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Honoraranrechnung bei den Krankenhausärzten, über Krankenversicherung und Geschirrgeld der Straßen- Wärter ebenfalls zu genehmigen;

3. den Bezirksrat zu ermächtigen, Aenderungen der Besoldungssatzung und der aus Anlaß der Voll- ziehung der neuen Besoldungsvorschriften ergangenen unter Ziffer 2 näher bezeichnten Beschlüsse, soweit solche durch Beanstandungen der Min. Abt. für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung und des Innen­ministeriums notwendig werden, im Auftrag und im Namen der Amtsversammlung endgültig zu beschließen.

§ 20 .

Der Bezirksrat hat am 10. 7. 1929 beschlossen bei der Amtsversammlung zu beantragen in Ziffer 18 der Besoldungssatzung der Amtskörperschaft einzufügen: Der Bezirksrat wird ermächtigt, an Stelle der Amts­versammlung dicEntlassungvonBeamtendurch Kündigung zu verfügen. Art. 28 Abs. 2 Bez. Ordnung und Art. 4 des Körperfchaftsbesoldungsgesetzes."

Nach längerer Aussprache wird beschlossen:

1. den Antrag des Bezirksrats abzulehnen;

2. In nicht öffentlicher Sitzung wurde sodann der Bezirksrat ermächtigt, einen z. Zt. anhängigen Fall weiter zu behandeln und wenn notwendig, die Kündigung herbeizuführen.

§ 21 .

Die Amtsoersammlung genehmigt, die Dienstbezüge derprivatrechtlichangestelltenStraßenwärter.dersonstigen Angestellten der Amtskörperschaft sowie der bei der Amtskörperschaft verwendeten Verwaltungspraktikanten und -Kandidaten, wie sie anläßlich der Aufstellung der neuen Besoldungssatzung vom Bezirksrat mit Beschluß vom 12. 9. 1928 und 31. 10. 1928 geregelt worden sind.

§ 22 .

Aus der Mitte der Amtsversammlung wird der Antrag gestellt, dem Geschäftsführer der Bezirksfürsorge- behördeeineangemesseneAmtsbezeichnungnachendgültiger Regelung seiner Dienstbezüge zu erteilen.

Beschluß:

Diesem Antrag zu entsprechen und den Bezirksrat zu ermächtigen, die Amtsbezeichnung zu bestimmen.

§ 23.

Der Oberamtspfleger trägt den Haushaltsvoran­schlag der Amtskörperschaftsverwaltung für das Rech­nungsjahr 1929 vor. Er schließt ab:

in Einnahmen mit . .454000 RM

in Ausgaben mit. . .744000 NM

somit Unzulänglichkeit .290000 RM

Auf Antrag des Bezirksrats wird beschlossen:

1. den Voranschlag für das Rechnungsjahr 1929, welcher zugleich die Endsummen enthält der Ein­nahmen und Ausgaben des Voranschlags

s) der Bezirkskrankenhausverwaltung, d) der Bezirksfürsorgebehörde, c) des Jugendamts, zu genehmigen;

2. zur Deckung der Unzulänglichkeit bei der Oberamts­pflege eine AmtskörpersLaftsumlage von 250000 RM zu erheben und den Nest von 40000 RM den Restmitteln zu entnehmen;

3. aus den Restmitteln der Amtskörperschaft folgende Beträge als Zweckvermögen festzulegen:

a) 10000 NM zur Bestreitung der Anschaffnngs- kosten einer neuen Röntgenanlage im Bezirks­krankenhaus ;

b) 10000 RM zur Bestreitung von Beiträgen zu Straßenneubaukosten;

4. das Betriebskapital der Oberamtspflege um weitere 20000 RM auf 60 000 RM zu erhöhen und die hiezu erforderlichen Mittel dem Reswermögen zu entnehmen.

Z- B.

Der Bezirksrat: Der Schriftführer:

Rippmann LR. Hengstberger.

Braun

Mäulen

Hanselmann

Weber

Sannwald.

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