Bezüglich der Prämienzahlung für diese Beamten beantragt der Bezirksrat mit Beschluß vom 20. 8.1920. diese auf die Amtskörperschaft zu übernehmen, nach­dem zuvor der Oberamtspfleger und der Oderamts­sparkassier mit Wirkung vom 1. 4. 1920 an aus ihr Mankogeld und die Funktionszulage verzichtet haben. Die Oberamtssparkasse soll ^ «i,d die Qberamts- pslege l '4 des Aufwandes tragen.

Der Antrag des Bezirksrats vom 20. 8. 1920 wird von der Amtsversammlung zum Beschluß er­hoben.

8 6 .

Folgende Anträge des Bezirksrats werden von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben und zwar:

1. Erhöhung des Jahresbeitrags an die Kinder- rettungsanstalt Stammheim ab 1. April 1920 von bisherigen 350 Mk. auf 600 Mk. (Be­zirksratsprotokoll vom 8. II. 1920 H 23).

2. Erhöhung des Jahresbeitrags an die Sanitäts­kolonne Calw ab 1. April 1920 von bis­herigen 50 Mk. auf 150 Mk. (Bezirksrats­protokoll vom 8. 11. 1920 § 24).

8 7-

Auf die Eingabe der Diakonissenanstalt Hall beantragt der Bezirksrat mit Beschluß vom 13. 3.1920 tz 13. den Jahresbeitrag von 35 Mk. auf 50 Mk. zu erhöhen.

Mit Rücksicht darauf, daß viele Kinder der Stadt Calw in dieser Anstalt untergebracht sind, wird ans der Mitte der Amtsoersammlung die Erhöhung des Jahresbeitrags auf 100 Mk. mit Wirkung vom 1. 4. 1920 ab beantragt.

Die Amtsoersammlung ist mit diesem Antrag einverstanden.

8 8-

Der Borsitzende teilt mit, am 29. September ds. Is. habe in Stuttgart die Gründungsoersammlung des Landesverbands der Wllrtt. Amtskörperschaften getagt, bei welcher er und Herr Schultheiß Braun als Vertreter der Amtskörperschaft Calw anwesend gewesen seien. Es sei dabei der Landesverband konstituiert und die Satzung endgültig festgesetzt und genehmigt worden. Sie habe gegenüber dem früher mitgeteilten Entwurf einige Aenderungen erfahren, wozu die nachträgliche Zustimmung der Amtsversamm­lungen erforderlich sei. Er gibt sodann die Aende­rungen bekannt und verliest die neue Fassung der Satzung.

Don der Aintsversammlung wird beschlossen:

Die neue Fassung der Satzung anzuerkennen.

Im Anschluß hieran teilt der Vorsitzende weiter mit. nach § 6 der Satzung kommen jeder Amis- Körperschaft 2 Vertreter zu. welche, zusammen die Mitgliederversammlung bilden. Diese 2 Vertreter und

2 Stellvertreter seien von der Amtsoersammlung aus

3 Kalenderjahre zu wählen. Die Vertreter sind bereits

von der Amtsversammlung am 29. Mai 1920 gewählt worden.

Als Stellvertreter werden heute durch Zuruf gewählt:

Herr Stadtschnltheiß Gähner und .. ,. M äule n.

Die Gewählten nehmen die Wahl an.

8 9.

Infolge der durch die Kriegsverhältnisse ungünstig beeinflußten Finanzlage der Versicherungsanstalt Würt­temberg hat diese der Oberamtspslege ein Darlehen von rund 115000 Mk. gekündigt. Dadurch war die Oberamtspslege gezwungen, anderweitig Geld auf­zunehmen. Da die Oberamtssparkasse gerade Mittel zur Verfügung hatte, wurde vom Bezirksrat beschlossen, den Betrag von 115 000 Mk. der Oberamtssparkasse gegen Wiederersatz und Verzinsung zu 4^°/« zu entnehmen. Dies ist mit Minist.-Erl. vom 8. Juni 1920, Nr. I 2631, genehmigt worden.

Die Amtsversammlung erteilt hiezu nachträglich ihre Zustimmung.

8 10 .

Infolge des starken Anziehens der Lebensmittel­preise im Frühjahr 1920 war der Kommunalverband genötigt, die Kredite bei den hiesigen Banken stark in Anspruch zu nehmen, was zur Folge hatte, daß der Kommunalverband mit hohen Bankzinsen stark belastet war. Zu seiner Erleichterung und zur Stärkung seiner Betriebsmittel hat der Bezirksrat in seiner Sitzung vom 24. 4. 1920 beschlossen, bei der Oberamtssparkafse ein Darlehen bis zu 200000 Mk. zu 4V.°/o gegen Wicderersatz aufzunehmen. Dies ist mit Minist.-Erl. vom 26. 5. 1920, Nr. I 2478. genehmigt worden.

Die Amtsversammlung erteilt hiezu nachträglich ihre Genehmigung.

8 11 -

Zu dem Beschluß des Bezirksrats vom 8. Nov. 1920, tz 5. betr. Aenderung der Satzung der Oberamts­sparkasse aus Anlaß der fortschreitenden Entwicklung des Sparkassen- und Girowesens erteilt die Amts­versammlung heute ihre Zustimmung.

8 12 -

Die Reichsregierung hat Anordnung getroffen, daß zur Bezahlung des Reichsnotopfers selbstgezeichnete Schuldverschreibungen. Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen bis 31.12. 1920 bei bestimmten Annahmestellen an Zahlungsstatt an­genommen werden können. Als solche Annahmestellen hat die Württ. Regierung die öffentlichen Sparkasse!, des Landes in Aussicht genommen unter der Voraus­setzung. daß die Garantieoerbände der Sparkassen (Amtskörperschaften) die Haftung für den Schaden übernehmen, der durch die nicht ordnungsmäßige Aus­führung der gegebenen Bestimmungen oder durch Ver­untreuungen entstehen sollte.

Der Bezirksrat hat ii, seiner Sitzung vom 8. Nov. 1920 beschlossen, die Oberamtssparkasse als solche