§. 11 .

In Folge der Einführung der Reise-Entschädigungen nach Kilm. ist es notwendig geworden, die Entfernung der einzelnen Bezirksorte unter sich und von der Oberamtsstadt nach LLIm. feststellen zu lassen. Hiezu wurde der Oberamtsgeometer Zoller seiner Zeit beauf­tragt und demselben eine Belohnung von ea. 16 st. in Aussicht gestellt. Der Oberamtsgeo­meter hat nun das Entfernungsverzeichniß gefertigt und wird dasselbe der Amtsversammlung zur Einsicht vorgelegt.

Es wird sofort

beschlossen:

1) Dem Oberamtsgeometer Zoller für Anfertigung des Entfernungsverzeichnisses eine Belohnung von

16 fl.

aus der Amtspflege zu verwiegen;

2) die in dem Verzeichniß festgestellten Entfernungen als für Berechnung der Reise­kosten bei den Gemeinden und der Amtskorporation maßgebend aufzustellen, wobei für die Reisen von Neuenbürg nach Herrenalb, Bernbach und Loffenau der Weg über Marxzell angenommen wurde.

3) von dem Entfernungsverzeichniß 200 Exemplare zur Vertheilung an die Gemeinden und sämmtliche dabei interessirte Beamtungen im Druck anfertigen zu lassen, bes­seres Papier dazu zu verwenden und sämmtliche hiedurch auflaufende Kosten zum Voraus zu genehmigen.

Z- 12.

Durch Anwendung der neu festgestellten Kilometer-Entfernungen bei Revision der Amts­pflegrechnung pro 187^73 haben sich bei mehreren Kostenzetteln Mehr- und Wenigerbeträge der Anrechnungen ergeben. Um die Verrechnung der vielen Ersatzposten zu umgehen und da auch die Entfernung nach Lilm. erst jetzt als gültig festgestellt anzusehen ist, wird

beschlossen:

die seitherigen Berechnungen an Reisekosten als richtig anzuerkennen.

8- 13.

Bezüglich der beim Jnventarsturz der Amtspflege fehlenden Kartenpresse, deren An- schasfungskosten 5 fl. 16 kr. betragen haben, wird

beschlossen:

von einem Ersatz der Kosten der Presse durch den abgegangenen Oberamtsgeometer Heid und den neuen Oberamtsgeometer Zoller abzustehcn, die fehlende Presse im Jnventarium streichen zu lassen, auch eine neue Presse wieder anzuschaffen, sobald ein Bedürfniß hiezu eintreten wird.

8 14 .

Der am 6 13. Dezember 1873 mit dem zum Distriktsarzt für die Gemeinden Herren­alb, Bernbach, Dobel, Neusatz und Rothensohl gewählten vl. meä. Mülberger vom Amts- versammlungsausschusse abgeschlossene Dienstvertrag wird genehmigt und hiebei die Bestimmung in Z. 2 bezüglich der '^jährigen Bezahlung des Gehalts dahin modifirirt, wie dies auch schon faktisch besteht, daß nämlich die Ausbezahlung des Gehalts auch monatlich erfolgen darf.

8. 15.

Der bisherige Krankenwärter im Bezirkskrankenhause, Maisenbacher, versieht seine Stelle nicht zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten Behörden und es steht deshalb seine baldige