Diese Nachprüfung führte in der Sitzung des Bezirksrats vom 20. März 1924 8 16 zu einer eingehenden Beratung der ganzen Bezirkssatzung (insbesondere auch wegen der Entlastung des Voranschlags der Amtskörperschaft) auf Grund deren beschlossen wurde, bei der Amtsversammlung zu
beantragen:
„Die Bezirkssatzung über den Bau, die Verbesserung und Unterhaltung der Nachbarschaftsstraßen vom 6. Oktober 1920 wie folgt zu ändern:
s) in tz 2 fallen die Ziffern I und 3 weg, ebenso die Bezeichnung „2",
b) der Abschnitt IV Beitragsstraßen (Nachbarschaftsstraßen in Gemeindeunterhaltung) mit den § 10—12 und der Anlage II zur Satzung fallen weg,
c) den 2. Halbsatz nach dem Wort „Straßensachen" von § 16 Ziffer 7 und 17 Ziffer 7 werden aufgehoben, ä) die seitherigen Abschnitte V bis VII erhalten die Nummern IV bis VI und die seitherigen 88 13 bis 17 die
Nummern 10—14."
Im Verlauf der Erörterung stellt Mitglied Grub den
Antrag,
den Beschluß des Bezirksrats ab 1. 4. 23 zum Beschluß zu erheben und dem alten § 13 ab 1. 4. 24 folgende Fassung zu geben:
„An dem Gesamtaufwand der Amtskörperschaft auf die Nachbarschaftsstraßen mit Ausnahme der Aufsichtsund Verwaltungskosten haben die betr. Markungsgemeinden der Amtskörperschaft ein Fünftel zu ersetzen."
Diesem Antrag schließen sich mehrere Redner an, während Mitglied Rapp beantragt, den seitherigen Zustand zu belassen, bezw. die Beitragsleistungen der Amtskörperschaft an den Beitragsstraßen von 50-/» auf 25>'/„ herabzusetzen.
In der Abstimmung ergeben sich 24 Stimmen für und 2 Stimmen gegen den Antrag des Bezirksrats, verbunden mit dem Antrag Grub, der hienach zum
Beschluß
erhoben ist.
8 18.
Antrag der Gemeinde Höfen auf Uebernahme der Wendeplatte eines Holzabfuhrwegs an der Bezirksstratze Höfen—Langenbrand in die Unterhaltung der Amtskörperschaft.
Der Gemeinderat Höfen hat mit Beschluß vom 4. Juli 1923 darum nachgesucht, den an der Langenbrander- straße gelegenen Teil der großen Wendeplatte des Holzabfuhrwegs aus dem Gemeindewald Distrikt Brennerberg, der schon seit Jahren auf eine Strecke von etwa 30 bis 40 Meter vom Fuhrwerksverkehr an Stelle der Straße benützt werde, in die Unterhaltung der Amtskörperschaft zu übernehmen. Der Bezirksrat hat am 13. September 1923 8 2 nach Anhörung des Oberamtsbaumeisters beschlossen, den Antrag der Gemeinde Höfen abzulehnen, da die genannte Strecke nur für die Holzabfuhr und nicht für den Bezirksverkehr von Bedeutung sei. Hierauf hat der Gemeinderat Höfen am 2. Oktober 1923 beschlossen, sein Gesuch aufrecht zu erhalten, und zu bitten, dasselbe der Amtsversammlung zur Entscheidung zu unterstellen.
Huf Antrag des Vors. d. Gemeinderats Höfen wird der Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt.
8 19.
Zustimmung zu verschiedenen Bezirksratsbeschlüssen.
Nachstehenden Beschlüssen des Bezirksrats wird zugestimmt:
1. vom 22. 2. 1923 § 6 betr. Verteilung der Gehaltsbezüge des Verwaltungsaktuars Kienzle:
2. vom 8. l l. 1923 § 33 betr. Aenderung der Satzung über die für die Inanspruchnahme der Oberamtsgeometer zu er
hebenden Verwaltungsgebühren:
3. vom 12. 4. 1923 tz 14, 13. 9. 1923, ß 9, 8. 11. 23 § 22 und 28. 5. 24 § 14 betr. Gebühren und Belohnungen der
Bezirksdesinfektoren:
4. vom 7. 6. 1923 § 5 und 20. März 1924 8 5 betr. Dienstaufwandsentschädigung der Amtskörperschastsbeamten:
5. vom 6. 12. 1923 8 22 betr. Preisprüfungsstellen:
6. vom 6. 12. 1923 8 23 betr. Anzeigenpreis des Enztälers;
7. vom 3. I. 1924 8 19 betr. Enztäler für die Landjägernebenstellen:
8. vom 3. 1. 1924 8 8 betr. die Kosten der Beitragsstraßen im Rechnungsjahr 1922:
9. vom 10. 3. 1924 8 4 betr. Taggeld und Reisekosten der Mitglieder der Amtsversammlung usw.
Z. B.
Vorsitzender:
Oberamtmann Wagner.
Schriftführer: Bezirksaktuar Koch.
Mitglieder des Bezirksrats: B ä tz n e r. Knödel.
G rü b.
Weiß.
Kull.