überwachen, auch die erforderlichen Berichte hierüber an das Oberamt zu erstatten;
ü. dem Oberamt auf Verlangen in Bau- und Feuerpolizeisachen technische Gutachten zu fertigen; und
o. die Blizableiter, Zieglerwaaren und Kalkmaaße jährlich zweimal zu visttiren;
3) für die Fertigung von Rissen und Ueberschlägen zu Hochbauten der Gemeinden ist er berechtigt, die gesezlichen Gebühren mit Ausschluß von Reisekosten anzurechnen; ebenso ist er befugt, für die Begutachtung von Baugesuchen eine Gebühr anzusprechen, die jedoch den Betrag von 30 kr. für ein Gesuch nicht übersteigen darf;
4) die Uebernahme von Privatgeschäften ist ihm, soweit sse im Oberamtsbezirk versehen werden können und soweit solche nach dem Ermessen der Behörden ohne Beeinträchtigung seiner Amtsverrichtungen zulässig sind, erlaubt; dagegen ist ihm durchaus untersagt, an Ausführung von Bauten bei Privaten oder Gemeinden sich in irgend einer Weise selbst zu betheiligen;
5) derselbe wird auf Lebensdauer angestellt; die Amtsversammlung ist aber jederzeit berechtigt, ihn mit Gutheißen der K. Krcisregierung wieder zu entlassen, wenn sie Gründe hat, mit seiner Dienstführung unzufrieden zu seyn. Außerdem erfolgt die Entlassung auch in dem Fall, wenn die Stelle selbst in Folge gesezlicher Anordnung für die Amtskorporation entbehrlich wird. Endlich
6) soll gegenwärtiger Beschluß der K. Krcisregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.
8 9.
Da sich folgende Bewerber um die erledigte Stelle des nach §. 8 anzustellenden Bauverständigen mit den erforderlichen Nachweisen über ihre Befähigung an das K. Oberamt gewendet haben, nämlich
1) Werkmeister Walter in Neuenbürg,
2) Werkmeister Kämmerer in Gräfenhausen,
3) Werkmeister Großmann in Höfen,
4) Werkmeister Daniel in Hirsau,
5) Werkmeister Nüßle in Stammheim,
6) Oberamtsgeometer Reichstetter in Höfen,
so hält die Amtsversammlung die Erlassung eines Bewerberaufrufs für überflüssig und nimmt die Wahl sogleich mittelst schriftlicher Abstimmung vor.
Hiebei fielen von 26 Stimmen auf
1) Werkmeister Großmann von Höfen ... 18
2) „ Kämmerer.7
3) „ Walter . 1
und eS ist somit der Erstere zum Oberamtsbaumeister gewählt.
8 w.
Der Amtspfleger legt vmen Kostenszettel des OberamtSbaumeisterS Mayr vor, wornach derselbe für die Leitung des Irrenhaus-Bauwesens vom Jahr 1854
-22 fl. 22 kr.
in Anrechnung bringt.
Obgleich Mayr dieses Geschäft um seinen Gehalt zu besorgen gehabt hätte, so wird doch mit Rücksicht auf den größeren Umfang desselben und in Anerkennung der tüchtigen Dienstleistungen des rc. Mayr