(bei der Württ. Girozentrale Stuttgart) in Höhe von 150000.— Mk. vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung der Amtsversammlung beschlossen werden.
Heute läßt sich der Gesamtaufwand für das gesamte Bauvorhaben folgendermaßen berechnen:
a) Gesamtbauauswand nach dem Er- gänzungsvoranschlag der Bauleitung
vom 11. Juni 1927 rund .... 670000.— Mk. d) für Einrichtungsgegenstände laut Bericht der Bezirkskrankenhausverwaltung vom 15. Juni 1927 20000.— Mk.
gibt einen Gesamtaufwand von . . . 690000.— Mk. Hievon sind gedeckt:
s) durch eigene Mittel. 80000.— Mk.
b) durch den zu erwartenden Staatsbeitrag . 60000.— Mk.
zusammen-:- 140000.—Mk. fodaß sich die Gesamtbaufchuld auf 690000.— Mk.
weniger 140000.— Mk. — 550000 Mk. berechnet.
Es ist demnach eine weitere (fünfte) Schuldaufnahme in Höhe von 150000 Mk. erforderlich.
Hierauf wird einstimmig
beschlossen:
1. Dem Bezirksratsbeschluß von: 24. Februar 1927 (§ 33) betreffs Aufnahme einer Schuld von 150000.— Mk. zuzustimmen:
2. zur Deckung des Gesamtbauaufwands die Aufnahme einer weiteren Schuld bis zum Betrag von 150000.— Mk. zu genehmigen:
3. die Feststellung des endgiltigen Schuldbetrags und die Ausstellung eines Schuldentilgungsplans bis nach rechnungsmäßiger Feststellung des Gesamtaufwands zurückzustellen:
4. die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
8 7 -
Schaffung einer Maschinenmeisterstelle für das Bezirkskrankenhaus.
Die vom Bezirksrat mit Beschluß vom 24. Februar/21. April 1927 in vorläufiger Weise geschaffene Stelle eines Maschinenmeisters für das Bezirkskrankenhaus wird genebmigt.
8 8 .
Aufwertung der Amtskörperschaft (Oberamtspflege) der eigenen Sparkasse gegenüber.
Aus Antrag des Bezirksrats vom 27. Januar 1927 § 28 wird
beschlossen,
die von der Amtskörperschaft (Oberamtspslege) bei der Oberamtssparkasse aufgenommenen und in Papiermark zurückbezahlten Darlehen mit 20 Prozent des Goldmarkwerts aufzuwerten und den Aufwectungsbetrag ab 1. Januar 1927 mit 5 Prozent zu verzinsen.
Zugleich wird zu dem Beschluß des Bezirksrats vom 21. April 1927 (Z 12) betr. Feststellung von Aufwertungsbeträgen bei der Oberamtspflege Zustimmung erteilt.
8 9 .
Aufwertung der Sparkaffeneinlagen.
Mit der Verordnung und dem Durchführungserlaß des Innenministeriums betr. Auswertung der Sparguthaben bei den öffentlichen Sparkassen vom 21. April 1927 (Reg.Bl. S. 133, A.Bl. S. 51) liegen die Vorschriften für die Aufwertung der Sparguthaben bei der