Bezüglich der Prämienzahlung für diese Beamten beantragt der Bezirksrat mit Beschluß vom 20. 8.1920. diese auf die Amtskörperschaft zu übernehmen, nachdem zuvor der Oberamtspfleger und der Oderamtssparkassier mit Wirkung vom 1. 4. 1920 an aus ihr Mankogeld und die Funktionszulage verzichtet haben. Die Oberamtssparkasse soll ^ « „i,d die Qberamts- pslege l '4 des Aufwandes tragen.
Der Antrag des Bezirksrats vom 20. 8. 1920 wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.
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Folgende Anträge des Bezirksrats werden von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben und zwar:
1. Erhöhung des Jahresbeitrags an die Kinder- rettungsanstalt Stammheim ab 1. April 1920 von bisherigen 350 Mk. auf 600 Mk. (Bezirksratsprotokoll vom 8. II. 1920 H 23).
2. Erhöhung des Jahresbeitrags an die Sanitätskolonne Calw ab 1. April 1920 von bisherigen 50 Mk. auf 150 Mk. (Bezirksratsprotokoll vom 8. 11. 1920 § 24).
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Auf die Eingabe der Diakonissenanstalt Hall beantragt der Bezirksrat mit Beschluß vom 13. 3.1920 tz 13. den Jahresbeitrag von 35 Mk. auf 50 Mk. zu erhöhen.
Mit Rücksicht darauf, daß viele Kinder der Stadt Calw in dieser Anstalt untergebracht sind, wird ans der Mitte der Amtsoersammlung die Erhöhung des Jahresbeitrags auf 100 Mk. mit Wirkung vom 1. 4. 1920 ab beantragt.
Die Amtsoersammlung ist mit diesem Antrag einverstanden.
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Der Borsitzende teilt mit, am 29. September ds. Is. habe in Stuttgart die Gründungsoersammlung des Landesverbands der Wllrtt. Amtskörperschaften getagt, bei welcher er und Herr Schultheiß Braun als Vertreter der Amtskörperschaft Calw anwesend gewesen seien. Es sei dabei der Landesverband konstituiert und die Satzung endgültig festgesetzt und genehmigt worden. Sie habe gegenüber dem früher mitgeteilten Entwurf einige Aenderungen erfahren, wozu die nachträgliche Zustimmung der Amtsversammlungen erforderlich sei. Er gibt sodann die Aenderungen bekannt und verliest die neue Fassung der Satzung.
Don der Aintsversammlung wird beschlossen:
Die neue Fassung der Satzung anzuerkennen.
Im Anschluß hieran teilt der Vorsitzende weiter mit. nach § 6 der Satzung kommen jeder Amis- Körperschaft 2 Vertreter zu. welche, zusammen die Mitgliederversammlung bilden. Diese 2 Vertreter und
2 Stellvertreter seien von der Amtsoersammlung aus
3 Kalenderjahre zu wählen. Die Vertreter sind bereits
von der Amtsversammlung am 29. Mai 1920 gewählt worden.
Als Stellvertreter werden heute durch Zuruf gewählt:
Herr Stadtschnltheiß Gähner und .. ,. M äule n.
Die Gewählten nehmen die Wahl an.
8 9.
Infolge der durch die Kriegsverhältnisse ungünstig beeinflußten Finanzlage der Versicherungsanstalt Württemberg hat diese der Oberamtspslege ein Darlehen von rund 115000 Mk. gekündigt. Dadurch war die Oberamtspslege gezwungen, anderweitig Geld aufzunehmen. Da die Oberamtssparkasse gerade Mittel zur Verfügung hatte, wurde vom Bezirksrat beschlossen, den Betrag von 115 000 Mk. der Oberamtssparkasse gegen Wiederersatz und Verzinsung zu 4^°/« zu entnehmen. Dies ist mit Minist.-Erl. vom 8. Juni 1920, Nr. I 2631, genehmigt worden.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu nachträglich ihre Zustimmung.
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Infolge des starken Anziehens der Lebensmittelpreise im Frühjahr 1920 war der Kommunalverband genötigt, die Kredite bei den hiesigen Banken stark in Anspruch zu nehmen, was zur Folge hatte, daß der Kommunalverband mit hohen Bankzinsen stark belastet war. Zu seiner Erleichterung und zur Stärkung seiner Betriebsmittel hat der Bezirksrat in seiner Sitzung vom 24. 4. 1920 beschlossen, bei der Oberamtssparkafse ein Darlehen bis zu 200000 Mk. zu 4V.°/o gegen Wicderersatz aufzunehmen. Dies ist mit Minist.-Erl. vom 26. 5. 1920, Nr. I 2478. genehmigt worden.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu nachträglich ihre Genehmigung.
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Zu dem Beschluß des Bezirksrats vom 8. Nov. 1920, tz 5. betr. Aenderung der Satzung der Oberamtssparkasse aus Anlaß der fortschreitenden Entwicklung des Sparkassen- und Girowesens erteilt die Amtsversammlung heute ihre Zustimmung.
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Die Reichsregierung hat Anordnung getroffen, daß zur Bezahlung des Reichsnotopfers selbstgezeichnete Schuldverschreibungen. Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen bis 31.12. 1920 bei bestimmten Annahmestellen an Zahlungsstatt angenommen werden können. Als solche Annahmestellen hat die Württ. Regierung die öffentlichen Sparkasse!, des Landes in Aussicht genommen unter der Voraussetzung. daß die Garantieoerbände der Sparkassen (Amtskörperschaften) die Haftung für den Schaden übernehmen, der durch die nicht ordnungsmäßige Ausführung der gegebenen Bestimmungen oder durch Veruntreuungen entstehen sollte.
Der Bezirksrat hat ii, seiner Sitzung vom 8. Nov. 1920 beschlossen, die Oberamtssparkasse als solche