2. den Wärtergehalt in I. Klasse (7 Stellen) auf 520

U- (9 ) 480

M- (7 ) 450 .,

zu erhöhen;

3. die Bestimmungen des Bezirksstraßenstatuts in: übrigen unverändert zu lassen.

8 14.

Auf das Gesuch des Amtspflegedieners Schönthaler um Gehaltsaufbesseruug

beschlossen:

den Gehalt desselben von 80 mit Rücksicht auf die eiugetretene Geschäftsvermehruug vom 1. April 1898 ab auf 100 -4L zu erhöhen.

8 15.

Der Oberamtsdiener Gschweud erhält in seiner Eigenschaft als Gefangenen Wärter gleich seinem Vorgänger eine persönliche Zutage von jährlich 75

Derselbe hat nun um Erhöhung der letzteren nachgesucht, da die Preise der Lebens­mittel in den letzten Jahren wesentlich teurer geworden seien und er sich gegenüber seinen Kollegen, welche einen größeren Gefangenenstand und höhere Gebühren haben, im Nach­teil befinde.

Es wird beschlossen:

vom 1. April 1898 ab in stets widerruflicher Weise dem jeweilige» oberamtlichen Gefangenen Wärter eine Zulage von 150 c/L pro Jahr zu verwilligen.

§ 16.

Das Hintere Zimmer der Wohnung des Oberamtsdieners und Gefangenenwärtcrs Gschwend im Oberamtsgefängnis ist seit Jahren so feucht, daß nicht nur die Gesundheit der Bewohner des Zimmers gefährdet ist, sondern auch das in demselben aufgestellte Mobiliar augen­scheinlich in hohem Grade notleidet. So sind die beiden Bettrösche, welche Gschwend im Frühjahr 1896 iu tadellosem Zustand in jenen Raum gebracht hat, durch die große Feuchtigkeit derart defekt geworden, daß die Ausbesserung des Schadens nach dem vorliegenden Ueberschlag einen Aufwand von 25 bis 26 ^ verursachen wird.

Es entspricht der Billigkeit, diesen Aufwand auf die Amtskörperschaft, welche die mangelhafte Wohnung gestellt hat, zu übernehmen; es wird deshalb

beschlossen:

dem Oberamtsdiener Gschwend für seinen Mobiliarschaden eine Vergütung von 30 ^ zu verwilligen.

8 17.

Aus Anlaß der im Oktober d. I. stattfindenden Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Pauline von Württemberg mit Seiner Durchlaucht dem Erbprinzen von Wied ist Seitens der Amtskorporation die Ueberreichnng einer Kollektiv-Hochzeitsgabe in Aussicht genommen worden. Die Versammlung

beschließt:

sich hieran Namens der Amtskörperschaft Neuenbürg mit dem Betrag von 150 zu beteiligen.