6 . Besondere Anrechnungen.

Grundtaxen

Bemerkungen

b) kohlensaures Solbad

3^

An Sonntagen, sowie am Mitt-

j) Fichtennadelbad

3

woch und Samstag werden keine

2. Röntgenbehandlung

Bader verabreicht.

g) Aufnahme bei Größen 9/12

8 ^

13/18

10 ^

18/24

15 ^

24 30

22 ^

In geeigneten Fällen kann die

30/40

28

Gebühr ermäßigt werden.

40/50

36 ^

Die Originalplatten verbleiben

d) Durchleuchtungen für eine Sitzung nach ärztlichem Ermessen c) Bestrahlungen für eine Sitzung nach

5 bis 20 -/L

im Eigentum des Krankenhauses.

ärztlichem Ermessen

ä) Höhensonnnebestrahlungen für eine

5 bis 20 ^

Sitzung nach ärztlichem Ermessen

3 bis 6

3. Sonstige Heilapparate

a) Elektrisier-Apparat für eine Sitzung nach ärztlichem Ermessen d) Heißluftapparate für eine Sitzung

1 bis 3 ^

nach ärztlichem Ermessen

1 bis 3

4. Benützung der Operations-Räume

mit Einrichtung für Klasse l

20 bis 40 ^

.. "

15 bis 30

.. .. w

10 bis 20

auch für Kassenkranke.

5. Krankenbeförderung

g) Pferdekrankenwagen

Für eine etwaige Beschädigung

Bespannung

Barauslagen

Waqenbenützung innerh. des Bezirks

3 ^

der Gegenstände kann das Kran-

außerh. des Bezirks

5^8

kenhaus keine Haftung über-

b) Handwagen

nehmen.

Benützungsgebühr

1 ^

c) notwendige Desinfektionen

6 . Desinfektion von

1 bis 2 »A

g) Krätzekranken

b) Personen, die mit Ungeziefer behaftet

4 bis 8 ^

sind

4^6

c) Iimmerdesinfektionen

6 bis 10

ä) Kleidungs- und Bettstücken

7. Für Verband und Arzneimittel. Wein.

3 bis 10

Mineralwasser und dergleichen

nach ärztlichem Ermessen

Selbstkosten

8 . Benützung der Ambulanz

bei Inanspruchnahme von Instru­menten und Verbandmaterialien nach ärztl. Ermessen

von 1 an auswärts

9. Bei Sterbefällen

3 ) für Reinigung der Zimmer und Betten, sowie Desinfektion in I. und II. Klasse in III. Klasse

15 bis 30 ^

10 bis 20

Unbemittelte, für welche weder eine Kasse, noch sonst Verpflichtete einzutreten haben, sind von der Entrichtung der Gebühren befreit.

d) Benützung des Leichenzimmers

10. Benützung des Sektionszimmers und

5

der Instrumente

nur wenn die Sektion auf Antrag

Gebührenfreiheit tritt dann ein,

erfolgt, neben den Kosten für Bei-

wenn eine Sektion vom Anstalts-

Hilfe des Personals

10 ^

arzt freiwillig vorgenommen wird.

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