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Annahmestelle zuzulassen und beantragt bei der Amts- verfammlung, die Haftpflichtoerbindlichkeit aus die Amtskörperschaft zu übernehmen.
Bon der Amtsoersammlung wird heute beschlossen:
die Hastpslichtverdindlichkeit auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.
§ 13.
(Abgetreten: Proß).
Das Bezirksarbeitsann ist mit der Verwaltung der allg. Ortskrankenkasse bis auf weiteres verbunden. Der Geschästsanfall dort hat sich ganz wesentlich erhöht. so daß der Verwalter des Bezirksarbeitsamts gezwungen war. seit Herbst 1919 eine halbe Hilfskraft von der allg. Ortskrankenkasse zu den Geschäften des Bezirksarbeitsamts beizuziehen. Dies oeranlaßte die allg. Ortskrankenkasfe. um Erhöhung der ihr gereichten Entschädigung nachzusuchen. Dabei macht sie einen Unterschied zwischen der Zeit vom 1. 1. 1920 bis 31. 3. 1920 und der Zeit vom 1. 4. 1920 ab.
Der Bezirksrat kann sich den Forderungen der allg. Ortskrankenkasse nicht verschließen und stellt folgende Anträge an die Amtsoersammlung:
1. Erhöhung der Belohnung des Verwalters des Bezirksarbeitsamts für die Zeit vom 1.1.1920 bis 31. 3. 1920 von jährlich 1200 Mk. auf jährlich 1400 Mk.
2. Erhöhung der Belohnung vom 1. 4. 1920 an auf jährlich 7300 Mk.
3. Gewährung einer Entschädigung für Reinigung. Heizung. Beleuchtung und Telefonbenützung von jährlich 500 Mk.
Nach längerer Aussprache werden die Anträge des Bezirksrats von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.
8 14.
3m Anschluß hieran bringt der Vorsitzende zur Sprache:
Durch die Entwicklung des Bezirksarbeitsamts müsse inan über kurz oder lang damit rechnen, einen besonderen Beamten hiesür anzustellen. Die Arbeitsämter entwickeln sich immer mehr. So sei vor etwa V, 3ahr die Kurzarbeiterkontrolle hinzugekommen und die Arbeitslosigkeit nehme immer mehr zu. Dazu komme noch, daß die Arbeitsämter jetzt überall bekannt geworden seien: sie werden mehr und mehr von allen Schichten der Bevölkerung benützt. Dem Bezirksarbeitsamt Calw sei noch der Bezirk Nagold angeschlossen. Es sei damit zu rechnen, daß dieser Bezirk sich später wieder losreiße. Mit der Anstellung eines besonderen Beamten werfe sich aber noch eine weitere, z. Z. sehr schwierige Frage aus. nämlich die Frage der Unterbringung der Dienstlokale. Diese Frage bilde schon seit längerer Zeit den Gegenstand amtlicher Erwägungen wegen der Unterbringung des Jugendamts, das sich ohne Zweifel lebhaft entwickeln werde. Bei beiden Aemtern, beim Bezirksarbeitsamt, wie beim Jugendamt sei damit zu rechnen, daß sie häufig aus
gesucht werden, weshalb es dringend erwünscht wäre, ihnen einen festen Sitz zu geben und sie nicht in die Lage zu bringen, des öfteren die Geschäftsräume zu wechseln. Er könne nicht zugeben, daß diese Aemter von der Gnade eines Vermieters abhängig seien und bald dahin, bald dorthin, umziehen müssen. Seines Erachtens sei daher ernstlich in Erwägung zu ziehen, durch Kauf oder Miete ein dauerndes Heim zu schaffen.
Hieran spinnt sich eine lebhafte Debatte, in welcher sich die Mehrzahl der Amtsversainmlungs-Mitglieder überzeugten, daß die Bedenken des Vorsitzenden nicht zu verwerfen seien und daß etivas geschehen müsse.
Die Amtsoersammlung ist im Prinzip damit einverstanden, daß der Bezirksrat Mittel und Wege schafft, diese Frage einer endgültigen Lösung näher zu bringen und erteilt ihm hiezu Legitimation.
8 15 -
(Abgetreten: Fechter. Pommert, Müller, H i l l i g a r d t).
Zu den Beschlüssen des Bezirksrats betr. die Ver- willigung von Teuerungszulagen an die Verwaltungs- aktuare Staudenmeyer. Hilligardt und Müller vom 20. 5 1920 sowie zu denjenigen vom 23. 6.1920 und 20.8.1920 betr. Neuregelung der Dienstaufwands- entfchädigung und vom 8.11.1920 betr. die Vergütungssätze für die Inanspruchnahme der amtskörperfchaft- lichen Verwaltungsaktuare für die Zeit vom 1. 4. 1919 bis 31. 3. 1920 erteilt die heutige Amtsversammlung hiemit nachträglich ihre Zustimmung.
mit Wirk 1200 MH
8 16 .
Auf Antrag des Bezirksrats vom 23. 6. 1920^! tz4 (Prot. S. 116) betr. Erhöhung des Wartgelds des^ Tierarztes Schüttle in Calw wird beschlossen:
Das Wartgeld des Tierarzts Schüttle vom 1. 4. 1920 ab von 800 Mk. auf erhöhen.
8 17-
Der Bezirksrat stellt mit Beschluß vom 23. 6. 1920 §7 (Prot. S. 118) an die Amtsversammlung den Antrag, mit Wirkung vom 1. 4. 1920 an für jeden erlegten Raben ein Schußgeld von 1 Mk. gegen Ablieferung^^' der Ständer bei den Gemeindepflegen aus Mitteln^^ der Amtskörperschaft unter Beteiligung der Gemeinden ^ mit der Hälfte des Schußgeldes das ganze Jahr hin. durch zu gewähren.
3n der heutigen Amtsversammlung wird der Antrag des Bezirksrats vom 23.6.1920 zum Beschluß erhoben.
8 18.
Der Bezirksdesinfektor Bager hat im Hinblick auf die fortgesetzte Preissteigerung aller Lebensbedürfnisse gebeten, seine Bezüge zu erhöhen. Gleichzeitig hat das Ministerium d. -3. in einem Erlaß den Körperschaften empfohlen, eine Prüfung der Belohnungen der Bezirksdesinfektoren oorzunehmen und sie mit den derzeitigen Verhältnissen in Einklang zu bringen. Weiterhin hat