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Den 17. Juni 1937.
§ 18.
Reisekosten der Verw.Kandidaten Fischer
und Braun.
Nachdem die Lehrlinge Fischer und Braun bei den Verw.Aktuaren Bernhardt und Mutschler am 1+ Mai 1937 ins 3. Lehrjahr eingetreten sind, werden ihnen ab 1. Mai 1937 bei auswärtigen Dienstverrichtungen die Reusekostensätze der Stufe V gewährt (vergl.Nr. 3 des Teils III der WÜRXBest. im Reg,Blatt 1934 S. 1o1), wie dies auch in 4M* den mit ihnen abgeschlossenen Dienstverträgen vorgesehen ist.
Der Kreisrat erhebt keine Einwendung .
§ 19.
Entschädigung für Aufwärter Graf für
Zuziehung vdn ^ilfspersonen zur Heizung
und Reinigung.
Der Aufwärter Gottlob Graf bei der Krebspflege hat um einen Zuschuss für Heizung und Reinigung in Hohe von 24o RM jährlich zu seiner Monatsvergütung von 15o RM hin gebeten unter Bezug darauf, dass der Hausverwalter des Oberamts einen ebensolchen Zuschuss erhält.
Am 1. Juni 1937 bewilligte der Landrat dem Aufwärter Graf für die Zuziehung von Hilfspersonen zur Reinigung und Heizung der Diensträume im Verwaltungsgebäude des Kreisverbands eine Jahresent-
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