(bei der Württ. Girozentrale Stuttgart) in Höhe von 150000. Mk. vorbehaltlich der nachträglichen Zustim­mung der Amtsversammlung beschlossen werden.

Heute läßt sich der Gesamtaufwand für das gesamte Bauvorhaben folgendermaßen berechnen:

a) Gesamtbauauswand nach dem Er- gänzungsvoranschlag der Bauleitung

vom 11. Juni 1927 rund .... 670000. Mk. d) für Einrichtungsgegenstände laut Bericht der Bezirkskrankenhaus­verwaltung vom 15. Juni 1927 20000. Mk.

gibt einen Gesamtaufwand von . . . 690000. Mk. Hievon sind gedeckt:

s) durch eigene Mittel. 80000. Mk.

b) durch den zu erwartenden Staats­beitrag . 60000. Mk.

zusammen-:- 140000.Mk. fodaß sich die Gesamtbaufchuld auf 690000. Mk.

weniger 140000. Mk. 550000 Mk. berechnet.

Es ist demnach eine weitere (fünfte) Schuldaufnahme in Höhe von 150000 Mk. erforderlich.

Hierauf wird einstimmig

beschlossen:

1. Dem Bezirksratsbeschluß von: 24. Februar 1927 (§ 33) betreffs Aufnahme einer Schuld von 150000. Mk. zuzustimmen:

2. zur Deckung des Gesamtbauaufwands die Aufnahme einer weiteren Schuld bis zum Betrag von 150000. Mk. zu genehmigen:

3. die Feststellung des endgiltigen Schuldbetrags und die Ausstellung eines Schuldentilgungsplans bis nach rechnungsmäßiger Feststellung des Gesamtaufwands zurückzustellen:

4. die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.

8 7 -

Schaffung einer Maschinenmeisterstelle für das Bezirks­krankenhaus.

Die vom Bezirksrat mit Beschluß vom 24. Feb­ruar/21. April 1927 in vorläufiger Weise geschaffene Stelle eines Maschinenmeisters für das Bezirkskranken­haus wird genebmigt.

8 8 .

Aufwertung der Amtskörperschaft (Oberamtspflege) der eigenen Sparkasse gegenüber.

Aus Antrag des Bezirksrats vom 27. Januar 1927 § 28 wird

beschlossen,

die von der Amtskörperschaft (Oberamtspslege) bei der Oberamtssparkasse aufgenommenen und in Papiermark zurückbezahlten Darlehen mit 20 Prozent des Goldmarkwerts aufzuwerten und den Aufwectungsbetrag ab 1. Januar 1927 mit 5 Prozent zu verzinsen.

Zugleich wird zu dem Beschluß des Bezirksrats vom 21. April 1927 (Z 12) betr. Feststellung von Auf­wertungsbeträgen bei der Oberamtspflege Zustimmung erteilt.

8 9 .

Aufwertung der Sparkaffeneinlagen.

Mit der Verordnung und dem Durchführungserlaß des Innenministeriums betr. Auswertung der Spargut­haben bei den öffentlichen Sparkassen vom 21. April 1927 (Reg.Bl. S. 133, A.Bl. S. 51) liegen die Vor­schriften für die Aufwertung der Sparguthaben bei der