7. Die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen der Amtsdörperschaft und den Gemeinden bezüglich der Beitragsstraßen (tz 10. letzter Absatz).
Vorstehende Satzung tritt nach dem bestehenden Zustand am 1. April 1920 und für die neu übernommenen Straßen jeweils mit dem Zeitpunkt der Uebernahme in Wirksamkeit, bezw. Rückgabe außer Kraft.
Das alte Statut vom tritt am 31. Mürz 1920 außer Kraft.
8 2 .
Den Beschlüssen des Bezirksrats vom 3 . 16. April 1920 § 14
betr. Gewährung eines Beitrags von 1500 an den Bezirkswohltätigkeitsoerein zu den Kosten, welche ihm durch die Anstellung einer Bezirkssürsorgerin bis 1. April 1920 entstanden.
b. 7. Mai 1920 8 9
betr. Uebernahme der Kosten für die Bezirkssürsorgerin vom 1 . April bis 1 . Mai 1920 auf die Amtskörperschaft, die Gewährung eines Zuschusses von 200 per
1 . April — 1 . Mai 1920, sowie eines Gehaltszuschusses in Höhe von monatlich 200 an die Bezirkssürsorgerin erteilt die Amtsversammlung ihre Zustimmung.
8 23.
Nach dem Erlaß des Ministeriums des Innern über die Einteilung der Jugendamts- bezirke in Württemberg vom 3. März 1920 wurden die beiden Oberamtsbezirke Ealw und Neuenbürg zu einem gemeinsamen Jugendamt vereinigt. Zwecks Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen beiden Bezirken ist am 7. Mai 1920 durch eine Bezirkssatzung ein Bezirksverband uniM dem Namen
Jugendamt Calw
ins Leben gerusen worden, dessen Inhalt der Vorsitzende bekannt gibt.
Von der Amtsversammlung wird
beschlossen:
1 . zu diesem Bezirksverband und zu dieser Satzung die Zustimmung zu erteilen.
2. Dem Landesjugendamt ihr Mißfallen darüber zum Ausdruck zu bringen, daß ohne das Anhören der Verwaltungsbehörde Neuenbürgs der Sitz des Jugendamts nach Calw verlegt wurde.
8 3.
Aus Grund des 8 9 der württ. Vollziehungsversügung zur Reichsverordnung vom 8 . Februar 1919 über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenensürsorge war in jedem Oberamtsbezirk eine örtliche Fürsorgestelle einzurichten. Laut Mitteilung des Arbeitsministeriums. Abteilung Soziale Volkswohlfahrt, vom 1 . Dezember 1919 ist Oberamtssparkassier Holzapfel zum Leiter der Fürsorgestelle bestellt worden. Den in dieser Beziehung gefaßten Beschlüssen des Bezirksrats und zwar:
3 . vom 22 . Januar 1920 8 11
betr. Ermächtigung des Leiters, den Kriegsbeschädigten Eugen Seeger als Hilfsarbeiter gegen einen monatlichen Gehalt von 250 ^6 anzustellen,
b. vom 22 . Januar 1920 8 12
betr. Festsetzung der Iahresbelohnung sür den Leiter.
c. vom 24. Juni 1920 8 15
betr. Genehmigung des zwischen dem Leiter und dem Geschäftsführer abgeschlossenen Dienstvertrag-,
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