3) im Falle einer iiber ein Jahr dauernden den Angestellten an Ver­setzung feines Dienstes hindernden Kranktzeit.

8. 5.

Sofort wurde geheime Wohl des Oberamts-BaymeisterS beschlossen und mit 17 Stim­men der restgnirte Bad-Inspektor Mayr von Wildbad unter vorstehenden Bestimmungen zum Oberamts-Baumeister gewählt, nachdem zuvor sämmtliche Bewerbungen der Versammlung mit- getheilt worden waren und ein Antrag des Werkmeisters Kämmerer von Grafenhausen auf Theilung der Geschäfte des Oberamts - Baumeisters die Genehmigung der Versammlung nicht erhalten hatte.

§. 6 .

Dem Blinden-Afyl in Gmünd wird, jedoch in stets widerruflicher Weise ein Jahres- Beitrag von

15 fl.

bewilligt.

§. 7.

Ein Antrag des K. Oberamts-Gerkchts Reutlingen auf Betheiligung an dem G. Wernerschen Actien-Unternehmen wird von der Amts-Versammlung einstimmig abgelehnt.

§. 8 .

Auf den Grund einer Mittheilung des Oberamts-Sparkassiers wird derselbe ermäch­tigt, dem Bierbrauer Moser in Wildbad gegen die angebotene Sicherheit

5000 fl.

L 4'/» Prozent aus der Oberamts-Sparkasse anzuleihen.

§. 9.

Der Erlaß der K. Kreis-Regierung vom 17. Juli 1865, die Genehmigung des Amts- Corporations-Etats betreffend, wird mitgetheilt.

§. 10 .

Die Anleihung des Amtspflegers von 1000 fl L ^ Prozent an die Gemeinde Birken- selv aus dem Krankenhausbaufonds wird nachträglich genehmigt und derselbe ermächtigt, zu den in Folge des bevorstehenden Krankenhausbauwesens erforderlichen Zahlungen die Staats­schuldscheine der Amtspflege nach Bedürfniß zu höchstmöglichem Course umzusetzen.

8. N.

Der Beschluß deS Ausschusses §. 2 vom 10 November 1865 wird genehmigt.

§. 12 .

Auf den Antrag der Vorsteher der Enzthal-Orte wird einstimmig

beschlossen:

im Interesse sämmtlicher Enzthal-Orte und des WaldgangS um Anlegung einer Personen - Ein - und Ausfteighalle oberhalb des Schloßbergs bei der K. Eisenbahnbau-Verwaltung zu bitten; zu diesem Zweck derselben einen