entsprechenden Beitrag anzubieten; und mit der Unterhandlung hierüber unter Ermächtigung zur Festsetzung der Größe desselben den Ausschuß vorbehaltlich der Genehmigung durch die Amts-Versammlung zu beauftragen.
§. 13 .
Auf Ansuchen des Oberamts-Geometers Heid wird demselben vom 1. Januar d. I. an, jedoch in stets widerruflicher Weise ein jährliches Wartgeld von
50 fl.
bewilligt unter der Bedingung, daß derselbe schriftliche Anfragen der Behörden des Bezirks unentgeldlich zu beantworten und ebenso denselben, so wie den OberamtS-Angehörigen an einem zum Voraus bestimmten Wochentage Vormittags mündliche Belehrung zu ertheilen habe.
§. 14.
Dem Antrag des Oberamts-Geometers Heid gemäß wird
beschlossen:
einen Registratur-Kasten für denselben anzuschaffen und mit der Ausführung den Ausschuß zu beauftragen.
§. 15.
Betreffs der Ablösung der Schlößlens-Brücken-Baulast wird den Deputirten des alten Amts der Beschluß der Bürger-Collegien von Neuenbürg vom 2. Jan. 1866 mitgetheilt.
Beschluß:
wegen dieser Ablösung den Ausschuß, soweit er aus Mitgliedern des alten Amts besteht, zur Unterhandlung mit den Vertretern der Oberamtsstadt zu beauftragen, mit der Bestimmung, daß für das zu treffende Uebereinkommen die Genehmigung der Amts-Versammlung vorzubehalten sei.
Zur Beglaubigung
Amtsversammlungs-Äktiiar.