vom 9. Januar 1874, betr. die Diäten und Reisekosten und die Dienstobliegenheiten der Oberamtsthierärzte werden zur Kenntniß der Amtsversammlung gebracht und es wird sofort

beschlossen:

den auf die Körperschaftskassen fallenden Theil der Reisekosten des Oberamtsthierarztes nach den gleichen Normen berechnen zu lassen, welche bei den Anrechnungen für den Staat in Anwendung kommen.

§. 18.

Der Oberamtspfleger hat schon früher den Antrag gestellt, es möchte die Belohnung sür die Umlage der Körperschafts-Einkommenssteuer erhöht werden, da solche nicht mehr im Verhältniß zu den neueren übrigen Belohnungssätzen stehe. Es wird dies anerkannt und sodann

beschlossen:

die Belohnung des Amtspflegers für die Umlage der Körperschafts-Einkommenssteuer von seit­herigen 1'^ kr. auf 1^2 kr. für jeden Contribuenten vom 1. Juli 1873 an zu erhöhen.

8. 19.

Die Gemeinde Schömberg hat sich nun entschlossen, die sehr steile Steige beim Ein­gang in den Ort zu korrigiren und es ist hiezu Plan und Kostenüberschlag gefertigt. Die Ausführung dieser Correktion ist als gesichert anzusehen, und bittet die Gemeinde uin einen Beitrag zu den Kosten derselben. Die Ueberschlagssumme beträgt

964 fl. 26 kr.

Es wird sofort, da im Etat pro 1873174 die nöthigen Mittel vorgesehen sind,

beschlossen:

der Gemeinde Schömberg zu den Kosten der Korrektion der sogenannten Steige einen Bei­trag von

Fünfhundert Gulden