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Honoraranrechnung bei den Krankenhausärzten, über Krankenversicherung und Geschirrgeld der Straßen- Wärter ebenfalls zu genehmigen;
3. den Bezirksrat zu ermächtigen, Aenderungen der Besoldungssatzung und der aus Anlaß der Voll- ziehung der neuen Besoldungsvorschriften ergangenen unter Ziffer 2 näher bezeichnten Beschlüsse, soweit solche durch Beanstandungen der Min. Abt. für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung und des Innenministeriums notwendig werden, im Auftrag und im Namen der Amtsversammlung endgültig zu beschließen.
§ 20 .
Der Bezirksrat hat am 10. 7. 1929 beschlossen bei der Amtsversammlung zu beantragen in Ziffer 18 der Besoldungssatzung der Amtskörperschaft einzufügen: „Der Bezirksrat wird ermächtigt, an Stelle der Amtsversammlung dicEntlassungvonBeamtendurch Kündigung zu verfügen. Art. 28 Abs. 2 Bez. Ordnung und Art. 4 des Körperfchaftsbesoldungsgesetzes."
Nach längerer Aussprache wird beschlossen:
1. den Antrag des Bezirksrats abzulehnen;
2. In nicht öffentlicher Sitzung wurde sodann der Bezirksrat ermächtigt, einen z. Zt. anhängigen Fall weiter zu behandeln und wenn notwendig, die Kündigung herbeizuführen.
§ 21 .
Die Amtsoersammlung genehmigt, die Dienstbezüge derprivatrechtlichangestelltenStraßenwärter.dersonstigen Angestellten der Amtskörperschaft sowie der bei der Amtskörperschaft verwendeten Verwaltungspraktikanten und -Kandidaten, wie sie anläßlich der Aufstellung der neuen Besoldungssatzung vom Bezirksrat mit Beschluß vom 12. 9. 1928 und 31. 10. 1928 geregelt worden sind.
§ 22 .
Aus der Mitte der Amtsversammlung wird der Antrag gestellt, dem Geschäftsführer der Bezirksfürsorge- behördeeineangemesseneAmtsbezeichnungnachendgültiger Regelung seiner Dienstbezüge zu erteilen.
Beschluß:
Diesem Antrag zu entsprechen und den Bezirksrat zu ermächtigen, die Amtsbezeichnung zu bestimmen.
§ 23.
Der Oberamtspfleger trägt den Haushaltsvoranschlag der Amtskörperschaftsverwaltung für das Rechnungsjahr 1929 vor. Er schließt ab:
in Einnahmen mit . . —454000 RM —
in Ausgaben mit. . . —744000 NM —
somit Unzulänglichkeit . —290000 RM —
Auf Antrag des Bezirksrats wird beschlossen:
1. den Voranschlag für das Rechnungsjahr 1929, welcher zugleich die Endsummen enthält der Einnahmen und Ausgaben des Voranschlags
s) der Bezirkskrankenhausverwaltung, d) der Bezirksfürsorgebehörde, c) des Jugendamts, zu genehmigen;
2. zur Deckung der Unzulänglichkeit bei der Oberamtspflege eine AmtskörpersLaftsumlage von 250000 RM zu erheben und den Nest von 40000 RM — den Restmitteln zu entnehmen;
3. aus den Restmitteln der Amtskörperschaft folgende Beträge als Zweckvermögen festzulegen:
a) 10000 NM — zur Bestreitung der Anschaffnngs- kosten einer neuen Röntgenanlage im Bezirkskrankenhaus ;
b) 10000 RM zur Bestreitung von Beiträgen zu Straßenneubaukosten;
4. das Betriebskapital der Oberamtspflege um weitere 20000 RM — auf 60 000 RM zu erhöhen und die hiezu erforderlichen Mittel dem Reswermögen zu entnehmen.
Z- B.
Der Bezirksrat: Der Schriftführer:
Rippmann LR. Hengstberger.
Braun
Mäulen
Hanselmann
Weber
Sannwald.
s. Such«lt»ck»r«t, (oliv.