3) im Falle einer iiber ein Jahr dauernden den Angestellten an Versetzung feines Dienstes hindernden Kranktzeit.
8. 5.
Sofort wurde geheime Wohl des Oberamts-BaymeisterS beschlossen und mit 17 Stimmen der restgnirte Bad-Inspektor Mayr von Wildbad unter vorstehenden Bestimmungen zum Oberamts-Baumeister gewählt, nachdem zuvor sämmtliche Bewerbungen der Versammlung mit- getheilt worden waren und ein Antrag des Werkmeisters Kämmerer von Grafenhausen auf Theilung der Geschäfte des Oberamts - Baumeisters die Genehmigung der Versammlung nicht erhalten hatte.
§. 6 .
Dem Blinden-Afyl in Gmünd wird, jedoch in stets widerruflicher Weise ein Jahres- Beitrag von
15 fl.
bewilligt.
§. 7.
Ein Antrag des K. Oberamts-Gerkchts Reutlingen auf Betheiligung an dem G. Wernerschen Actien-Unternehmen wird von der Amts-Versammlung einstimmig abgelehnt.
§. 8 .
Auf den Grund einer Mittheilung des Oberamts-Sparkassiers wird derselbe ermächtigt, dem Bierbrauer Moser in Wildbad gegen die angebotene Sicherheit
5000 fl.
L 4'/» Prozent aus der Oberamts-Sparkasse anzuleihen.
§. 9.
Der Erlaß der K. Kreis-Regierung vom 17. Juli 1865, die Genehmigung des Amts- Corporations-Etats betreffend, wird mitgetheilt.
§. 10 .
Die Anleihung des Amtspflegers von 1000 fl L ^ Prozent an die Gemeinde Birken- selv aus dem Krankenhausbaufonds wird nachträglich genehmigt und derselbe ermächtigt, zu den in Folge des bevorstehenden Krankenhausbauwesens erforderlichen Zahlungen die Staatsschuldscheine der Amtspflege nach Bedürfniß zu höchstmöglichem Course umzusetzen.
8. N.
Der Beschluß deS Ausschusses §. 2 vom 10 November 1865 wird genehmigt.
§. 12 .
Auf den Antrag der Vorsteher der Enzthal-Orte wird einstimmig
beschlossen:
im Interesse sämmtlicher Enzthal-Orte und des WaldgangS um Anlegung einer Personen - Ein - und Ausfteighalle oberhalb des Schloßbergs bei der K. Eisenbahnbau-Verwaltung zu bitten; zu diesem Zweck derselben einen