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Den 17. Juni 1937.
§ 21 .
Gewährung von Kostgeld an die Krankenhaus
angestellten während des Erholungsurlaubs.
Jm Hinblick auf die Regelung in den Privathaushalten und in fast allen Krankenanstalten des Landes wird den mit freier Beköstigung und Wohnung angestell- ten Arbeitnehmern des Kreiskrankenhauses Nagold ?mit Ausnahme der zum Mutterhaus gehörenden Diakonissen- für jeden ^ag des ausserhalb des Krankenhauses verbrachten Erholungsurlaubs eine Entschädigung für entgehende Kost und Wohnung in Höhe der vom Versicherungsamt Nagold jeweils für Sachbezüge festgesetzten Sätze gewährt. Diese Regelung gilt erstmals für das Urlaubsjahr 1937.
Der Kreisrat ist hiemit e i n v e r stände n .
§ 22 .
Beiträge zur Einrichtung von Lehrwerkstätten an / den Gewerbeschulen in Nagold und Altensteig.
Dem Gewerbeschulverband Nagold ist am 26. Oktober 1936 ein Kreisverbandsbeitrag von 5oo RM zu den Kosten der Einrichtung und Ausstattung einer Schreinerlehrwerkstätte in Aussicht gestellt worden (vergl.§ 7 Z.1 der Niederschrift vom 14. Dez. 1936). Jn einem neuen Gesuch bittet er um einen weiteren Beitrag von 1ooo RM zu den 1o ooo RM betragenden Kosten der Einrichtung von Schlosser-,Schmiede-,
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