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Katastergeometer Nasch old in Höfen hat seinen Dienst bei der Amtskörperschaft aus 1. Januar 1913 gekündigt.
Aus das Ausschreiben der Stelle sind 12 Bewerbungen eingekommen: dieselben werden vorgetragen.
In geheimer Abstimmung wird Geometer Haigis in Höfen zum Katastergeometer des II. Bezirks gewühlt.
Weiter wird beschlossen:
den Sitz der Stelle nach Wildbad zu verlegen und den Bezirksrat zum Abschluß des Dienstvertrags zu ermächtigen.
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Auf das Gesuch des Oberamtsbaumeisters Link um Erhöhung seiner Bezüge wird
beschlossen:
1. den Iahresgehalt desselben vom 1. April 1912 an aus 4700 ^ zu erhöhen, hievon 220 als Bezirksfeuerlöschinspektor, und ihm für Dienstaufwand (Büro und Schreibmaterialien) eine Entschädigung von 200 und sür Diäten und Reisekosten eine Pauschvergütung von 400 jährlich zu gewähren unter der Bedingung, daß er
<H die Funktion des Ortsbautechnikers in sämtlichen Gemeinden des Bezirks, die ihn mit Genehmigung des Bezirksrats hiezu bestellt haben oder bestellen. unentgeltlich zu versehen:
d) im übrigen seine ganze Arbeit, abgesehen von den Geschäften sür die Gebäudebrandversicherungsanstalt. dem Dienst der Amtskörperschaft zu widmen hat und keinerlei entgeltliche Geschäfte mehr weder sür Private noch sür die Gemeinden übernehmen darf.
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Hinsichtlich der Gebühren sür die Inanspruchnahme des Oberamtsbaunieisters als Ortsbautechniker der Gemeinden wird beschlossen'
von den Gemeinden vorläufig für jeden behandelten Baufall eine Gebühr in Höhe des nach 8 115 Abs. 1 der Vollz.-Verf. zur Bauordnung zulässigen Höchstbetrags zu verlangen.
Ueber diese Gebühren hat der Oberamtsbaumeister ein Verzeichnis zu führen, in welchem die behandelten Bausälle, der Bauwert der betreffenden Gebäude und die Einzelgebühren einzutragen sind. Ein Auszug aus diesem Verzeichnis ist halbjährlich je auf 1. April und 1. Oktober der Oberamtspflege zum Zweck des Einzugs zu übergeben.
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Gemäß Art. 13 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 8. Juli 1912 (Reg.Bl. S. 279) werden als Schätzer in Viehseuchenangelegenheilen die vom Ausschuß des landwirtschaftlichen Bezirksvereins vorgeschlagenen Sachverständigen auf 6 Jahre gewählt mit Ausnahme von