Den 17. Juni 1937.
Schädigung von 15o RM, erstmals für das Rechnungsjahr 1937. Für Zeiten, in denen dem Kreisverband für diese Arbeiten Stellvertretungskosten entstehen, besteht kein **nspruc& auf die Entschädigung.
Hiemit ist der Kreisrat
e i n v er standen.
§ 2o.
Herabsetzung des Verpflegungssatzes in der
Wanderarbeitsstätte Nagold.
Der Herr Jnnenminister hat die Einführung des ^igenbetriebs &n allen Manderarbeitsstätten, in denen dies möglich ist, angeregt, weil der Durchschnittsaufwand von täglich 85 Pfg- für die Verköstigung eines Wanderers in den Wanderarbeitsstätten mit Eigenbetrieb niederer ist, als die Aufwendungen der übrigen Wanderarbeitsstätten für die Verköstigung der Wanderer.
Hausverwalter Zipperer, der bisher einen Verpflegungssatz vom 95 Pfg.erhielt, erhält nach der Verfügung des Landrats vom 31. Mai 1937 für die Beköstigung eines Wanderers in der Wanderarbeitsstätte Nagold ab 1. April 1937 nur noch täglich 85 Pfg. Dadurch wird die Einführung des Eigenbetriebs unnötig.
Der Kreisrat ist hiemit e i n v e rst a n d e n.