77

Den 17. Juni 1937.

§ 18.

Reisekosten der Verw.Kandidaten Fischer

und Braun.

Nachdem die Lehrlinge Fischer und Braun bei den Verw.Aktuaren Bernhardt und Mutschler am 1+ Mai 1937 ins 3. Lehrjahr eingetreten sind, werden ihnen ab 1. Mai 1937 bei auswärtigen Dienst­verrichtungen die Reusekostensätze der Stufe V gewährt (vergl.Nr. 3 des Teils III der WÜRXBest. im Reg,Blatt 1934 S. 1o1), wie dies auch in 4M* den mit ihnen abgeschlossenen Dienstverträgen vor­gesehen ist.

Der Kreisrat erhebt keine Einwendung .

§ 19.

Entschädigung für Aufwärter Graf für

Zuziehung vdn ^ilfspersonen zur Heizung

und Reinigung.

Der Aufwärter Gottlob Graf bei der Krebspflege hat um einen Zuschuss für Heizung und Reinigung in Hohe von 24o RM jährlich zu seiner Monatsvergütung von 15o RM hin gebeten unter Bezug darauf, dass der Hausverwalter des Oberamts einen ebensolchen Zu­schuss erhält.

Am 1. Juni 1937 bewilligte der Landrat dem Aufwärter Graf für die Zuziehung von Hilfspersonen zur Reinigung und Heizung der Diensträume im Ver­waltungsgebäude des Kreisverbands eine Jahresent-

-/-