Dem Antrag des Bezirksrats vom 16. 4. 1920 entsprechend wird
beschlossen:
1. zu den durch Bezirkssatzung vom 30. März 1908 geregelten Sitzungstaggeldern der Mitglieder der Amtsversammlung, der Ausschüsse und Kommissionen derselben und des Bezirksrats bis aus Weiteres und mit Wirkung vom'I. April 1920 ab eine Teuerungszulage von 10 statt 4 (vergl. Amtsvers.-Beschluß vom 10. Dezember
1919 tz 5), treten zu lassen:
2. die Diäten bei Reisen außerhalb des Landes auf 25 ^ zu erhöhen ab 1. Januar
1920 (Min.-Erl. vom 20. April 1918, Min.-Amtsbl. S. 90):
3. zu dem Taggeld der Amtskörperschastsbeamten einschl. Verwaltungsaktuare bis aus Weiteres und ab 1. April 1920 gleichfalls eine Teuerungszulage von 10-^6 zu gewähren.
8 8d.
Auf Grund der Min.-Vers, vom 1. Juli 1920 (Reg.Bl. S. 441), betr. neue Bestimmungen über die Gewährung von Teuerungszulagen zu den Taggeldern der Gemeinderatsmitglieder und der Körperschastsbeamten und dem Antrag des Bezirksrats ooni 28. August 1920 entsprechend wird
beschlossen:
1. die durch Beschluß des Bezirksrats vom 16. 4. 20 (Prot. S. 55) festgesetzte Teuerungszulage zu den durch Bezirkssatzung vom 30. März 1908 geregelten Sitzungstaggeldern der Mitglieder der Amtsversammlung, der Ausschüsse und Kommissionen derselben und des Bezirksrats mit Wirkung vom 15. August ds. Ts. ab von 10 auf 14 zu erhöhen.
2. zu dem Taggeld der Amtskörperschastsbeamten (einschließlich Verwaltungsaktuare) bis aus Weiteres und ab 15. August 1920 gleichfalls eine Teuerungszulage von 12 ^ zu gewähren.
8 9.
Bon dem Jahresbericht über die Verwaltung des Bezirkskrankenhauses in der Zeit vom 1. April 1919 bis 1920 wird ohne Erinnerung Kenntnis genommen.
810.
Die Verpflegungs- und Gebührensätze des Bezirkskrankenhauses, letztmals festgesetzt am 19. Dezember 1919 §11 sind vollständig unzulänglich geworden und bedürfen einer wesentlichen der inzwischen eingetretenen Teuerung entsprechenden Erhöhung.
Dem Antrag der Oberamtspflege und des Bezirksrats vom 24. Juni 1920 § 20 entsprechend wird unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Teuerungsverhältnisse
beschlossen:
1. nachstehenden Tarif für die Verpflegungs- und Gebührensätze vom 1. Juli 1920 an sestzustellen,
2. gleichzeitig einen Teuerungszuschlag von 20"/« unter Beschränkung auf die Verpflegungssätze zu erheben,
3. den Bezirksrat mit der Festsetzung des Teuerungszuschlags je nach den Schwankungen der Preisverhältnisse zu ermächtigen,
4. den Beschluß des Bezirksrats vom 19. Februar 1920 § 13 betr. die Erhöhung der Sätze für die Verpflegung der Kranken im Bezirkskrankenhaus ab 19. Februar 1920 zu genehmigen.
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