Oberamtssparkasse nun soweit vor, daß einer endgiltigen Beschlußfassung der Amtsversammlung nichts mehr im Wege steht.

Nach dem Bericht der Oberamtssparkasse vom 23. Mai 1927 sind die Verpflichtungen der Sparkasse auf rund 4750000. GM., die Forderungen einschl. des Werts des Sparkassengebäudes und der inzwischen an­erkannten Auswertungsschulden der Amtskörpecschast und der Bezirksgemeinden auf rund 742000. GM. berechnet worden. Die Forderungen betragen hienach rund 15,6 Prozent der Verpflichtungen.

Nach Bekanntgabe des wesentlichsten Akteninhalts und kurzer Erläuterung der vorläufigen Aufwertungs­aufstellung der Oberamtssparkasse auf 1. Januar 1932 wird auf Antrag des Bezirksrats einstimmig

beschlossen:

1. Die Sparguthaben werden mit 18 Prozent ihres Goldmarkwerts aufgewertet:

2. die aufgewerteten Guthaben werden vom 1. Januar 1927 ab zu 3 Prozent verzinst:

3. soweit die Teilungsmasse nicht zureicht, werden ihr die hälftigen Ueberschüfse der Sparkasse vom Rechnungsjahr 1924 an zugeführt:

4. dem Bezirksratsbeschluß vom 25./27^Mai 1927 Z 2 Ziffer 14 zuzustimmen.

8 10 .

Aenderung der Satzung der Oberamtssparkaffe.

Nach Bekanntgabe des wesentlichsten Inhalts des Erlasses des Innenministeriums vom 20. April 1927 Nr. IV 658 betr. Aenderung der Mustersatzung der öffent­lichen Sparkassen werden nach kurzer Erörterung der we­sentlichsten Änderungsvorschläge auf Antrag des Bezirks­rats vom 25./27. Mai 1927 § 3 die in dem genannten Erlaß vorgeschlagenen Satzungsänderungen einstimmig zum

Beschluß

erhoben.

§ 11 -

Aenderung der Satzung des Sparkaffengiroverbands.

Die Verbandsoersammlung des württ. Sparkassen­giroverbands hat am 4. April 1927 entsprechend den An­trägen des Derbandsvorstands durchgreifende Aenderungen der Derbandssatzung beschlossen, um dadurch die Tätigkeit des Verbands auf eine den heutigen Bedürfnissen ent­sprechende Grundlage zu stellen. Mit Erlaß des Innen­ministeriums vom 14. Mai 1927 Nr. IV 1091 sind die Oberämter beauftragt worden, die gemäß § 24 Abs. 1 der geltenden Derbandssatzung notwendige Abstimmung der Amtsversammlung herbeizuführen.

Nach Bekanntgabe des wesentlichsten Akteninhalts wird dem Antrag des Bezirksrats vom 25.Z27. Mai 1927 § 4 entsprechend

beschlossen,

zu der von der Derbandsversammlung des württ. Sparkassengiroverbands am 4. April 1927 beschlosse­nen Satzung Zustimmung zu erteilen.

§ 12 .

Wiederbesetzung der Stelle des Leiters der Zweigstelle Wildbad der Oberamtssparkaffe.

Die Amtsoersammlung erklärt ihr Einverständnis mit den Beschlüssen des Bezicksrats vom 23. März 1927 Z 2 und vom 25/27. Mai 1927 tz 6 und schreitet darauf