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Auszug aus dem Amtsverfammlungs-Protokoll

vom 16. Juni 1865.

§ i.

In Ausführung deö Gesetzes vom 14. August 1849 wurde heute die Wahl deS Bezirks- Ausschusses zur Feststellung der Iahreslisten der Geschworenen für das nächste Jahr nach Artikel 69 vorgenommen.

Hiebei wurden mit Stimmenmehrheit gewählt:

1) alt Sonnenwirth Lehmann in Dobel.

2) Gerichtsnotar Zwißler in Neuenbürg.

3) Oberamts-Thierarzt Landet in Neuenbürg.

4) Oberamtmann Bätzner in Neuenbürg.

5) Schultheiß Glauner in Gräfenhausen.

6) Schultheiß Ho sch in Calmbach.

7) Schultheiß Beutter in Herrenalb.

Zu Ersatzmännern:

1) Wilhelm Lutz in Neuenbürg.

2) res. Postverwalter Krafft Ln Neuenbürg.

§ 2 .

In Beziehung auf die dem alten Amt Neuenbürg obliegende Bautast der SchlößlcnS- brücke wird von den Vertretern desselben (16 Votanten) die Frage erörtert, ob diese Baulast nicht auf den Grund deS Gesetzes vom 10. April d. I. zur Ablösung anzumelden sei, weil darüber kein Zweifel bestehen kann, daß die Leistung an sich eine Leistung für öffentliche Zwecke ist, und daß sie ihre Begründung in den heutigen staatsrechtlichen Verhältnissen nicht findet, und nur die Frage zweifelhaft gefunden werden könnte, ob die Last, als mit einem bestimmten Vermögen verbunden, zu betrachten sei. Auch letztere Frage ist zu bejahen, weil das gesammte Vermögen deS alten Amts Neuenbürg, subsidiär das der einzelnen dazu gehörigen Gemeinden als belastet angesehen werden muß, wie denn auch bisher in Ermanglung von Mitteln zur Bestreitung'dieser Baukosten dieselben auf die Gemeindepflegen der alten Neuenbürger AmtS- orte umgelegt worden sind.