s

§ 5.

In die Ausleihekommission der Okeramtssparkasse werden für die 3 Kalenderjahre 1929. 1930 und 1931 gewählt:

als ordentliche Mitglieder

1. Eugen Dreiß, Kaufmann, Calw,

2. Stadrschnltheiß Maulen, Bad Liebenzell,

3. Verw. Aktuar Hilligardt, Calw;

als stellvertretende Mitglieder

1. Verwaltungsdirektor Fritz Sch mid, Teinach-Stativn,

2. Schultheiß Braun, Althengstett,

3. Schultheiß Maulbetsch, Hirsau.

8 s.

Als Vertreter der bei der Gebäudebraudver sicherungS- anstalt versicherten Gebäudeeigentümer werden auf weitere 3 Kalenderjahre und zwar für 1029, 1930 und 1931 gewählt:

Karl Theurer Sägwerksbesitzer, Teinach-Station und als dessen Stellvertreter:

Architekt Köhler, Calw

8 7.

Als Mitglieder der LandeSsürsorgebehörde werden auf die Dauer von 6 Jahren ab I. April 1930 gewählt:

Stadtschultheiß Dr. Blaicher, Freudensladt, als Stellvertreter:

Stadtschultheiß Knödel, Neuenbürg.

8 8 .

Für die Abschätzungen im Sinne des § 14 des NaturalleistungSgesetzes werden für die 3 Kalenderjahre 1930, 1931 und 1932 als Sachverständige gewählt:

s) für den Verlust, die Beschädigung und außerordent­liche Abnützung von Wagen und Geschirren bei Borspannleistungen:

Sachverständige:

1. Bauer, Friedrich, jung, Güterbeförderer in Calw,

2. Flick, Christian, Schultheißensohn, Bauer in Althengstett;

Stellvertreter:

1. Roller, Georg, Gemeinderat in Stammheim,

2. Weiß, Karl, Landwirt in Calw;

d) für die Schäden infolge der Benützung von Grund­stücken zu Truppenübungen:

Sachverständige:

1. Dingler, Wilhelm, Landwirt in Calw,

2. Dongus, Gemeindepfleger in Deckenpfronn,

3. Kopp, Gemeinderar in Möttlingen,

4. Wolf, Schultheiß a. D., Zwerenberg;

Stellvertreter:

1. Schultheiß Lörcher in Oberkollwangen,

2. Forstmeister Kurz in Stammheim;

c) für die bei der Mitbenützung von Brunnen und Tränken durch marschierende, biwakierende und übende Truppen entstehenden Schäden:

Sachverständige:

1. Essig. Heinrick. Flaschnermeister in Calw,

2. Wackenhuth, Wilhelm, Mechaniker in Calw;

Stellvertreter:

1. Feldweg, Heinrich, Maschinenmeister in Calw,

2. Kaufmann, Gasmeister in Calw;

ck) für die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden durch marschierende,biwakierende undübendeTruPpen: Sachverständige:

1. Henkelmann, Schmiedmeister in Calw,

2. Reuter, Karl, Schmiedmeister in Stammheim;

Stellvertreter:

1. Hefele, Laver, Schmiedmeister in Althengstett,

2. Rexer, Christian, Schmiedmeister in Calw.

8 S.

Die freigewordene Stelle einer geprüften Bezirks- lürsorgerin beim Jugendamt ist wieder zu besetzen. Die zu wählende Bezirksfürforgerin soll zunächst 1 Jahr lang auf Probe angestellt werden; jedoch soll ihr diese Probezeit später auf ihr Besoldungsdienstalter angercchnet und ihr 100"/«. des Gehalts der Stufe 1 der Besoldungsgruppe 8 b bezahlt werden.

Auf das Ausfchreiben der Stelle im Staatsanzeiger sind 7 Bewerbungen eingelaufen. Das Gesamtkollegium des Jugendamts und der Bezirksrat haben die Bewerber- listen geprüft und der Amtsversammlung 2 Bewerberinnen in Vorschlag gebracht.

Bei der stattfindenden geheimen Abstimmung ent­fallen auf:

Martha Klaß, Lustnau

21 Stimmen.

Dieselbe ist somit als Bezirksfürsorgerin gewählt.

8 io.

Der landwirtschaftliche Beznksverein Calw bittet um Gewährung eines jährlichen Beitrags von 250 RM für Zwecke des VersuchSrings. Auf Antrag des Bezirksrats wird

beschlossen:

demselben mit Wirkung vom I. April 1928 ab einen jährlichen Beitrag von insgesamt 250 RM für Zwecke des BersuchsringS zu gewähren.

8 n-

Auf Antrag des Bezirksrats wird beschlossen:

aus Mitteln der Oberamtssparkasse dem Bezirkswohl­tätigkeilsverein Calw mit Wirkung vom I. April 1929 ab einen jährlichen Beitrag von 500 RM, der vorwiegend für bedürftige Konfirmanden zu verwenden ist, zu gewähren.

8 12 .

Dem Württ. Landesverband zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wird ein Jahresbeitrag von 50 RM mit Wirkung vom 1. April 1929 ab bewilligt.

8 13.

Als Jubiläumsspende für die Technische Hochschule Stuttgart wird der Betrag von 600 RM gleich 2 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung des Oberamtsbezirks bewilligt.

8 14.

I. Der Beznksrat stellt mit Beschluß vom 27. 2. 1929

Prot. § 18, vom 3. 7. 1929 Prot. § 5

und 6 folgende Anträge an die Amtsversammlung:

1. an Stelle der Hälfte den ganzen Betrag der Aufwendungen zu übernehmen, welche durch die Bewalzung von Bezirksstraßen entstehen für Miete, Betrieb und Bedienung der Walze;

2. a. zu den Kosten der Bewalzung derjenigen

Ortsstraßen, welche einen Durchgangsverkehr vermitteln und im Zuge von Staats- und Bezirksstraßen liegen, einen Beitrag in der­selben Höhe, wir bei Bezirksstraßen, also im Betrag des Aufwands für Miete, Betrieb und Bedienung der Walze zu verwilligen; d. dieFeststellung darüber,ob dieVoraussetzungen Ziffer s zutreffen, kommt dem Bezirksrat zu, welcher von Fall zu Fall entscheidet; c. die Mittel werden den 30 000 RM, die alljährlich in den Haushaltsvoranschlag ein­zustellen sind, entnommen; cl. dieser Beschluß tritt am 1. 4. 1929 in Kraft;

3. s. die Amtskörperschaft ist bereit, die Teerung

und Oberflächenbehandlung von Bezirksstraßen

durch Gewährung vou Beiträgen an die MarkungSgemeindenzuunterstützen,zu fördern;