des Bauplatzes in Anspruch zu nehmen und die Oberamtssparkasse gegenüber der Oberamts­pflege dadurch schadlos zu halten, daß letztere einen angemessenen Mietzins in die Oberamts­sparkasse abführt.

In dem Kaufvertrag über den Bauplatz hat sich das Bayerische Brauhaus eine Durch­fahrt sowie eine Erbreiterung des seitherigen Ortswegs ausbedungen. Die bürgerlichen Kollegien der Stadtgemeinde Neuenbürg haben, um der Amtskorporation die Erfüllung dieser Bedingung zu erleichtern, unterm 6. Dezember 1901 beschlossen, für die Durchfahrt von dem Nachbar-Grundstück einen Teil des Areals zur Verfügung zu stellen, auch bezüglich der Her­stellung der Durchfahrt und der Erbreiterung des Ortswegs gewisse Verpflichtungen über­nommen.

Es wird nun gegen die Stimmen der Deputierten aus Wildbad

beschlossen:

1. den Kaufvertrag mit dem Bayerischen Brauhaus in Pforzheim vom 19. Dezember 1901 über die Erwerbung der Parzelle Nr. 79 in Neuenbürg um den Kaufpreis von 11 000 ^ zu genehmigen und dem OberamtSsparkassier Holzapfel Vollmacht zu erteilen, den Kaufvertrag zu vollziehen und die Amtskorporation vor dem Grundbuchamt zu vertreten;

2. das Anerbieten der Stadtgemeinde Neuenbürg in Beziehung auf die im Kauf­vertrag bedungene Straßenherstellung anzunehmen, mit der definitiven Feststellung der an die Stadtgemeinde Neuenbürg für die Straße abzutretenden Flächen aber bis nach der Ausführung des Baues znzuwarten;

3. das Bauwesen nach dem Plan und Kostenvoranschlag des Oberamtsbaumeisters, nachdem sie zuvor noch durch einen höheren Techniker geprüft sein werden, aus­zuführen und den Amtsversammlungsausschuß mit den: Vollzug dieses Beschlusses zu beauftragen und ihn insbesondere zu ermächtigen, die erforderlichen Arbeiten und Lieferungen zu vergeben;

4. die Kosten der Ausführung des Bauwesens einschließlich der Erwerbung des Bau­platzes aus dem Nestvermögen der Oberamtssparkasse zu bestreiten;

5. die Feststellung des Mietzinses für die Amtslokale der Oberamtspflege und für das Sitzungszimmer des Amtsversammlungsansschusses, sowie für die Wohnungen der beiden Beamten einer späteren Beschlußfassung vorzubehalten;

6. für die Prüfung des Plans und Kostenvoranschlags Herrn Baurat Gekeler in Stuttgart Voranschlägen, im Fall aber, daß er ablehnt, dem Amtsversammlungs­ausschuß die Bestimmung eines anderen Technikers zu überlassen.

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Ueber den Stand der Besetzung der erledigten Katastergeometerstelle wird Vortrag erstattet, zugleich wird auch die Bitte des Kataster-Geometers Wieland in Neuen­bürg um pensionsberechtigte Anstellung als Körperschaftsbeamter mitgeteilt, sowie sein Antrag auf anderweitige Einteilung der beiden Katastergeometer-Bezirke.