Den 17. Juni 1937.

Schädigung von 15o RM, erstmals für das Rech­nungsjahr 1937. Für Zeiten, in denen dem Kreis­verband für diese Arbeiten Stellvertretungskosten entstehen, besteht kein **nspruc& auf die Entschädi­gung.

Hiemit ist der Kreisrat

e i n v er standen.

§ 2o.

Herabsetzung des Verpflegungssatzes in der

Wanderarbeitsstätte Nagold.

Der Herr Jnnenminister hat die Einführung des ^igenbetriebs &n allen Manderarbeitsstätten, in denen dies möglich ist, angeregt, weil der Durchschnitts­aufwand von täglich 85 Pfg- für die Verköstigung eines Wanderers in den Wanderarbeitsstätten mit Eigenbetrieb niederer ist, als die Aufwendungen der übrigen Wanderarbeitsstätten für die Verköstigung der Wanderer.

Hausverwalter Zipperer, der bisher einen Ver­pflegungssatz vom 95 Pfg.erhielt, erhält nach der Verfügung des Landrats vom 31. Mai 1937 für die Beköstigung eines Wanderers in der Wanderarbeits­stätte Nagold ab 1. April 1937 nur noch täglich 85 Pfg. Dadurch wird die Einführung des Eigenbetriebs unnötig.

Der Kreisrat ist hiemit e i n v e rst a n d e n.