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werden, daß Ungleichheiten in der Unterstützung einzelner Anstalten Vorkommen, wie sie selbstverständlich nicht verhindert werden können, wenn jede Amtskörperschaft einzelne Anstalten unterstützt. Bei dieser Abmachung sind ausdrücklich alle Anstalten und Einrichtungen lokaler Art, ferner alle nicht württembergischen Anstalten und alle Anstalten, deren Aufgabe weniger der Wohlfahrtspflege als kulturellen Fragen dienen, ausgenommen. Die ganze Abmachung, welche zunächst für das Jahr 1924 getroffen wurde, stellt einen Versuch dar, dessen Erfolg abgewartet werden soll. Die Amtsoersammlung
beschließt:
aus Antrag des Bezirksrats für das Fahr 1924 ihre Zustimmung zu geben und außer an Einrichtungen lokaler Art des Bezirks keine weiteren Mittel zu verteilen.
Z 5-
Die Stelle des Oberamtssparkassenleiters ist durch Zuruhesetzung des Oberamtssparkassiers Pommert erledigt. Der Bezirksrat hat am 21. Oktober 1924 beschlossen, der Amtsversammlung vorzuschlagen, den Oberamtsiparkassier Unger mit Wirkung vom 1. Okt.
1924 ab in die Stelle des Sparkassenleiters zu wählen, da dieser sich um diese Stelle beworben hat. Bei der geheimen Wahl erhalten Stimmen:
Oberamtssparkassier Unger 28 Stimmen
Gemeinderat Pfrommer 3 Stimmen
es ist somit gewählt: Oberamtssparkassier Unger, Calw.
Z 6.
Die Amtsversammlung nimmt von der Zuruhesetzung des Verw.-Akt. Staudenmeyer auf 1. Januar
1925 Kenntnis. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß er zusammen mit dem Oberamtspfleger im Auftrag des Bezirksrats ihm unter Überreichung eines Geschenkes den Dank für seine langjährige Tätigkeit ausgesprochen habe.
§ 7-
Durch Zuruhesetzung von Verw.-Akt. Staudenmeyer ist der Verwaltungsaktuariats-Bezirk l (Calw) freigeworden. Der Bezirksrat hat wegen der Neubesetzung beschlossen, vorläufig nur zwei Verw.-Aktuariatsbezirke zu besetzen und zwar in der Weise, daß der sreigewordene Bezirk 1 dem bisherigen Derw.-Aktuar Hilligardt in Teinach übertragen werden solle, falls er sich um denselben bewirbt. Der Teinacher-Bezirk bleibt als solcher bestehen. Die Geschäfte desselben sollen jedoch auf die Verw.-Aktuare des Bezirks Calw und Neu- dulach verteilt werden. Maßgebend für diese Regelung war hauptsächlich die bevorstehende Aenderung der Gemeinde- und Bezirksordnung, mit welcher auch eine Umgestaltung der Stellung der Verw.-Aktuare verbunden werden soll.
Verw.-Aktuar Hilligardt in Teinach hat sich nun um die erledigte Verw.-Aktuarstelle für den Bezirk I mit dem Sitz in Calw beworben. Bei der hierauf erfolgten Aussprache wendet sich Schultheiß Nothacker, Alzenberg gegen die vorgeschlagene Regelung des Bezirksrats und stellt den Antrag, die Stelle des Verw.-Aktuars für den Bezirk I zur Besetzung auszuschreiben, während Schultheiß Maulbetsch beantragt, die vom Bezirksrat vorgeschlagene Regelung anzunehmen. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung wird der Antrag von Mitglied Maulbetsch angenommen.
Bei der nunmehr stattfindenden geheimen Wahl entfallen aus:
Verw.-AktuarHilligardt, Teinach 28 Stimmen. Verw.-Aktuar Hilligardt, Teinach ist somit gewählt.
tz 8.
Durch das Arbeitsnachweisgesetz ist vorgeschrieben, daß bezirksweise öffentliche Arbeitsämter geschaffen werden müssen. Für diese Arbeitsämter wird im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuß eine Satzung aufgestellt, welche als Bezirkssatzung der Zustimmung der Amtsversammlung bedarf. Der Bezirksrat hat sich in seinen Sitzungen vom 6. Funi, 19. Juli und 22. August 1924 mit dem Entwurf der Satzung befaßt und nach eingehender Aussprache über die ganze Angelegenheit den endgilligen Wortlaut der Satzung festgestellt. Der Vorsitzende gibt den so aufgestellten Wortlaut bekannt.
Die Amtsversammlung erteilt zu der ausgestellten Satzung ihre Genehmigung.
8 9.
Mit der Besorgung der Geschäfte des Arbeitsamtes wurde Sekretär Berner von der Allg. Ortskrankenkasse beauftragt, der schon in seiner früheren Stellung bei der Krankenkasse die Geschäfte der Arbeitsvermittlung in Händen hatte. Das Bezirksarbeitsamt wurde dann am 16. Fuli 1923 von der Allg. Ortskrankenkasse losgelöst, worauf Sekretär Berner von der Allg. Ortskrankenkasse beurlaubt wurde, um als Amtsverweser die Geschäfte des Arbeitsamts in der Hand behalten zu können. Der Bezirksrat hat am 11. Juli
1923 beschlossen, Herrn Berner als Amtsverweser für die Leitung des Arbeitsamts zu übernehmen, die end- giltige Besetzung der Stelle eines Geschäftsleiters des Arbeitsamtes im Anstand zu lassen, bis die Frage des Zusammenschlusses mit einem andern Bezirk bezw. mit einem andern Amtskörperschastsamt spruchreif geworden ist.
Die Tätigkeit des Arbeitsamts wurde daraufhin erweitert, dadurch, daß ihm im Einverständnis mit dem Bezirksrat (27. September 1923) auch die auf dem Gebiet der Erwerbslosenfürsorge anfallenden Geschäfte übertragen wurden. Nachdem nunmehr durch Ausstellung der Bezirkssatzung die Grundlage für die Besetzung der Stelle des Geschäftsführers geschaffen worden war, hat der Bezirksrat am 22. September
1924 beschlossen, die Anstellung des Geschäftsführers beamtenrechtlich aus die Dauer von 3 Fahren zu beantragen. Maßgebend für diesen Beschluß war insbesondere, daß der bisherige mit der Geschäftsführung beauftragte Sekretär Berner erklärt hat, er könne sich zu einer privatrechtlichen Anstellung nicht entschließen. Andererseits habe der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Oberamtsbaumeister Riderer erklärt, er könne den Vorsitz im Verwaltungsausschuß nur beibehalten, wenn der mit der ganzen Materie vertraute bisherige stellv. Geschäfsführer Berner auch ferner in seiner Stellung erhalten bleibe. Der Bezirksrat hat daraufhin am 12.Ianuar 1925 weiterhin beschlossen, daß der zu wählende Geschäftsführer gehalten sein soll, jederzeit auch andere Geschäfte der Amtskörperschaft zu übernehmen, sich einer etwa neuwerdenden Organisation zu fügen und insbesondere sich dem Leiter eines etwa zu errichtenden Wohlfahrtsamtes zu unterstellen.
Nach längerer Debatte wird von der Amtsoersammlung
beschlossen: