der Liebenzeller Straße in Schömberg beschlossen und daran die Bedingung geknüpft, daß nach Beendigung der Walz- und Teerarbeiten die 740 Meter lange Etterstrecke von Gebäude Nr. 96 bis 177 in die Unterhaltung der Gemeinde übernommen wird. Der Gemeinderat Schöm­berg hat mit Beschluß vom 17. November 1926 die ge­stellten Bedingungen anerkannt.

Nach Bekanntgabe des Akteninhalts wird einstimmig

beschlossen,

die Unterhaltung der genannten Straßenstrecke durch die Amtskörperschaft mit dem Zeitpunkt der Wiederübergabe an den Verkehr einzustellen und diesen Straßenteil in Gemeindeunterhaltung zurück­zugeben.

8 4 .

Rückgabe einer Teilstrecke der Bezirksstraße Neuenbürg- Wilhelmshöhe in die Unterhaltung der Stadtgemeinde Neuenbürg.

Auf Antrag des Bezirksrats vom 27. Januar 1927 (Niederschr. § 34) wird einstimmig

beschlossen.

die etwa 4M Meter lange Straßenstrecke der Bezirksstraße NeuenbürgLangenalb durch den Außen- etter Ziegelhütte von Geb. 576 bis Gebäude Nr. 604 mit dem Zeitpunkt der Wiederübergabe an den Verkehr in die Unterhaltung der Stadlgemeinde Neuenbürg zurückzugeben.

8 S.

Jahresbericht über die Verwaltung des Bezirkskranken­hauses 1926.

Don dem Jahresbericht über die Verwaltung des Bezirkskrankenhauses in der Zeit vom 1. April 1926 bis 31. März 1927 und dem ärztlichen Bericht hiezu wird ohne Erinnerung Kenntnis genommen.

8 6 .

Erweiterung des Bezirkskrankenhauses und Auf­bringung der Mittel hiezu.

I. Die Amtsoersammlung hat am 7. September 1925 § 2 beschlossen, das Bezirkskrankenhaus nach den von Oberamtsbaumeister Stribel gefertigten Plänen und Kostenvoranschlägen zu erweitern. Im Laus der Bau­ausführung hat der Bezirksrat einer Anzahl weiterer Verbesserungen im Neubau zugestimmt. Außerdem hat sich als notwendig bzw. zweckmäßig erwiesen, den ganzen Altbau einer gründlichen Renovation zu unterziehen.

Die Amtsoersammlung gibt ihre

Z u st i m m u n g

zu der dargelegten Erweiterung des Bauprogramms.

II. Zu der Frage der Finanzierung führt der Vor­sitzende aus, daß die Amtsversammlung am 7. September

1925 tz 2 beschlossen hat. den Aufwand für die Erwei­terung des Bezirkskrankenhauses bis zum Gesamtbetrag von 350000. Mk. durch Schuldausnahme zu decken und die Beschlußfassung über den Schuldentilgungsplan bis nach erfolgter Bauabrechnung zurückzustellen.

Der Bezirksrat hat in Vollziehung dieses Beschlusses mit Genehmigung der Imtsoersammlung vom 25. Juni

1926 (drei) Darlehen im Gesamtbetrag von 250000. Mk. ausgenommen.

Weiter mutzte vom Bezirksrat am 24. Februar 1927 (§ 33) die Aufnahme eines weiteren (vierten) Darlehens