2. die Entschädigung für Stellung. Reinigung. Heizung und Beleuchtung der Diensträume, sowie für Bedienung und Schreibmaterialien im Betrag von jährlich 200 zu belassen;
dabei auszusprechen, daß die Zurückziehung der dem Oberamtssparkassier in jeder Zeit widerruflicher Weise erteilten Erlaubnis zur Besorgung von Verwaltung'? Aktuariaten einen Anspruch auf Gehalts-Aufbesserung oder Entschädigung nicht begründet.
Auf Grund des Beschlusses der Amtsversammlung vom 7. August 1901 hat der Amtsversammlungs-Ausschus; zur Erstellung eines Dienstgebüudes für die Oberamtssparkasse und Oberamtspflege von der Aktiengesellschaft Bayerisches Brauhaus in Pforzheim einen Bauplatz beim Oberamtsgefängnis für 11 000 ^ vorläufig erworben und Plan und Kostenvoranschlag durch den Oberamtsbaumeister fertigen lassen.
Der Plan stellt ein Doppelhaus dar. dessen Erdgeschosse die Diensträume für die Oberamtssparkasse und für die Oberamtspflege, sowie ein Sitzungszimmer für den Amts- versammlungsausschuß enthält; im ersten Stock befinden sich Wohnungen für den Oberamtssparkassier und den Oberamtspfleger. Der Kostenvoranschlag für die Erstellung des Gebäudes beläuft sich auf 66 000
Die Beschaffung von Diensträumen für die Oberamtssparkasse entspricht einem dringenden Bedürfnis. Das Zimmer, das der Oberamtssparkasse seither im Oberamt zur Verfügung stand, ist durchaus ungenügend und entspricht auch nickt den Anforderungen an die Sicher heit der Kasse. Zudem muß die Oberamtssparkasse jederzeit gewärtig sein, aus ihrem seitherigen Lokal ausgewiesen zu werden. Die Oberamtspflege ist seither im Rathaus zu Neuenbürg eingemietet; in dem Zimmer der Oberamtspflege wurden seither auch die Sitzungen des Amtsversammlungsausschusses abgehalten. Das Bureauzimmer der Oberamtspflege genügt seinen Zwecken zwar etwas besser als das der Oberamtssparkasse, auch steht für die nächste Zeit eine Kündigung seitens der Stadtgemeinde Neuenbürg nicht in Aussicht, immerhin ist auch für die Oberamtspflege die Beschaffung besserer und namentlich eigener Diensträume ein Bedürfnis. Es erscheint deshalb augezeigt, zugleich mit der Beschaffung von Diensträumen für die Oberamtssparkasse auch die Bedürfnisse der Oberamtspflege zu berücksichtigen und bei Erstellung eines Neubaus darauf Bedacht zu nehmen, daß auch die Oberamtspflege in ihm ein Unterkommen findet.
Neben den Diensträumen für die beiden Kassenstellen und dem Sitzungszimmer für den Amtsversammlungsausschuß sind in dem Neubau auch noch Wohnungen für den Ober- amtssparkassier und den Oberamtspfleger vorgesehen, weil im Interesse der Sicherheit der Kassen es gelegen ist. daß die Kassenbeamten in dem Haus wohnen, in welchem die Kassen untergebracht sind. Für die Ueberlassung der Wohnungen an die Leiden Beamten soll den selben ein den örtlichen Mietpreisen und der Beschaffenheit der Wohnungen angemessener Mietzins aufgerechnet werden.
Für die Deckung des Bauaufwands stehen der Oberamtspflege zur Zeit keine ausreichenden Mittel zur Verfügung; dagegen hat die Oberamtssparkasse ein Restvermögeu von 102 000 Es erscheint angezeigt, dieses zur Deckung des Bauaufwands und zum Ankauf