8 10 .

Wahl eines Gegenrechners für die Zweigstelle Wildbad der Oberamtssparkaffe.

Die Besetzung der mit Beschluß des Bezirksrats vom 13. 9. 1923 8 23 vorbehaltlich der Zustimmung der Amtsoersammlung (o. § 6) geschaffenen Stelle eines Gegenrechners der Zweigstelle Wildbad der Oberamtssparkasse konnte wegen der riesigen Geschäftslast der Oberamtssparkasse infolge der Geldentwertung usw. nicht hinausgeschoben werden. Der Bezirksrat hat deshalb am 4. 10. 1923 § 23 den Kaufmann Esterriedt von Wildbad einstimmig zum Gegenrechner der Zweigstelle Wildbad gewählt und entsprechenden Dienstoertrag ausgestellt.

Beschluß:

1. Die Wahl des Beamten sofort vorzunehmen.

Bei der in geheimer Abstimmung oorgenommenen Wahl erhielt

Otto Ester riedt, Wildbad, 27 Stimmen.

Esterriedt ist somit einstimmig gewählt.

2. Im übrigen dem Bezirksbeschluß vom 4. 10. 1923 § 23 zuzustimmen.

8 11 -

Jahresbericht der Bezirkskrankenhausoerwallung von 1922 und 1923.

Von den Jahresberichten über die Verwaltung des Bezirkskrankenhauses in der Zeit vom 1. 4. 1922 bis 31. 3. 1923 und 1. 4. 1923 bis 31. 3. 24 sowie den ärztlichen Berichten hiezu wird Kenntnis genommen.

8 12 .

Krankenkraftwagen.

Von der Anschaffung eines Krankenkraftwagens für das Bezirkskrankenhaus aus Rechnung des Kommunal­verbands nimmt die Amtsoersammlung mit Befriedigung Kenntnis und erteilt zu dem Bezirksratsbeschluß vom 20. März 1924 § 12

Zustiminun g.

8 13.

Kommunalverband.

Ueber die Ueberfuhrung des ab 15. 10. 23 als Mehlhändler weitergeführten Kommunalverbands erstatten der Vorsitzende und Oberamtspfleger Kübler unter Bekanntgabe der Beschlüsse des Bezirksrats vom 3. 1. 1924 und 7. 2. 1924 8 2 und des wesentlichen Inhalts des mit der Firma Gebr. Bauer in Mühlacker abgeschlossenen Vertrags eingehenden Bericht. Ebenso über die Veräußerung der Einrichtungsgegenstände des Mehllagers an die Stadtgemeinde Neuenbürg (Bezirksratsbeschluß vom 7. 2. 24 8 3 und 6. 3. 1924 § 6).

Hierzu erteilt die Amtsversammlung Zustimmung und kommt nach Bekanntgabe des Bezirksratsbeschlusses vom 28. 5. 1924 8 28 zu dem

Beschluß:

1. Dem Oberamtspfleger Kübler für seine besonderen Verdienste den Dank der Amtskörperschaft auszu­sprechen und

2. demselben ein Ehrengeschenk von 500 Mark zu verivilligen.

814.

Bezirksarbeilsamt.

Unter Bezugnahme auf den wesentlichsten Akteninhalt und den Beschluß des Bezirksrats vom 1. Nov. 1923 8 7 erstattet der Vorsitzende Bericht über die Errichtung eines Bezirksarbeitsamts (öffentlicher Arbeitsnachweis für den Bezirk Neuenbürg).

Hievon und den Ausführungen des Verw.-Akt. Kienzle nimmt die Amtsversammlung Kenntnis und er­teilt zu den gefaßten Bezirksratsbeschlüssen

Z u st i ni m u n g.

8 15 -

Lösung des Bezirksverbands Jugendamt EalwNeuenbürg.

Die vom Vorsitzenden bekannt gegebenen Beschlüsse des Bezirksrats (insbes. v. 28. 5. 1924) betr. die Auflösung des Bezirksverbands Jugendamt CalwNeuenbürg mit den weiteren Ausführungen des Vorsitzenden wurden gut­geheißen.

8 16 -

Neuregelung der öffentlichen Fürsorge.

Unter Bezugnahme auf die R.F.V. vom 13. Februar 1924 (RGBl. S. 100) und die Landesfürsorge-Derord- nung vom 31. März 1924 (Reg.-Bl. S. 247) gibt der Vorsitzende eine Uebersicht über die Neuordnung der öffentlichen Fürsorge und die im Bezirk durch den Beschluß des Bezirksrats vom 1. Mai 24 8 23 vorläufig getroffene Regelung bekannt.

Hiezu und zu dem Beschluß des Bezirksrats über die Wahl der durch die Amtskörperschaften zu bestellenden Mitgliedern der Landesfürsorgebehörde vom 1. Mai 1924 § 21 erteilt die Amtsoersammlung nach kurzer Erörterung

Z u st i m m u n g.

8 17.

Aenderung der Bezirkssatzung über die Nachbarschaftsftrahen.

Eine Reihe von Anständen vergl. Bezirksratsbeschluß vom 3. Mai 1923 8 H haben den Bezirksrat am 13. September 1923 8 3« veranlaßt, den Oberamtsbaumeister Stribel mit der Nachprüfung der in das Verzeichnis der Beitragsstraßen (Anlage 2 z. Bez.-Satzung) aufgenommenen Straßen zu beauftragen.