Sofort wmoe um gegen 4 Stimmen

beschlossen:

1) beim K. Oberamt die Ablösung der Baulast der Schlößlensbrücke gegen die Stadtgemeinve Neuenbürg anzumelden.

2) Den Ausschuß zu bevollmächtigen, die Ablösungsverhandlungen zu leiten, insbesondere ein gütliches Uebereinkommen mit rer Stadt zu treffen, er­forderlichen Falls auch den Rechtsweg zu betreten, wenn der Gemeinde­rath in Neuenbürg die rechtliche Natur und die Ablösbarkeit dieser Last bestreiten sollte.

§ 3.

Wegen Festsetzung der Cautionsgröße des neuzubestellenden Amtspflegers wird mitgetheilt, daß die maßgebenden Einnahmen der Amtspflege nach dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre

30991 fl. 31 kr.

betragen.

Beschluß:

Die von dem neuzubestellenden Amtspfleger zu leistende Camion aus

2300 fl.

festzusetzen.

Nach Maßgabe der Ministerial-Verfügungen vom 20. Febr. 1841 und 20. Sept. 1862 wird unter Zugrundlegung einer Belohnung von 400 fl. für die im § 1. der letzteren be­stimmten Geschäfte, und einer/solche^von 215 fl. für den Steuer-Einzug, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß der Amtspfleger kein Amtslokal hat,

beschlossen:

dem neuen Amtspflcger einen Jahreszehalt von 615 fl.

auszusetzen, und daneben ein jährliches Aversum für Schreib- und Pack- Materialien von 35 fl.

zu bewilligen.

8 5.

Nach besonderem Protokoll wurde sofort Stadtschultheiß Weßinger in Neuenbürg mit 25 von 26 abgegebenen Stimmen zum Amtspfleger gewählt.

Derselbe erklärt sich zur Annahme der Wahl und dazu bereit, die Caution mittelst Ver­pfändung eines ihm gehörigen Hauses in jedenfalls 1'/Fächern Betrag zu leisten.

Beschluß:

sich für die Caution mit der ungebotenen Sicherheit zu begnügen.

§ 6 .

Nach der summarischen Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege

19. April

vom - 1865

15. Juni

betragen: