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In Folge der Ministerialverfügung vom 25. Januar 1902 (Reg.-Bl. S. 19) ist die Neuregelung der Gehalts-Verhältnisse des Oberamtspflegers notwendig geworden. Es wird dieser Gegenstand beraten nnd in Berücksichtigung der dem Oberamtspfleger Kübler erst im Jahre 1900 gewährten Gehaltsaufbesserung und in Berücksichtigung der Bezüge des Oberamtspflegers aus verschiedenen Nebenämtern
beschlossen:
1. die Bezüge des Oberamtspflegers Kübler aus der Amtskörperschaftskasse mit Ausnahme der Belohnung für die Hauptkassen-Verwaltung der Bczirkskrankenpflege- Versicherung, mit Wirkung vom 1. April 1902 an in einem einheitlichen Gehalt festzusetzen und diesen Gehalt bis auf weiteres auf den Betrag von
—3000 ---6
jährlich festzustellen-
2. ausdrücklich zu bemerken, daß in dem einheitlichen Gehalt insbesondere auch inbegriffen ist die Belohnung für den Einzug der Staatssteuern, der Amtskörperschafts steuern und Amtsvergteichungskosten, sowie für die Bczirkskrankenhaus-Verwaltung;
3. den Amtspfleger im Bezug der Gebühren für die ihm obliegende Besorgung der Geschäfte fremder Verwaltungen (vergl. Z 2 der Minist.-Verfügung) wie seither zn belassen und auch an der Belohnung des Kübler für die Hauptkassen-Verwaltung der Bezirkskrankenpflegversicherung (jährlich 480 v-6) und am Schreibmaterialien- Aversum (jährlich 70 sowie an der die Oberamtssparkaffe belastenden Belohnung des Kübler als Kontrolleur der Oberamtssparkasse (jährlich 500 -4L) eine Aender- nng nicht zu treffen;
4. dabei auszusprechen, daß weder der Wegfall der Gebühren, welche der Amtspflcger von fremden Verwaltungen bezieht (Z 2 der Minist.-Berfügnng), z. B. in Folge Aenderung der Gesetzgebung, noch die Zurückziehung der dem Amtspfleger in jeder Zeit widerruflicher Weise erteilten Erlaubnis zur Besorgung von Verwaltuugs- Aktuariaten einen Anspruch auf Gehalts-Aufbesserung oder Entschädigung begründet.
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In Folge der Ministerial Verfügung vom 25. Januar 1902 (Reg.-Bl. S. 19) ist die Neuregulierung der Gehalts-Verhältnisse des Oberamtssparkassiers notwendig geworden.
Der Jahresumsatz der Oberamtssparkasse beträgt schon seit einer Reihe von Jahren über eine Million und hat sich der zweiten Million genähert. In Berücksichtigung des Ge- schäftsumfaugs und um ein der Billigkeit entsprechendes Verhältnis in den Gehaltsbezügen des Oberamtspflegcrs und des Oberamtssparkassiers herzustellen, wird
beschlossen:
1. den Gehalt des Oberamtssparkassiers Holzapfel mit Wirkung vom 1. April 1902 an auf jährlich
—3500
festzusetzen;