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In Folge der Ministerialverfügung vom 25. Januar 1902 (Reg.-Bl. S. 19) ist die Neuregelung der Gehalts-Verhältnisse des Oberamtspflegers notwendig ge­worden. Es wird dieser Gegenstand beraten nnd in Berücksichtigung der dem Oberamts­pfleger Kübler erst im Jahre 1900 gewährten Gehaltsaufbesserung und in Berücksichtigung der Bezüge des Oberamtspflegers aus verschiedenen Nebenämtern

beschlossen:

1. die Bezüge des Oberamtspflegers Kübler aus der Amtskörperschaftskasse mit Aus­nahme der Belohnung für die Hauptkassen-Verwaltung der Bczirkskrankenpflege- Versicherung, mit Wirkung vom 1. April 1902 an in einem einheitlichen Gehalt festzusetzen und diesen Gehalt bis auf weiteres auf den Betrag von

3000 ---6

jährlich festzustellen-

2. ausdrücklich zu bemerken, daß in dem einheitlichen Gehalt insbesondere auch in­begriffen ist die Belohnung für den Einzug der Staatssteuern, der Amtskörperschafts steuern und Amtsvergteichungskosten, sowie für die Bczirkskrankenhaus-Verwaltung;

3. den Amtspfleger im Bezug der Gebühren für die ihm obliegende Besorgung der Geschäfte fremder Verwaltungen (vergl. Z 2 der Minist.-Verfügung) wie seither zn belassen und auch an der Belohnung des Kübler für die Hauptkassen-Verwaltung der Bezirkskrankenpflegversicherung (jährlich 480 v-6) und am Schreibmaterialien- Aversum (jährlich 70 sowie an der die Oberamtssparkaffe belastenden Belohnung des Kübler als Kontrolleur der Oberamtssparkasse (jährlich 500 -4L) eine Aender- nng nicht zu treffen;

4. dabei auszusprechen, daß weder der Wegfall der Gebühren, welche der Amtspflcger von fremden Verwaltungen bezieht (Z 2 der Minist.-Berfügnng), z. B. in Folge Aenderung der Gesetzgebung, noch die Zurückziehung der dem Amtspfleger in jeder Zeit widerruflicher Weise erteilten Erlaubnis zur Besorgung von Verwaltuugs- Aktuariaten einen Anspruch auf Gehalts-Aufbesserung oder Entschädigung begründet.

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In Folge der Ministerial Verfügung vom 25. Januar 1902 (Reg.-Bl. S. 19) ist die Neuregulierung der Gehalts-Verhältnisse des Oberamtssparkassiers notwendig geworden.

Der Jahresumsatz der Oberamtssparkasse beträgt schon seit einer Reihe von Jahren über eine Million und hat sich der zweiten Million genähert. In Berücksichtigung des Ge- schäftsumfaugs und um ein der Billigkeit entsprechendes Verhältnis in den Gehaltsbezügen des Oberamtspflegcrs und des Oberamtssparkassiers herzustellen, wird

beschlossen:

1. den Gehalt des Oberamtssparkassiers Holzapfel mit Wirkung vom 1. April 1902 an auf jährlich

3500

festzusetzen;