Den zweiten Punkt, den Abzug an dem Gehalte des Amtsbaumeisters in Folge der Abnahme der Oberfeuerschau-Geschäfte betreffend, glaubt die Amtsversammlung darauf Rück­sicht nehmen zu sollen, daß Mayr dem Bezirk schon seit längerer Zeit seine Dienste leistet und deshalb jenen Abzug auf nur 300 fl. festsetzen zu sollen, da aber mit letzterem Be­trag die Dienstleistungen eines sein Amt durchaus gewissenhaft und sorgfältig ausübenden Oberfeuerschauers nicht hinreichend belohnt sein dürften, weitere 50 fl. für letztere auszu­werfen.

Demgemäß wird

beschlossen:

1) Dem Oberamtsbaumeister Mayr dahier die vertragsmäßigen Geschäfte der Ober­feuerschau abzunehmen und in Folge dessen seinen Gehalt um 300 fl. zu ermäßigen;

2) für die Stelle eines Oberfeuerschauers einen jährlichen Gehalt von 350 fl. aus­zuwerfen;

3) die Wahl eines Oberfeuerschauers dem Amtsversammlungsausschusse zu überlassen und letztere zum Voraus zu genehmigen;

4) den Gehalt des Amtsbaumeisters für sämmtliche demselben bisher, ausgenommen die Oberfeuerschau, obgelegenen vertragsmäßigen Geschäfte für die Person des Amts­baumeisters Mayr auf 550 fl. zu normiren, sich aber auch

5) bezüglich der Person des letzteren eine jederzeitige Neuregulirung des Vertrags­verhältnisses vorzubehalten für den Fall, daß die oben angegebenen Erwartungen nicht zutreffen würden:

6) vorstehende Aenderungen mit dem heutigen Tage eintreten zu lassen, so daß die Rate des Gehalts des Amtsbaumeisters Mayr von 650 fl. bis zum heutigen Tage zu berechnen wäre, während vom morgigen Tage an bis zum i. Juli d. I. die Rate von 550 fl. jährlich, zur Ausbezahlung kämen;

7) den Gehalt des Oberfeuerschauers von 350 fl. künftig jedes Jahr nach Beendi­gung der Oberfeuerschaugeschäfte auf erfolgte Beurkundung hierüber durch das Oberamt, ausbezahlen zu lassen.

Z- 23.

Schultheiß Beutter von Herrenalb theilt der Amtsversammlung mit, daß er als Ab­geordneter des Oberamtsbezirks Neuenbürg in der Ständekammer bei Gelegenheit der Be­ratung des Etats des Justizdepartements speziell der Position für das am I. Juli d. I. in Wegfall kommende Kreisstrafgericht Calw auf die großen Uebelstände aufmerksam gemacht habe, welche bei der besonders ungünstigen und weil zu entfernten und auch durch Eisen­bahnverbindung wenig verbesserten Lage der Orte des Bezirks Neuenbürg für dieselben von dem Augenblick an entstehen, in welchem die vorliegenden Straffälle vom K. Kreisgerichtshof in Tübingen zu erledigen sind. Schultheiß Beutter theilt weiter mit, daß er an die Dar­stellung dieser Uebelstände die Bitte an das Kgl. Justizministerium geknüpft habe, es wolle Hochdasselbe der Aburtheilung der Straffälle des Bezirks durch Gerichts-Commissionen in der Oberamtsstadt Neuenbürg einleiten.

Die Amtsversammlung hat diese Bitte als in besonderen Verhältnissen des Bezirks in hohem Grade begründet, freudig begrüßt, sie vermag nur in ihrer Gewährung die wün­schenswerte Abhülfe zu erkennen und es wird daher von der Amtsversammlung einstimmig

beschlossen: