Berpflegungs- und Gebührensätze

für das

Bezirkskrankenhaus Neuenbürg.

Gültig vom 1. Juli 1920 an.

Krankenhaus-Verpflegung

Grundlaxen

Bemerkungen.

Ordentliches Verpflegungsgeld

Die Selbstzahler zahlen in

für 1 Person und 1 Tag:

Klasse l bis ill neben dem ärzt-

1. Kranke >. Klaffe:

lichen Honorar sämtliche Neben-

Erwachsene

20 ^

kosten, wie unter 6 aufgeführt.

Kinder bis zu 14 Jahren

14 ^

also insbesondere die Kosten für

2. Kranke II. Klaffe:

Arznei und sonstige Heilmittel,

Erwachsene

15 °/L

Berbandmittel,Operationsunkosten,

Kinder bis zu 14 Jahren

10 ,/6

Heilbäder, Getränke jeder Art,

3. Kranke I». Klaffe:

Röntgen-Behandlung, vermehrte

Erwachsene

10-/6

Wäsche. Ersatz für vernichtete oder

Kinder bis zu 14 Jahren

7

beschädigte Gegenstände, besondere

4. Begleitpersonen:.

*/-r der Taxen für Er-

Wartung, Desinfektionen und

wachsene unter Aus­rundung aus volle

Krankentransport.

Mark,

5. Begleitpersonen, welche nur über Nacht

nach Ansatz der Per-

Den Kaffen werden an Neben-

bei den Kranken sind

waltung,

gebühren besonders berechnet:

6. Säuglinge, die sich mit der Wöchnerin

Krankentransport, besondere Nacht-

im Krankenhaus befinden

1 bis 4 -/6

wachen, Kleidung und vermehrte

7. Geisteskranke, Gefangene und andere

Wäsche.Operationsaufwand, teurere

abgesondert zu behandelnde Kranke

Arzneimittel, Verbandstoffe, künst-

Zuschlag

2°/6

liche Glieder, Brillen, Bruchbänder.

Zu 1 bis 7

Heilbäder, Röntgen-Behandlung,

Kranke, die für Rechnung einer

Champagner und extra Weine,

öffentlichen Kaffe verpflegt werden.

Ersatz für vernichtete oder beschä-

werden mangels besonderer Ver-

digte Gegenstände, Desinfektionen

einbarung als Kranke III. Klaffe behandelt.

Kaffenkranke, die in I. oder II. Klasse behandelt zu werden wünschen, haben die Preisdifferenz und die Nebenkosten für Selbst­zahler selbst zu bezahlen.

und Außerordentliches.

6. Besondere Anrechnungen

Grundtaxen

Bemerkungen

1. Heilbäder

a) gewöhnliches Warmbad, d) Ganzmassage

1-/S

1 -/i 50 ^

Aufnahmebad bleibt frei.

c) Teilmassage

1

Die Verabreichung von Bädern

ä) Dampfbad mit Douche

3 ./6

erfolgt auch an Private auf ärzt-

e) Kohlensäurebad

3-K

liche Verordnung.

t) Glühlichtbad mit Wasserbad

3-/6

Andernfalls ohne Verantwortung

§) Solbad

2 -/6 50 ^

des Krankenhauses.

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