Neuenbürg.

Auszug aus dem Amts-Versammlungs-Protokoll

vom 15. April 1856.

8 1 .

In Abwesenheit des Rechners wird die Amtspflegrcchnung pro 1. Juli 185455 der AmtS- Versammlung publicirt und dem Ausschuß zur Durchsicht und Prüfung übergeben.

8 2 .

Das Gleiche geschieht mit der Rechnung der Oberamts-Sparkaffe pro

1. Januar 31. Dezember

1855.

§ 3.

Da nach dem Ergebniß der Rechnung der Oberamts-Sparkasse pro 1855 und nach einer Mit- theilung des Kassiers der Marimal-Betrag der Einlagen bereits um 5659 fl. überschritten und die Theilnahme an der Kasse im Fortschreiten begriffen ist, so erscheint die Erhöhung deS seitherigen Marimal-Betrags begründet. Es kommt sodann zur Frage, ob nicht die Caution des Rechners für den Fall der Erhöhung des Fonds-Marimums auch entsprechend erhöht werden soll. Die Versamm­lung halt jedoch selbst bei einem Fond von 40,000 fl. die eingelegte Caution von 1000 fl. für hin­reichend. Ferner werden die vom Stiftungsrath in Calmbach gestellten und von den Herren Cavallo und Eisenmann begutachteten Anträge auf Erhöhung des Zinsfußes bei den Einlagen von 4 auf 4Vs °/o berathen; auch endlich noch hur Sprache gebracht, daß die Unterbringung der Gelder zu 5 "/» gegenwärtig sehr schwierig sey, und eine entsprechende Ermäßigung des Zinsfußes bei den Capital- Anlehen der Sparkasse beantragt.

Beschluß:

1) den Maximal-Betrag des Fonds der Sparkasse auf

-40,000 fl.

zu erhöhen;

2) die Caution des Rechners im bisherigen Betrag von

- 1,000 fl .

zu belassen;

3) den Zinsfuß der Einlagen von Dienstboten und andern in Privatdienstverhältniffen stehenden Personen bis zum Betrag von 100 fl. auf 4^2 *>/<> vom 1. Januar d. I. an festzusezen und

4) den Kassier und Controleur der Sparkasse unter Beiziehung des OberamtmannS zu ermächtigen, bei erweislichem Mangel an Gelegenheit zu sicherer Unterbringung von Geldern zu 5 Anlehen zu 4>,2 °/° ZU machen.

8 4.

DaS Oberamt theilt mit, daß der Oberamtswundarzt Dr. Presse! vom Ministerium des In­nern auf 3 Monate beurlaubt und für die Amtsverweserei ohne Kostenaufwand gesorgt ist.

Beschluß:

dem Dr. Presse! den Bezug seines Gehalts auch über die Dauer seiner Abwe­senheit aus der AmtSpflegkafse zu verwiegen.