auf einer Sonderabmachung beruhend, nicht aus den der Amtskörperschaft jeweils zukommenden Staatsbeitrag zur Unterhaltung der Nachbarschaftsstraßen angerechnet werden darf, sowie daß die Staatssorstverwaltung der Amtskörperschaft Neuenbürg für etwaige Ausfälle beim Einzug der Anteile an der Unterhaltslast (Ziffer 4 und 5 des Calmbacher Protokolls vom 30. März 1927) haftet.
Vor der allgemeinen Aussprache wird den Vertretern der beteiligten Gemeinden Gelegenheit zur Begründung ihrer Projekte gegeben.
In der Beratung macht Abgeordneter Bätzner Bedenken gegen die Annahme der Projekte en dloc geltend und beantragt, die Beschlußfassung zurückzustellen, bis Pläne und Kostenooranschläge vorliegen und von der Amtsoersammlung geprüft sind. Abgeordneter Feldweg beantragt besondere Abstimmung über jedes einzelne Projekt unter gleichzeitiger Festsetzung einer bestimmten Summe als Höchstsumme. Abgeordneter Bätzner will seinen Antrag als Geschästsordnungsantrag aufgestellt wissen in dem Sinn, daß über Punkt 1 der Tagesordnung heute keine sachliche Beschlußfassung erfolgen soll.
Der ergänzte Antrag Bätzner wird sodann mit 18 gegen 8 Stimmen abgelehnt und hierauf der Antrag des Bezirksrats als der weitergehende gegenüber dem Antrag Feldweg mit 18 gegen 8 Stimmen angenommen. Damit ist der Antrag Feldweg hinfällig geworden und der Antrag des Bezirksrats zum
Beschluß
erhoben.
8 2 .
Aufnahme einer Straßenbauschuld.
Die Amtsversammlung hat am 25. Juni 1926 beschlossen. die Mittel für die Beiträge der Amtskörperschast zu den von ihr genehmigten Straßenbauten und Verbesserungen durch Schuldaufnahme zu beschaffen. Der Bezirksrat hat hiezu mit Beschluß vom 21. April 1927 tz 23 bzw. 25./27. Mai 1927 Z 24 die Aufnahme einer Schuld von etwa 300000.— Mk. in Aussicht genommen und hievon zunächst den Betrag von 120000.— Mk. als festes Darlehen zur Deckung der Abschlagszahlungen auf die bereits verwilligten Zuschüsse für die in der letzten Amtsversammlung bewilligten Projekte bei der Oberamtssparkasse hier ausgenommen. Nach Bekanntgabe des Akteninhalts wird einstimmig
beschlossen:
1. zur Deckung der Aufwendungen der Amtskörperschaft für die von der Amtsversammlung am 25. Juni 1926 und heute gutgeheißenen Beiträge zum Bau und zur Verbesserung von Nachbar- schaftsstraßen eine Schuld bis zum Betrag von 300000 Mk. aufzunehmen und den Bezirksrat zur Darlehensaufnahme zu ermächtigen;
2. die Aufstellung eines Tilgungsplans bis zum Vorliegen genauer Kostenvoranschläge, längstens aber bis 1929 zurückzustellen-,
3. dem Bezirksratsbeschluß vom 21. April 1927 tz 23 betr. Geldentnahme aus Mitteln der Oberamtssparkasse Zustimmung zu erteilen;
4. die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.
8 3.
Rückgabe eines Teils der Bezirksstraße Neuenbürg- Liebenzell in die Unterhaltung der Gemeinde Schömberg.
Der Bezirksrat hat auf Antrag der Gemeinde Schömberg am 21. Oktober 1926 die Bewalzung und Teerung der östlichen und nordwestlichen Fortsetzungen