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§ 5.
In die Ausleihekommission der Okeramtssparkasse werden für die 3 Kalenderjahre 1929. 1930 und 1931 gewählt:
als ordentliche Mitglieder
1. Eugen Dreiß, Kaufmann, Calw,
2. Stadrschnltheiß Maulen, Bad Liebenzell,
3. Verw. Aktuar Hilligardt, Calw;
als stellvertretende Mitglieder
1. Verwaltungsdirektor Fritz Sch mid, Teinach-Stativn,
2. Schultheiß Braun, Althengstett,
3. Schultheiß Maulbetsch, Hirsau.
8 s.
Als Vertreter der bei der Gebäudebraudver sicherungS- anstalt versicherten Gebäudeeigentümer werden auf weitere 3 Kalenderjahre und zwar für 1029, 1930 und 1931 gewählt:
Karl Theurer Sägwerksbesitzer, Teinach-Station und als dessen Stellvertreter:
Architekt Köhler, Calw
8 7.
Als Mitglieder der LandeSsürsorgebehörde werden auf die Dauer von 6 Jahren ab I. April 1930 gewählt:
Stadtschultheiß Dr. Blaicher, Freudensladt, als Stellvertreter:
Stadtschultheiß Knödel, Neuenbürg.
8 8 .
Für die Abschätzungen im Sinne des § 14 des NaturalleistungSgesetzes werden für die 3 Kalenderjahre 1930, 1931 und 1932 als Sachverständige gewählt:
s) für den Verlust, die Beschädigung und außerordentliche Abnützung von Wagen und Geschirren bei Borspannleistungen:
Sachverständige:
1. Bauer, Friedrich, jung, Güterbeförderer in Calw,
2. Flick, Christian, Schultheißensohn, Bauer in Althengstett;
Stellvertreter:
1. Roller, Georg, Gemeinderat in Stammheim,
2. Weiß, Karl, Landwirt in Calw;
d) für die Schäden infolge der Benützung von Grundstücken zu Truppenübungen:
Sachverständige:
1. Dingler, Wilhelm, Landwirt in Calw,
2. Dongus, Gemeindepfleger in Deckenpfronn,
3. Kopp, Gemeinderar in Möttlingen,
4. Wolf, Schultheiß a. D., Zwerenberg;
Stellvertreter:
1. Schultheiß Lörcher in Oberkollwangen,
2. Forstmeister Kurz in Stammheim;
c) für die bei der Mitbenützung von Brunnen und Tränken durch marschierende, biwakierende und übende Truppen entstehenden Schäden:
Sachverständige:
1. Essig. Heinrick. Flaschnermeister in Calw,
2. Wackenhuth, Wilhelm, Mechaniker in Calw;
Stellvertreter:
1. Feldweg, Heinrich, Maschinenmeister in Calw,
2. Kaufmann, Gasmeister in Calw;
ck) für die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden durch marschierende,biwakierende undübendeTruPpen: Sachverständige:
1. Henkelmann, Schmiedmeister in Calw,
2. Reuter, Karl, Schmiedmeister in Stammheim;
Stellvertreter:
1. Hefele, Laver, Schmiedmeister in Althengstett,
2. Rexer, Christian, Schmiedmeister in Calw.
8 S.
Die freigewordene Stelle einer geprüften Bezirks- lürsorgerin beim Jugendamt ist wieder zu besetzen. Die zu wählende Bezirksfürforgerin soll zunächst 1 Jahr lang auf Probe angestellt werden; jedoch soll ihr diese Probezeit später auf ihr Besoldungsdienstalter angercchnet und ihr 100"/«. des Gehalts der Stufe 1 der Besoldungsgruppe 8 b bezahlt werden.
Auf das Ausfchreiben der Stelle im Staatsanzeiger sind 7 Bewerbungen eingelaufen. Das Gesamtkollegium des Jugendamts und der Bezirksrat haben die Bewerber- listen geprüft und der Amtsversammlung 2 Bewerberinnen in Vorschlag gebracht.
Bei der stattfindenden geheimen Abstimmung entfallen auf:
Martha Klaß, Lustnau
21 Stimmen.
Dieselbe ist somit als Bezirksfürsorgerin gewählt.
8 io.
Der landwirtschaftliche Beznksverein Calw bittet um Gewährung eines jährlichen Beitrags von 250 RM für Zwecke des VersuchSrings. Auf Antrag des Bezirksrats wird
beschlossen:
demselben mit Wirkung vom I. April 1928 ab einen jährlichen Beitrag von insgesamt 250 RM für Zwecke des BersuchsringS zu gewähren.
8 n-
Auf Antrag des Bezirksrats wird beschlossen:
aus Mitteln der Oberamtssparkasse dem Bezirkswohltätigkeilsverein Calw mit Wirkung vom I. April 1929 ab einen jährlichen Beitrag von 500 RM, der vorwiegend für bedürftige Konfirmanden zu verwenden ist, zu gewähren.
8 12 .
Dem Württ. Landesverband zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wird ein Jahresbeitrag von 50 RM mit Wirkung vom 1. April 1929 ab bewilligt.
8 13.
Als Jubiläumsspende für die Technische Hochschule Stuttgart wird der Betrag von 600 RM gleich 2 Pfg. auf den Kopf der Bevölkerung des Oberamtsbezirks bewilligt.
8 14.
I. Der Beznksrat stellt mit Beschluß vom 27. 2. 1929
— Prot. § 18, vom 3. 7. 1929 — Prot. § 5
und 6 — folgende Anträge an die Amtsversammlung:
1. an Stelle der Hälfte den ganzen Betrag der Aufwendungen zu übernehmen, welche durch die Bewalzung von Bezirksstraßen entstehen für Miete, Betrieb und Bedienung der Walze;
2. a. zu den Kosten der Bewalzung derjenigen
Ortsstraßen, welche einen Durchgangsverkehr vermitteln und im Zuge von Staats- und Bezirksstraßen liegen, einen Beitrag in derselben Höhe, wir bei Bezirksstraßen, also im Betrag des Aufwands für Miete, Betrieb und Bedienung der Walze zu verwilligen; d. dieFeststellung darüber,ob dieVoraussetzungen Ziffer s zutreffen, kommt dem Bezirksrat zu, welcher von Fall zu Fall entscheidet; c. die Mittel werden den 30 000 RM, die alljährlich in den Haushaltsvoranschlag einzustellen sind, entnommen; cl. dieser Beschluß tritt am 1. 4. 1929 in Kraft;
3. s. die Amtskörperschaft ist bereit, die Teerung
und Oberflächenbehandlung von Bezirksstraßen
durch Gewährung vou Beiträgen an die MarkungSgemeindenzuunterstützen,zu fördern;