Den 17. Juni 1937.

Pförtnerin Beutler erhält nach Abzug der Kurtungen monatlich 65 RM bei freier Station.

Jn Anbetracht ihrer treuen und fleissigen Dienstleistung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Pförtnerin Beutler wegen des Fehlens einer regelmässigen Ablösung keine festen Dienst­stunden hat und auch nachts den Fernsprechdienst versehen muss, setzt der Landrat nach Anhörung des Kreisrats ihre Vergütung ab 1. April 1937 neben freier Station auf monatlich 76 RM (gekürzt) fest.

§ 17.

Unterhaltszuschuss der Verw.Kandidaten

Fischer und Braun.

Der Unterhaltszuschuss der Lehrlinge Fischer und Braun bei den Verwaltungsaktuaren Bernhardt und Mutschler, die am 1. Mai 1937 ins 3-Lehrjahr getreten sind, wurde am 14. April 1937 ab 1. Mai 1937 auf monatlich 4o RM. festgesetzt.

Der Kreisrat ist hiemit

e i nverstanden.

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