ä. vom 10. Iuli 1920 8 6

betr. Neuregelung der Bezüge des Geschäftsführers ab 1. Mai 1920 wird zugestimmt und

beschlossen:

eine endgiltige Regelung sich vorzubehalten, bis die Aussührungsbestimmungen erlassen sind.

8 4.

Um einem dringenden Bedürfnis abzuhelfen, hat der Bezirksrat am 19. Februar 1920 § 21 beschlossen, die neue Stelle eines Rechnungssachverständigen bei der Amtskörperschaft zu schaffen; der Stelle werden zugleich Verwaltungsorte im Nebenamt angegliedert.

Unterm 11. März 1920 8 12 wurde vom Bezirksrat für diese Stelle als Amts­verweser gewählt:

Hermann Bohner, Verwaltungspraktikant hier

und demselben die Verwaltungsorte Bezirk II und mit Beschluß vom 24. Juni ds. Is. 8 16 infolge Amtsniederlegung des Verwaltungsaktuars Feldweg der Verwaltungsbezirk IV übertragen.

Von der Amtsversammlung wird

beschlossen:

1. diesen Beschlüssen des Bezirksrats zuzustimmen,

2. die Wahl des Beamten sofort vorzunehmen.

Bei der sofort in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde gewählt Hermann Bohner, Verwaltungspraktikant, mit 19 von 27 Stimmen (8 Stimmzettel ent­hielten keinen Namen). d

Beschluß:

Den Bezirksrat zu beauftragen, den Dienstvertrag nach Art. 58 Abs. 1 der Bez.Ordg. abzuschließen.

8 5 .

Mit Beschluß vom 19. Februar 1920 8 21 hat der Bezirksrat die Stelle eines

3. Beamten bei der Oberamtssparkasse geschaffen und am II. März 1920 8 13 vorbehältlich der Schaffung der Stelle und der Wahl durch die Amtsversammlung als Beamten dieser Stelle den Schultheißen Schäfer in Loffenau gewählt. Weiterhin hat der Bezirksrat durch Beschluß vom 7. Mai 1920 (8 10) die Hohe der von dem Beamten zu leistenden Sicherheit auf 5000 festgesetzt.

Beschluß:

1. Diesen Beschlüssen zuzustimmen und

2. die Wahl des Beamten sofort vorzunehmen.

Bei der sofort vorgenommenen geheimen Wahl wurde gewählt Schultheiß Schäfer in Loffenau mit 20 von 27 Stimmen (7 Stimmzettel enthielten keinen Namen).

Beschluß:

Den Bezirksrat zu beauftragen, den Dienstvertrag nach Art. 58 Abs. 1 der Bez.Ordg. abzuschließen.

8 6 .

Die fortschreitende Teuerung aller Lebensbedürfnisse macht eine Neuregelung der Bezüge der Amtskörperschaftsbeamten notwendig. Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats (Beschluß vom 24. Funi 1920 8 3) wird

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